0796-2013_Anlage4.pdf - Bürger-Service in der Landeshauptstadt ...
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5.200 Feststellungen zur Budgetierung<br />
5.201 Ergebnishaushalt budgetiert<br />
Für die Budgetierung wurden gemäß § 4 Abs. 3 GemHKVO sämtliche ordentliche Erträge und<br />
ordentliche Aufwendungen für e<strong>in</strong>en funktional begrenzten Aufgabenbereich zusammengefasst:<br />
Ordentliche<br />
Ergebnishaushalt<br />
<strong>in</strong> €<br />
Ergebnisrechnung<br />
<strong>in</strong> €<br />
Erträge 1.611.519.570 1.689.005.092<br />
Aufwendungen 1.734.395.933 1.719.130.070<br />
Die Budgetstruktur entspricht dem Aufbau <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> LHH. Grundsätzlich wurden<br />
Produktbudgets, auf Teilhaushaltsebene zusammengefasst zu Fachbereichsbudgets, gebildet.<br />
Die LHH gab durch Budgetierungsregelungen (siehe Anlage 1 zum Haushaltsrundschreiben<br />
4/2010 vom 01.09.2010) e<strong>in</strong>en Handlungsrahmen zur Budgetstruktur und -bewirtschaftung<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> doppischen Haushaltswirtschaft vor.<br />
E<strong>in</strong>e Budgetunterteilung wurde wie folgt vorgenommen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
vom FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste bewirtschaftete disponible<br />
(P-Budget) und nicht disponible (ZP-Budget) Personalaufwendungen,<br />
Zuwendungen (B-Budget),<br />
zweckbestimmte Erträge und Aufwendungen ohne Geldmittelfluss (Z-Budget) und<br />
alle an<strong>der</strong>en Erträge und Aufwendungen (N-Budget).<br />
5.202 Regeln und Ziele <strong>der</strong> Budgetierung<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Teilhaushalte und Produkte gelten durch die Budgetierung grundsätzlich folgende<br />
Regelungen für die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Haushaltsmittel:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Aufwendungen s<strong>in</strong>d gegenseitig deckungsfähig.<br />
Erträge s<strong>in</strong>d für bestimmte Aufwendungen für zweckgebunden erklärt, mit <strong>der</strong> Möglichkeit,<br />
e<strong>in</strong>gezahlte zweckgebundene Mehrerträge für entsprechende Mehraufwendungen<br />
zu verwenden (unechte Deckungsfähigkeit).<br />
Die nicht verbrauchten Ermächtigungen für Aufwendungen und die nicht zur Deckung<br />
entsprechen<strong>der</strong> Aufwendungen e<strong>in</strong>gezahlten zweckgebundenen Mehrerträge<br />
s<strong>in</strong>d für zeitlich übertragbar erklärt.<br />
Um e<strong>in</strong>e flexible Mittel<strong>in</strong>anspruchnahme zu ermöglichen, ist e<strong>in</strong> mehrstufiges Verfahren<br />
zur produkt- und teilhaushaltsübergreifenden Deckung von Überschreitungen<br />
des Budgetrahmens festgelegt.<br />
Disponible und nicht disponible Personalaufwendungen sowie zweckbestimmte Erträge und<br />
Aufwendungen ohne Geldmittelfluss s<strong>in</strong>d für die gesamte Verwaltung teilhaushaltsübergreifend<br />
als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Inanspruchnahme <strong>der</strong> gegenseitigen Deckungsfähigkeit<br />
zwischen Zuwendungen und an<strong>der</strong>en Aufwendungen bedarf im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>er<br />
geson<strong>der</strong>ten Antragstellung.