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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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76<br />

Vordekret aufgegeben werde, den Fehler zu beheben, oder gegen den<br />

behaupteten Anspruch selbst 260 .<br />

Loskant beschreibt im folgenden die Einreden ausführlich <strong>und</strong> legt<br />

dar, daß an erster Stelle immer die „gerichtsablehnenden“ Einreden<br />

vorzubringen seien, dann die „prozeßhindernden“, dann erst die übrigen<br />

„verzögerlichen“ Einreden. Wenn die „gerichtsablehnenden“<br />

Einreden nicht ganz eindeutig zur Abweisung der Klage führten,<br />

müsse man „unter Verwahrung“ stets auch alle übrigen Einreden<br />

vorbringen, um nicht Gefahr zu laufen, mit diesen später in der<br />

Hauptsache präkludiert zu sein. Sofern der Klage nicht überzeugend<br />

allein schon mit dem Vortrag von Einreden begegnet werden könne,<br />

sei im übrigen zur Sache selbst Stellung zu nehmen, das von der Gegenseite<br />

Vorgebrachte zuzugestehen, zu bestreiten oder das Gegenteil<br />

zu beweisen <strong>und</strong> die rechtlichen Ausführungen der Gegenseite zu widerlegen.<br />

Hier seien die „zerstörerischen“ Einreden vorzubringen 261 .<br />

Abschließend werde die Bitte formuliert, entsprechend den vorherigen<br />

Ausführungen über die Klage zu entscheiden 262 .<br />

Bezüglich der Replik beschreibt Loskant auf den Seiten 71 bis 74 in<br />

kurzen, allgemein gehaltenen Sätzen, wie man hier die in der Exzeptionsschrift<br />

gegen die Klage vorgebrachten Einreden <strong>und</strong> Einwendungen<br />

des Gegners entkräftet <strong>und</strong> darlegt, daß der Klage entgegen<br />

denselben dennoch stattzugeben sei.<br />

Zur Duplik sagt er, daß hier der Beklagte sein Vorbringen aus der<br />

Exzeptionsschrift gegen die Angriffe des Klägers in der Replik verteidige.<br />

Dazu könne der Gegenbeweis gegen Behauptungen des Klägers,<br />

durch die dieser die vorgebrachten Einreden zu vernichten suche geführt<br />

oder gegebenenfalls neue Umstände, die sich seit Einreichung<br />

der Klage ergeben haben <strong>und</strong> die zu neuen Einreden berechtigten,<br />

dargelegt werden 263 .<br />

260 J. Loskant, a.a.O., S. 60 f.<br />

261 J. Loskant, a.a.O., S. 61 ff.<br />

262 J. Loskant, a.a.O., S. 69 f.<br />

263 J. Loskant, a.a.O., S. 75 ff.

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