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0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...

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7.446 Fehler bei <strong>der</strong> Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes<br />

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Nach <strong>der</strong> Aufhebung e<strong>in</strong>er Beschränkten Ausschreibung wurden die Zeitvertragsarbeiten<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>er Freihändigen Vergabe ausgeschrieben. Dabei hatte <strong>der</strong> FB Gebäudemanagement<br />

e<strong>in</strong>e Loslimitierung vorgesehen, die bewirkt, dass e<strong>in</strong> Unternehmen maximal<br />

zwei Lose erhalten kann.<br />

Der Vergabevorschlag sah vor, die acht Lose an fünf Bieter zu vergeben. Bei <strong>der</strong> Prüfung<br />

stellten wir fest, dass es wirtschaftlicher wäre, die acht Lose an nur vier Bieter zu vergeben.<br />

Der FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste schrieb verschiedene Softwarelizenzen<br />

<strong>in</strong> neun Losen aus. Zwei Lose wurden während des Vergabeverfahrens zurückgezogen.<br />

Den Zuschlag bei den verbliebenen Losen sollte e<strong>in</strong> Bieter erhalten, dessen Angebote <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Summe das preisniedrigste Ergebnis erbracht hätte. Gleichwohl lagen preisniedrigere<br />

Angebote e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en Bieters zu e<strong>in</strong>zelnen (aber nicht allen) Losen vor.<br />

Wir wiesen die Verwaltung darauf h<strong>in</strong>, dass die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Ausschreibung ke<strong>in</strong>e<br />

Gesamtvergabe <strong>der</strong> Leistung vorsah, son<strong>der</strong>n unzweifelhaft e<strong>in</strong>e Teilung <strong>in</strong> Lose. Deshalb<br />

waren die Lose mit ihrer jeweiligen Angebotssumme e<strong>in</strong>zeln zu werten und zu vergeben.<br />

Ke<strong>in</strong>esfalls durfte die Gesamtsumme den Ausschlag geben. Wir empfahlen, die<br />

Angebotswertung zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

Der FB Gebäudemanagement schrieb das Contract<strong>in</strong>g von Blockheizkraftwerken für verschiedene<br />

städtische Dienstgebäude und Schulen <strong>in</strong> zwei Losen aus. Die preisniedrigsten<br />

Angebote zu den Losen kamen von zwei unterschiedlichen Bietern. Den Zuschlag auf<br />

beide Lose sollte dennoch e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Bieter erhalten. Dieser Bieter hatte als wirtschaftliches<br />

Nebenangebot e<strong>in</strong>en zusätzlichen Preisnachlass e<strong>in</strong>geräumt, falls er den Zuschlag<br />

auf beide Lose erhalte. Im Ergebnis hätte die Annahme des Nebenangebotes zu <strong>der</strong><br />

Platzierung dieser Angebote auf Rang 1 geführt.<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Ausschreibung ließen Nebenangebote nicht zu. Die Vergabeunterlagen<br />

sahen auch ke<strong>in</strong>e Möglichkeit vor, bei Kopplung bei<strong>der</strong> Lose e<strong>in</strong>en Nachlass zu deklarieren.<br />

Wegen des nicht annahmefähigen Nebenangebots stimmten wir dem Vergabevorschlag<br />

vergaberechtlich nicht zu.<br />

Der FB Gebäudemanagement wollte die Verglasungsarbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Sanierung<br />

des Historischen Museums Hannover freihändig vergeben. Von sechs aufgefor<strong>der</strong>ten<br />

Unternehmen reichten nur zwei rechtzeitig Angebote e<strong>in</strong>, die beide deutlich über den<br />

Schätzkosten lagen. Der FB schlug dennoch vor, den Auftrag an den m<strong>in</strong>destfor<strong>der</strong>nden<br />

Bieter zu vergeben. Auf Grund <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Schätzkosten und <strong>der</strong> daraus resultierenden<br />

Zweifel an <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit stimmten wir <strong>der</strong> Beauftragung vergaberechtlich<br />

nicht zu. Wir empfahlen, e<strong>in</strong>en erneuten Wettbewerb mit erweiterter Firmenauswahl<br />

durchzuführen.<br />

7.447 Unzulässige Nachverhandlung<br />

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Die Trockenbauarbeiten für den Neubau <strong>der</strong> Kita am Hei<strong>der</strong><strong>in</strong>g wurden im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

Freihändigen Vergabe ausgeschrieben. Das preisgünstigste Angebot enthielt bei e<strong>in</strong>er<br />

Produktabfrage e<strong>in</strong> Produkt, welches nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />

erfüllte. Der FB Gebäudemanagement schlug jedoch vor, dieses Angebot zu beauftragen,<br />

da <strong>der</strong> Bieter nachträglich bestätigt hatte, zum gleichen Preis das gewünschte Produkt<br />

zu liefern. Unter H<strong>in</strong>weis auf die geltende Rechtsme<strong>in</strong>ung, nach <strong>der</strong> Angebote<br />

zw<strong>in</strong>gend von <strong>der</strong> Wertung auszuschließen s<strong>in</strong>d, wenn diese von den Vergabeunterlagen<br />

abweichen, stimmten wir dem Vorschlag vergaberechtlich nicht zu. Wir wiesen die Verwaltung<br />

darauf h<strong>in</strong>, dass es im Falle <strong>der</strong> beabsichtigten Auftragserteilung zu <strong>der</strong> Verletzung<br />

des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Nachverhandlungsverbotes kommen<br />

würde.

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