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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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die beteiligten Personen begründet ist 324 , wie den Religionsfrieden<br />

betreffende oder fiskalische Streitigkeiten <strong>und</strong> hier insbesondere<br />

Streitgkeiten wegen der Verletzung kaiserlicher Privilegien.<br />

Sipmann geht nun genauer auf die erstinstanzliche Zuständigkeit des<br />

Reichsk<strong>am</strong>mergerichts bei Klagen Reichsunmittelbarer untereinander<br />

ein 325 <strong>und</strong> nennt als Beispiele solcher Klagen die wegen streitigen<br />

Besitzes 326 <strong>und</strong> die Bürgschaftsklage. Er behandelt weiter sehr ausführlich<br />

die zum summarischen Verfahren zählenden Mandatssachen<br />

327 , wobei er zunächst die Mandata sine, dann die cum clausula<br />

(Gebotsbriefe mit <strong>und</strong> ohne Rechtfertigungsklausel) darstellt, deren<br />

Wesen bereits aus der Besprechung von Loskants „Praktischer Anleitung<br />

zur Verfassung der an dem kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />

üblichen Schriftsätzen“ (Lemgo 1795) 328 bekannt ist.<br />

Sipmann kommt dann zur Zuständigkeit des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />

in zweiter Instanz <strong>und</strong> beschreibt dabei auf den Seiten 259 bis 284<br />

zunächst die Appellation, um danach auf die Nichtigkeitsklage wegen<br />

Gesetzesverletzungen durch den Richter der Vorinstanz näher einzugehen<br />

329 . Schließlich stellt er die Revision gegen Urteile des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />

dar 330 .<br />

In einer zweiten Sektion dieses zweiten Teil über die Gerichtsbarkeit<br />

des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts beschreibt Sipmann auf den Seiten 333<br />

bis 354 die Zuständigkeit des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts in Fällen der<br />

freiwilligen Gerichtsbarkeit. Er legt dar, daß die freiwillige vertragliche<br />

Vereinbarung der Unterwerfung mit den untereinander ent-<br />

324 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 116 ff.<br />

325 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 150 ff.<br />

326 Hierzu ausführlich: Jacobi, Besitzschutz vor dem Reichsk<strong>am</strong>mergericht,<br />

Frankfurt a.M. 1998.<br />

327 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 180 ff.<br />

328 S.o., 1. Teil, III. 2. c). Hierzu auch Hinz, Art. Mandatsprozeß, HRG III,<br />

Sp. 232-240 <strong>und</strong> Uhlhorn, Der Mandatsprozeß sine clausula des Reichshofrats,<br />

Köln 1990.<br />

329 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 284 ff.. Siehe hierzu bereits die im Vorhergehenden<br />

untersuchten Schriften <strong>und</strong> die dortigen Anmerkungen.<br />

330 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 292 ff.

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