28.02.2014 Aufrufe

Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

61<br />

Nutzen gewesen sein. Aus heutiger Sicht läßt sich aus von Bostells<br />

Ausführungen darüber hinaus klar der gemeins<strong>am</strong>e Ursprung der d<strong>am</strong>aligen<br />

<strong>und</strong> der heutigen zivilrechtlichen Argumentationstechnik<br />

<strong>und</strong> des Urteilsaufbaus erkennen 220 .<br />

c) Von Bostells: „Von der Methode, die c<strong>am</strong>mergerichtliche<br />

Rechtsgelahrtheit zu studiren“, Wetzlar 1776<br />

Dieses 28 Seiten umfassende Werk Friedrich Jacob Dietrich von<br />

Bostells ist nach der Einleitung in vier Abschnitte unterteilt.<br />

In der Einleitung erläutert von Bostell auf den Seiten 1 bis 4, daß wegen<br />

des großen Umfangs der die k<strong>am</strong>mergerichtliche innere Verfassung,<br />

die Zuständigkeit des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts, den K<strong>am</strong>mergerichtsprozeß<br />

<strong>und</strong> die k<strong>am</strong>mergerichtliche Visitation betreffenden<br />

Quellen <strong>und</strong> Materialien für den Anfänger eine gute Methode zur<br />

Erlernung der Wissenschaft vom Reichsk<strong>am</strong>mergericht sehr hilfreich<br />

sei. Wegen des großen Umfangs der die „k<strong>am</strong>mergerichtliche<br />

Rechtsgelahrtheit“ ausmachenden Materialien sei eine Auswahl <strong>und</strong><br />

Ordnung des zu erlernenden, später in der Praxis nützlichen Wissens<br />

unerläßlich. Die Methode zu dieser Auswahl <strong>und</strong> Ordnung will<br />

Bostell dem Leser auf den folgenden Seiten vermitteln, wobei zuerst<br />

die Ordnung gezeigt werden soll, nach der Bücher anzuschaffen <strong>und</strong><br />

zu benutzen seien, danach eine Anleitung zur Erlernung der ersten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Wissenschaft vom Reichsk<strong>am</strong>mergericht gegeben<br />

<strong>und</strong> die Art, Exzerpte zu fertigen gelehrt <strong>und</strong> schließlich der<br />

Gebrauch dieser Exzerpte bei Ausarbeitungen gezeigt werde.<br />

220 Hierzu ausführlich Ranieri, Reichsk<strong>am</strong>mergericht <strong>und</strong> gemeinrechtlicher<br />

Ursprung der deutschen zivilrechtlichen Argumentationstechnik, ZEuP 1997, S.<br />

718 ff..

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!