Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
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b) Zu armen Parteien<br />
S<strong>am</strong>uel Schultz: „Disputatio inauguralis juridica de pauperibus<br />
in c<strong>am</strong>era litigantibus; pro gradu doctoris et summis<br />
in utroque jure honoribus ac privilegiis doctoralibus rite<br />
consequendis“, Giessen Oktober 1730<br />
Der 1703 geborene, seit 1731 als Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsadvokat tätige<br />
S<strong>am</strong>uel Schultz 514 widmet sich in seiner Doktorarbeit aus dem<br />
Jahr 1730 auf 28 Seiten der Thematik der armen Parteien <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht,<br />
denen ähnlich der heutigen Prozeßkostenhilfe zur<br />
Bestreitung der Kosten ihrer Rechtsverfolgung auf Antrag unter Beifügung<br />
einer ihre Armut bezeugenden Urk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> nach der Ableistung<br />
des sogenannten Armen-Eids, mit dem sie beschworen, eigene<br />
Mittel zur Begleichung der Prozeßkosten nicht zu besitzen, Hilfe<br />
aus dem sogenannten Armensäckel gewährt wurden.<br />
Die Arbeit ist in drei Kapitel unterteilt. Im ersten Kapitel stellt<br />
Schultz auf den Seiten 4 bis 13 das bei der Gewährung von Hilfen<br />
aus dem Armensäckel <strong>und</strong> Bestellung eines <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong><br />
für bedürftige Parteien <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht einzuhaltende<br />
Verfahren im allgemeinen dar. Die <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong>, die<br />
arme Parteien vertraten, durften demnach nicht aus Wetzlar selbst<br />
kommen, sondern mußten ihren Wohn- <strong>und</strong> Kanzleisitz außerhalb<br />
haben. Im zweiten Kapitel behandelt er die Thematik der bedürftigen<br />
Parteien speziell im Hinblick auf das Extrajudizialverfahren 515 <strong>und</strong><br />
spricht dabei auch die von den armen Prozeßführern geforderte Beibringung<br />
einer ihre Armut bezeugenden Urk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> den bereits erwähnten<br />
Armeneid an. Im dritten geht er besonders auf bedürftige<br />
Prozeßführer im gerichtlichen Verfahren ein 516 <strong>und</strong> erläutert beispielsweise,<br />
daß auch die in der Kanzlei gefertigten Kopien der Prozeßschriften<br />
aus dem Armensäckel bezahlt wurden.<br />
514 StAW RöSt; K<strong>am</strong>eralkalender<br />
515 Schultz, a.a.O., S. 14 ff.<br />
516 Schultz, a.a.O., S. 25 ff.