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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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151<br />

über eine mögliche Verlegung des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts nachgedacht<br />

492 .<br />

Hiergegen wandten sich die <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> <strong>und</strong> schilderten,<br />

mit welchem Aufwand <strong>und</strong> Aufenthalt der Arbeit des Gerichts<br />

eine Verlegung verb<strong>und</strong>en wäre. Sie machten den Vorschlag, statt<br />

eines Umzugs bei den Franzosen um Sicherheitsbriefe nachzusuchen,<br />

die dem Gericht den unbehinderten Fortgang seiner Arbeit zusicherten.<br />

Der Rat der Stadt Wetzlar wollte für die Stadt <strong>und</strong> ihre Einwohner<br />

ebenfalls um solche Sicherheitsbriefe nachsuchen <strong>und</strong> deswegen einen<br />

Bevollmächtigten zum französischen Hauptquartier schicken.<br />

Das K<strong>am</strong>mergericht beschloß, sich anzuschließen <strong>und</strong> schickte einen<br />

Beisitzer <strong>und</strong> einen Prokurator mit einem entsprechenden Gesuch<br />

zum Feldherrn der Franzosen. Dieser erteilte die erbetenen Sicherheitsbriefe<br />

sowohl für die Stadt Wetzlar, als auch für das Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />

umgehend <strong>und</strong> dieses konnte seine Geschäfte ungestört<br />

fortsetzen.<br />

Laut Hofmann sei in Wetzlar das Vorgehen des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />

auch einhellig gelobt worden, außerhalb Wetzlars habe man<br />

sich aber teilweise auch kritisch geäußert <strong>und</strong> die Besorgnisse des<br />

Gerichts für übertrieben oder sein Vorgehen für nicht völlig einwandfrei<br />

gehalten 493 . Vorwürfe, die Hofmann für gänzlich unbegründet<br />

hält <strong>und</strong> die er im folgenden mit entsprechenden Argumenten zu entkräften<br />

sucht. So zeige schon die Tatsache, daß die Franzosen inzwischen<br />

bis auf zwei Meilen vor Wetzlar vorgedrungen seien, daß die<br />

Besorgnis des K<strong>am</strong>mergerichts keinesfalls übertrieben gewesen sei.<br />

Zur Rechtfertigung des Vorgehens selbst, nämlich der Nachsuchung<br />

um französische Sicherheitsbriefe, erläutert Hofmann die Geschichte<br />

des K<strong>am</strong>mergerichts in Kriegszeiten. Angesichts dieser sei die Befürchtung<br />

des K<strong>am</strong>mergerichts, daß seine Arbeit in einen langwierigen<br />

Stillstand geraten könnte, keinesfalls unbegründet gewesen, die<br />

Nachsuchung der Sicherheitsbriefe sei eine wirks<strong>am</strong>e <strong>und</strong> von den<br />

Gesetzen zu jeder Zeit gebilligte Maßnahme zur Abwehr dieser Ge-<br />

492 Hierzu auch Fahnenberg, Schicksale des kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />

vorzüglich in Kriegszeiten, Wetzlar 1793.<br />

493 F. W. Hofmann, a.a.O., S. 7 ff.

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