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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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2. Andere Lehrschriften<br />

a) Johann Loskants des Jüngeren: „Praktische Anleitung<br />

zur Verfassung der an dem kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergerichte<br />

üblichen Schriftsätzen mit mehreren beigefügten<br />

Schriften aus den verschiedenen alda vorkommenden<br />

Prozesgattungen“, Lemgo 1795<br />

Johann Joseph Benedikt Maria Loskant, vermutlich zur Unterscheidung<br />

von einem gleichn<strong>am</strong>igen anderen Juristen Johann Loskant der<br />

Jüngere genannt, hat hier eine sehr umfangreiche Lehrschrift verfaßt.<br />

In der Vorrede zu diesem Werk schreibt er, der wie bereits erwähnt<br />

auch Vorlesungen zum K<strong>am</strong>eralprozeß hielt 240 , daß die Sprache <strong>und</strong><br />

Schreibweise der <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht üblichen Schriftsätze sich<br />

in den letzen 40 Jahren stark verändert habe <strong>und</strong> man nun kürzer, einfacher<br />

<strong>und</strong> deutlicher schreibe.<br />

Er selbst habe in seinen Vorlesungen zum Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß,<br />

die er seit einigen Jahren halte, feststellen müssen, daß es<br />

kein Lehrbuch mit Mustern von Schriftsätzen dieser neueren<br />

Schreibart gebe. Für die Anfänger auf dem Gebiet der k<strong>am</strong>mergerichtlichen<br />

Praxis, insbesondere natürlich für die Hörer seiner Vorlesungen,<br />

hat Johann Loskant daher mit diesem Werk eine S<strong>am</strong>mlung<br />

von neueren Mustern aller <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht üblichen<br />

Schriftsätze herausgegeben, denen er eine theoretische Anleitung zur<br />

Fertigung der verschiedenen Schriftsätze voranstellt.<br />

Das 522 Seiten umfassende Werk enthält auf den Seiten 9 bis 166<br />

nach der Vorrede eine in vier „Abtheilungen“ unterteilte praktische<br />

Anleitung zur Verfassung der einzelnen Schriftsätze, dann folgt eine<br />

S<strong>am</strong>mlung von ein<strong>und</strong>zwanzig Mustern.<br />

240 S.o. 1. Teil, II. m.w.N..

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