Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
92<br />
die beteiligten Personen begründet ist 324 , wie den Religionsfrieden<br />
betreffende oder fiskalische Streitigkeiten <strong>und</strong> hier insbesondere<br />
Streitgkeiten wegen der Verletzung kaiserlicher Privilegien.<br />
Sipmann geht nun genauer auf die erstinstanzliche Zuständigkeit des<br />
Reichsk<strong>am</strong>mergerichts bei Klagen Reichsunmittelbarer untereinander<br />
ein 325 <strong>und</strong> nennt als Beispiele solcher Klagen die wegen streitigen<br />
Besitzes 326 <strong>und</strong> die Bürgschaftsklage. Er behandelt weiter sehr ausführlich<br />
die zum summarischen Verfahren zählenden Mandatssachen<br />
327 , wobei er zunächst die Mandata sine, dann die cum clausula<br />
(Gebotsbriefe mit <strong>und</strong> ohne Rechtfertigungsklausel) darstellt, deren<br />
Wesen bereits aus der Besprechung von Loskants „Praktischer Anleitung<br />
zur Verfassung der an dem kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />
üblichen Schriftsätzen“ (Lemgo 1795) 328 bekannt ist.<br />
Sipmann kommt dann zur Zuständigkeit des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />
in zweiter Instanz <strong>und</strong> beschreibt dabei auf den Seiten 259 bis 284<br />
zunächst die Appellation, um danach auf die Nichtigkeitsklage wegen<br />
Gesetzesverletzungen durch den Richter der Vorinstanz näher einzugehen<br />
329 . Schließlich stellt er die Revision gegen Urteile des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />
dar 330 .<br />
In einer zweiten Sektion dieses zweiten Teil über die Gerichtsbarkeit<br />
des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts beschreibt Sipmann auf den Seiten 333<br />
bis 354 die Zuständigkeit des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts in Fällen der<br />
freiwilligen Gerichtsbarkeit. Er legt dar, daß die freiwillige vertragliche<br />
Vereinbarung der Unterwerfung mit den untereinander ent-<br />
324 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 116 ff.<br />
325 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 150 ff.<br />
326 Hierzu ausführlich: Jacobi, Besitzschutz vor dem Reichsk<strong>am</strong>mergericht,<br />
Frankfurt a.M. 1998.<br />
327 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 180 ff.<br />
328 S.o., 1. Teil, III. 2. c). Hierzu auch Hinz, Art. Mandatsprozeß, HRG III,<br />
Sp. 232-240 <strong>und</strong> Uhlhorn, Der Mandatsprozeß sine clausula des Reichshofrats,<br />
Köln 1990.<br />
329 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 284 ff.. Siehe hierzu bereits die im Vorhergehenden<br />
untersuchten Schriften <strong>und</strong> die dortigen Anmerkungen.<br />
330 A. C. Sipmann, a.a.O., S. 292 ff.