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Haushaltsplan Stadt Konz 2013.pdf - Verbandsgemeinde Konz

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Der vorliegende Entwurf des <strong>Haushaltsplan</strong>es 2013 ist unter Berücksichtigung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen<br />

Haushaltsführung und den Beschlüssen der Gremien erarbeitet worden. Trotzdem konnte die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich<br />

(§ 18 Abs. 1 Satz 1 GemHVO) nicht erfüllt werden.<br />

In 2013 weist der Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 2.430.000,00 € aus; der Finanzhaushalt ist im Saldo ebenfalls negativ und<br />

verringert den Finanzmittelbestand um = 2.182.000,00 €.<br />

4.) Bildung von Teilhaushalten<br />

Der Entwurf sieht wie im Vorjahr insgesamt = 11 Teilhaushalte vor (siehe Gliederung Produkthaushaltsbuch Seite 28.<br />

Diese Teilhaushalte sind Bewirtschaftungseinheiten, d. h., innerhalb der Teilhaushalte gelten besondere Deckungsmöglichkeiten<br />

(unabhängig der zusätzlichen Deckungsvermerke Seite 22)<br />

Bei der Bildung wurde von einer Betrachtung der Aufgabenschwerpunkte ausgegangen, weil die Teilhaushalte mit ihren wesentlichen<br />

Produkten die eigentlichen Beratungs- und Entscheidungsebene sein sollen.<br />

Den Teilhaushalten sind die Produkte nach dem Produktrahmenplan im Detail zugeordnet.<br />

5.) Kommunaler Entschuldungsfonds (KEF-RP)<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Konz</strong> hat sich mit dem <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss vom 25.10.2011 für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds<br />

Rheinland-Pfalz (KEF-RP) entschieden; die Laufzeit beträgt 15 Jahre und ist für den Teilnehmer entsprechend verpflichtend. Nach<br />

den vom Ministerium des Inneren herausgegebenen Berechnungskriterien ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Konz</strong> ein Teilnahmebetrag von<br />

jährlich 354.286,--€, von dem sie selbst 1/3 = 118.095,-- € aufbringen muss; die restliche 2/3 Anteil erhält sie als Landeszuweisung.<br />

Der von der Gemeinde aufzubringende Betrag wird durch die Anhebung der Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+B sowie<br />

Gewerbesteuer) erzielt.<br />

Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde in 2012 von 330 % auf 385 % angehoben.<br />

Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde in 2011 von 330 % auf 340 % und in 2012 auf 390 % angehoben.<br />

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde in 2012 von 370 % auf 385 % angehoben.

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