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0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...

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- 30 -<br />

In den E<strong>in</strong>zahlungen aus Investitionstätigkeit s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs 50,767 Mio € nicht gerechtfertigter<br />

Planansatz (zur Deckung <strong>der</strong> zusätzlichen Haushaltsermächtigungen aus <strong>der</strong> Zweitveranschlagung<br />

(siehe Bz. 8.421 i. V. m. SB 2010, Bz. 4.625)) enthalten. Damit lag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung<br />

e<strong>in</strong>e Unterdeckung von 27,415 Mio € vor.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d 23,351 Mio € aus Rückflüssen von Ausleihungen e<strong>in</strong>geplant, <strong>der</strong>en Verwendung<br />

- wie aus <strong>der</strong> Planung erkennbar - nicht zur F<strong>in</strong>anzierung von Investitionen, son<strong>der</strong>n<br />

für die Tilgung von Krediten vorgesehen war. Die Tilgung von Krediten ist grundsätzlich<br />

nicht aus E<strong>in</strong>zahlungen aus Investitionstätigkeit vorgesehen, son<strong>der</strong>n durch E<strong>in</strong>zahlungen für<br />

laufende Verwaltungstätigkeit des F<strong>in</strong>anzhaushalts zu decken (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO).<br />

Da sie aber nicht nach § 17 Abs. 2 GemHKVO ausgeschlossen und vom S<strong>in</strong>n her sachlich<br />

gerechtfertigt ist, bewerten wir das Vorgehen <strong>der</strong> Verwaltung, neben den <strong>in</strong><br />

§ 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO genannten Deckungsmitteln für die ordentliche Tilgung<br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen als Deckungsmittel zu verwenden, als<br />

zulässig.<br />

Unter <strong>der</strong> Berücksichtigung, dass die E<strong>in</strong>zahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen nicht<br />

zur F<strong>in</strong>anzierung von Investitionen zur Verfügung stehen, ergibt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung e<strong>in</strong>e<br />

nicht gedeckte F<strong>in</strong>anzierung für Investitionen von 50,767 Mio €.<br />

Die tatsächlichen Auszahlungen für Investitionen des Bj. waren ausreichend f<strong>in</strong>anziert (siehe<br />

Bz. 4.033).<br />

4.023 Liquidität planerisch sichergestellt<br />

Die Sicherung <strong>der</strong> Liquidität erfor<strong>der</strong>t nicht, dass die E<strong>in</strong>- und Auszahlungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Hj.<br />

ausgeglichen se<strong>in</strong> müssen, sie kann auch über die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten<br />

erreicht werden.<br />

Die planerische Sicherstellung <strong>der</strong> Liquidität hat sich bewiesen. Zu ke<strong>in</strong>em Zeitpunkt<br />

überschritten die Liquiditätskredite den genehmigten Höchstbetrag (siehe Bz. 4.036).<br />

4.030 Haushaltsausführung<br />

4.031 Genehmigung <strong>der</strong> Haushaltssatzung unter Auflagen<br />

Das Nie<strong>der</strong>sächsische M<strong>in</strong>isterium für Inneres und Sport genehmigte die Haushaltssatzung<br />

für das Hj. 2011 mit Verfügung vom 05.07.2011 u. a. mit folgenden Auflagen:<br />

<br />

<br />

Die Kredite für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d unter <strong>der</strong> Beachtung<br />

<strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Subsidiarität nach § 120 Abs. 1 NKomVG i. V. m.<br />

§ 111 Abs. 6 NKomVG (§ 92 Abs. 1 NGO i. V. m. § 83 Abs. 3 NGO) sowie <strong>der</strong><br />

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzunehmen. Die Höhe <strong>der</strong> Kreditaufnahmen darf<br />

den Saldo <strong>der</strong> Investitionstätigkeit nicht überschreiten.<br />

Für den Kernhaushalt nicht erfüllt siehe Bz. 4.033<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die zukünftige Belastung des Haushaltes durch e<strong>in</strong>en sich weiter<br />

erhöhenden Schuldendienst aus Krediten und Zahlungsverpflichtungen, die<br />

wirtschaftlich e<strong>in</strong>er Kreditaufnahme gleichkommen, ist die Aufnahme von Krediten<br />

bzw. <strong>der</strong> Abschluss von ÖPP-Projekten <strong>in</strong> zukünftigen Hj. deutlich unter das Niveau<br />

des Bj. zurückzuführen.<br />

Auflage bezieht sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf Folgejahre

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