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0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...

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Das Basis-Re<strong>in</strong>vermögen verr<strong>in</strong>gert sich nicht mehr - abgesehen von Berichtigungen <strong>der</strong><br />

ersten Eröffnungsbilanz gemäß § 61 GemHKVO - unter den <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz<br />

ausgewiesenen Bilanzwert, da zukünftige Fehlbeträge durch e<strong>in</strong>e ggf. vorhandene Rücklage<br />

aus Überschüssen o<strong>der</strong> durch zukünftige Überschüsse im S<strong>in</strong>ne des § 110 Abs. 5 Satz 2<br />

NKomVG (§ 82 Abs. 5 Satz 2 NGO) auszugleichen s<strong>in</strong>d. Jedoch können künftig ggf.<br />

bestehende Überschussrücklagen unter Beachtung <strong>der</strong> gesetzlichen Erfor<strong>der</strong>nisse durch<br />

Ratsbeschluss <strong>in</strong> Basis-Re<strong>in</strong>vermögen umgewandelt werden.<br />

1.1.1 Re<strong>in</strong>vermögen<br />

Bilanzwert davon Stiftungen davon Kernhaushalt<br />

31.12.2011 6.346.438.851,51 € 0 € 6.346.438.851,51 €<br />

01.01.2011 6.511.771.240,71 € 0 € 6.511.771.240,71 €<br />

Das Re<strong>in</strong>vermögen ist e<strong>in</strong>e Residualgröße und errechnet sich aus dem Vermögen abzüglich<br />

frem<strong>der</strong> Mittel, Rücklagen und Son<strong>der</strong>posten. Gleichzeitig ist es um nicht ausgeglichene<br />

Sollfehlbeträge aus den letzten kameralen Abschlüssen zu erhöhen.<br />

Die Verän<strong>der</strong>ung des Re<strong>in</strong>vermögens im Bj. (-165,332 Mio €) resultiert aus Berichtigungen<br />

<strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz. Der größte Anteil entfiel auf die Bere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Doppelerfassungen<br />

von Grundstücken <strong>der</strong> Friedhöfe (-125,058 Mio €) und <strong>der</strong> Pfer<strong>der</strong>ennbahn Neue<br />

Bult (-36,785 Mio €).<br />

1.1.2 Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als M<strong>in</strong>usbetrag<br />

Bilanzwert davon Stiftungen davon Kernhaushalt<br />

31.12.2011 - 95.378.415,32 € - 96,74 € - 95.378.318,58 €<br />

01.01.2011 - 95.385.015,21 € - 6.696,63 € - 95.378.318,58 €<br />

Gemäß Artikel 6 Abs. 8 Satz 3 GemHausRNeuOG ND 2005 waren die nicht abgedeckten<br />

Sollfehlbeträge aus dem letzten kameralen Jahresabschluss <strong>in</strong> die erste Eröffnungsbilanz zu<br />

übernehmen, ohne sie mit dem Re<strong>in</strong>vermögen zu verrechnen. Da die Sollfehlbeträge erwirtschaftet<br />

werden sollen, s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bilanz als M<strong>in</strong>usbetrag im Basis-Re<strong>in</strong>vermögen geson<strong>der</strong>t<br />

auszuweisen und bis zur Erwirtschaftung <strong>in</strong> den folgenden Hj. fortzuschreiben.<br />

Der Sollfehlbetrag des Gesamthaushalts des letzten kameralen Abschlusses (-95,385 Mio €)<br />

wurde ohne Unterteilung nach Stiftungen und Kernhaushalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz<br />

abgebildet. Im ersten doppischen Jahresabschluss nahm die Verwaltung e<strong>in</strong>e davon abweichende<br />

Bilanzierung des Sollfehlbetrages vor. Der Ausweis wurde aufgeteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Anteil<br />

des Kernhaushaltes (-95,378 Mio €) und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Anteil <strong>der</strong> Stiftungen (-7 T€). Der Anteil <strong>der</strong><br />

Stiftungen wird nicht mehr als sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeit dargestellt.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Fragestellung, ob es sich hierbei um e<strong>in</strong>en Verstoß gegen den Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Darstellungsstetigkeit gemäß § 44 GemHKVO handelt, bewerten wir den jetzt vorgenommenen<br />

Ausweis im Jahresabschluss als nicht korrekt.<br />

Hätte die Verwaltung entschieden, <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz e<strong>in</strong>en für den Kernhaushalt<br />

und die Stiftungen getrennten Sollfehlbetrag auszuweisen, wären für den Kernhaushalt<br />

-96,003 Mio € und für die Stiftungen -7 T€ abzubilden gewesen. Diese Werte ergeben sich<br />

aus dem um die Ergebnisse <strong>der</strong> Stiftungen bere<strong>in</strong>igten Jahresergebnis:

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