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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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160<br />

b) Zu armen Parteien<br />

S<strong>am</strong>uel Schultz: „Disputatio inauguralis juridica de pauperibus<br />

in c<strong>am</strong>era litigantibus; pro gradu doctoris et summis<br />

in utroque jure honoribus ac privilegiis doctoralibus rite<br />

consequendis“, Giessen Oktober 1730<br />

Der 1703 geborene, seit 1731 als Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsadvokat tätige<br />

S<strong>am</strong>uel Schultz 514 widmet sich in seiner Doktorarbeit aus dem<br />

Jahr 1730 auf 28 Seiten der Thematik der armen Parteien <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht,<br />

denen ähnlich der heutigen Prozeßkostenhilfe zur<br />

Bestreitung der Kosten ihrer Rechtsverfolgung auf Antrag unter Beifügung<br />

einer ihre Armut bezeugenden Urk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> nach der Ableistung<br />

des sogenannten Armen-Eids, mit dem sie beschworen, eigene<br />

Mittel zur Begleichung der Prozeßkosten nicht zu besitzen, Hilfe<br />

aus dem sogenannten Armensäckel gewährt wurden.<br />

Die Arbeit ist in drei Kapitel unterteilt. Im ersten Kapitel stellt<br />

Schultz auf den Seiten 4 bis 13 das bei der Gewährung von Hilfen<br />

aus dem Armensäckel <strong>und</strong> Bestellung eines <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong><br />

für bedürftige Parteien <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht einzuhaltende<br />

Verfahren im allgemeinen dar. Die <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong>, die<br />

arme Parteien vertraten, durften demnach nicht aus Wetzlar selbst<br />

kommen, sondern mußten ihren Wohn- <strong>und</strong> Kanzleisitz außerhalb<br />

haben. Im zweiten Kapitel behandelt er die Thematik der bedürftigen<br />

Parteien speziell im Hinblick auf das Extrajudizialverfahren 515 <strong>und</strong><br />

spricht dabei auch die von den armen Prozeßführern geforderte Beibringung<br />

einer ihre Armut bezeugenden Urk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> den bereits erwähnten<br />

Armeneid an. Im dritten geht er besonders auf bedürftige<br />

Prozeßführer im gerichtlichen Verfahren ein 516 <strong>und</strong> erläutert beispielsweise,<br />

daß auch die in der Kanzlei gefertigten Kopien der Prozeßschriften<br />

aus dem Armensäckel bezahlt wurden.<br />

514 StAW RöSt; K<strong>am</strong>eralkalender<br />

515 Schultz, a.a.O., S. 14 ff.<br />

516 Schultz, a.a.O., S. 25 ff.

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