0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...
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7.446 Fehler bei <strong>der</strong> Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes<br />
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Nach <strong>der</strong> Aufhebung e<strong>in</strong>er Beschränkten Ausschreibung wurden die Zeitvertragsarbeiten<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>er Freihändigen Vergabe ausgeschrieben. Dabei hatte <strong>der</strong> FB Gebäudemanagement<br />
e<strong>in</strong>e Loslimitierung vorgesehen, die bewirkt, dass e<strong>in</strong> Unternehmen maximal<br />
zwei Lose erhalten kann.<br />
Der Vergabevorschlag sah vor, die acht Lose an fünf Bieter zu vergeben. Bei <strong>der</strong> Prüfung<br />
stellten wir fest, dass es wirtschaftlicher wäre, die acht Lose an nur vier Bieter zu vergeben.<br />
Der FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste schrieb verschiedene Softwarelizenzen<br />
<strong>in</strong> neun Losen aus. Zwei Lose wurden während des Vergabeverfahrens zurückgezogen.<br />
Den Zuschlag bei den verbliebenen Losen sollte e<strong>in</strong> Bieter erhalten, dessen Angebote <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Summe das preisniedrigste Ergebnis erbracht hätte. Gleichwohl lagen preisniedrigere<br />
Angebote e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en Bieters zu e<strong>in</strong>zelnen (aber nicht allen) Losen vor.<br />
Wir wiesen die Verwaltung darauf h<strong>in</strong>, dass die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Ausschreibung ke<strong>in</strong>e<br />
Gesamtvergabe <strong>der</strong> Leistung vorsah, son<strong>der</strong>n unzweifelhaft e<strong>in</strong>e Teilung <strong>in</strong> Lose. Deshalb<br />
waren die Lose mit ihrer jeweiligen Angebotssumme e<strong>in</strong>zeln zu werten und zu vergeben.<br />
Ke<strong>in</strong>esfalls durfte die Gesamtsumme den Ausschlag geben. Wir empfahlen, die<br />
Angebotswertung zu wie<strong>der</strong>holen.<br />
Der FB Gebäudemanagement schrieb das Contract<strong>in</strong>g von Blockheizkraftwerken für verschiedene<br />
städtische Dienstgebäude und Schulen <strong>in</strong> zwei Losen aus. Die preisniedrigsten<br />
Angebote zu den Losen kamen von zwei unterschiedlichen Bietern. Den Zuschlag auf<br />
beide Lose sollte dennoch e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Bieter erhalten. Dieser Bieter hatte als wirtschaftliches<br />
Nebenangebot e<strong>in</strong>en zusätzlichen Preisnachlass e<strong>in</strong>geräumt, falls er den Zuschlag<br />
auf beide Lose erhalte. Im Ergebnis hätte die Annahme des Nebenangebotes zu <strong>der</strong><br />
Platzierung dieser Angebote auf Rang 1 geführt.<br />
Die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Ausschreibung ließen Nebenangebote nicht zu. Die Vergabeunterlagen<br />
sahen auch ke<strong>in</strong>e Möglichkeit vor, bei Kopplung bei<strong>der</strong> Lose e<strong>in</strong>en Nachlass zu deklarieren.<br />
Wegen des nicht annahmefähigen Nebenangebots stimmten wir dem Vergabevorschlag<br />
vergaberechtlich nicht zu.<br />
Der FB Gebäudemanagement wollte die Verglasungsarbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Sanierung<br />
des Historischen Museums Hannover freihändig vergeben. Von sechs aufgefor<strong>der</strong>ten<br />
Unternehmen reichten nur zwei rechtzeitig Angebote e<strong>in</strong>, die beide deutlich über den<br />
Schätzkosten lagen. Der FB schlug dennoch vor, den Auftrag an den m<strong>in</strong>destfor<strong>der</strong>nden<br />
Bieter zu vergeben. Auf Grund <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Schätzkosten und <strong>der</strong> daraus resultierenden<br />
Zweifel an <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit stimmten wir <strong>der</strong> Beauftragung vergaberechtlich<br />
nicht zu. Wir empfahlen, e<strong>in</strong>en erneuten Wettbewerb mit erweiterter Firmenauswahl<br />
durchzuführen.<br />
7.447 Unzulässige Nachverhandlung<br />
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Die Trockenbauarbeiten für den Neubau <strong>der</strong> Kita am Hei<strong>der</strong><strong>in</strong>g wurden im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
Freihändigen Vergabe ausgeschrieben. Das preisgünstigste Angebot enthielt bei e<strong>in</strong>er<br />
Produktabfrage e<strong>in</strong> Produkt, welches nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />
erfüllte. Der FB Gebäudemanagement schlug jedoch vor, dieses Angebot zu beauftragen,<br />
da <strong>der</strong> Bieter nachträglich bestätigt hatte, zum gleichen Preis das gewünschte Produkt<br />
zu liefern. Unter H<strong>in</strong>weis auf die geltende Rechtsme<strong>in</strong>ung, nach <strong>der</strong> Angebote<br />
zw<strong>in</strong>gend von <strong>der</strong> Wertung auszuschließen s<strong>in</strong>d, wenn diese von den Vergabeunterlagen<br />
abweichen, stimmten wir dem Vorschlag vergaberechtlich nicht zu. Wir wiesen die Verwaltung<br />
darauf h<strong>in</strong>, dass es im Falle <strong>der</strong> beabsichtigten Auftragserteilung zu <strong>der</strong> Verletzung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Nachverhandlungsverbotes kommen<br />
würde.