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Haushaltsplan Stadt Konz 2013.pdf - Verbandsgemeinde Konz

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22<br />

Deckungsvermerke<br />

<br />

Gemäß § 16 Absatz 1 Satz GemHVO sind innerhalb eines Teilergebnishaushaltes die Ansätze der Aufwendungen<br />

gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitiger Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt<br />

gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt.<br />

Hiermit wird festgelegt, dass die Personalaufwendungen nicht zur Deckung von Sachaufwendungen herangezogen werden<br />

dürfen.<br />

<br />

Zugleich werden die Personalaufwendungen / -auszahlungen aller Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt (§ 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO).<br />

<br />

Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes werden für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt (§ 16 Absatz 3 GemHVO)<br />

<br />

Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes<br />

für einseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Absatz 4 GemHVO)

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