Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
134<br />
denz zu einem höhern Grad der Vollkommenheit gelangen will, vorzüglich<br />
zu empfehlen ist“ 446 .<br />
Und die Haas'schen „Verbesserungsvorschläge“ sind auch keinesfalls<br />
eine unsubstantiierte bloße Schmähschrift. Haas übt hier zwar<br />
sehr offen Kritik an Gerichtsverfassung <strong>und</strong> Prozeß des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts,<br />
er macht aber auch gut durchdachte Verbesserungsvorschläge,<br />
um den bestehenden Mißständen abzuhelfen. Obwohl es<br />
ihm sicher auch Genugtuung bereitet haben wird, eine passende Gelegenheit<br />
gef<strong>und</strong>en zu haben, seinem Unmut über das K<strong>am</strong>mergericht<br />
<strong>und</strong> seine Richter einmal unverhohlen Ausdruck verleihen zu können,<br />
stand der Gedanke der wirklichen Verbesserung <strong>und</strong> Beschleunigung<br />
des K<strong>am</strong>mergerichtsprozesses in seiner Schrift doch stets im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Das aus zwei Teilen bestehende Werk hat insges<strong>am</strong>t 1020 Seiten, von<br />
denen der erste Teil 376 umfaßt. Dieser erste Teil enthält nach einer<br />
kurzen Vorrede die ersten fünf der insges<strong>am</strong>t zehn Abschnitte, in die<br />
die Schrift unterteilt ist.<br />
In der Vorrede legt Haas kurz dar, daß er in diesem Buch zeigen<br />
wolle, daß die Regelungen des Gemeinen Bescheides zur Prozeßbeschleunigung,<br />
durch die die verschiedenen Rechtssachen schneller<br />
zum Endurteil reif gemacht werden sollten, alleine keinen Sinn haben<br />
könnten, wenn nicht auch die Gerichtsverfassung <strong>und</strong> der Prozeßgang<br />
im übrigen umfassend reformiert würden, so daß ein abschließendes<br />
Urteil auch wirklich bald folgen könne. Bei der derzeitigen Verfassung<br />
des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts könnten aber die durch Präklusion<br />
alsbald zur Entscheidungsreife gebrachten Sachen dennoch erst nach<br />
langer Wartezeit entschieden werden, da die geringe Zahl der Beisitzer<br />
durch die Flut zu bewältigender Fälle hoffnungslos überlastet<br />
sei. Dies führt er in den folgenden fünf Abschnitten des ersten Teils<br />
schrittweise aus.<br />
Im ersten Abschnitt erläutert Haas unter dem Titel „Ist die innere<br />
Verfassung des K<strong>am</strong>mergerichts von 1495 bis 1654 je so gewesen,<br />
daß die älteren Gesetze, auf die sich der Gemeine Bescheid vom 13.<br />
May 1785 gründet, in Absicht auf die Justizbeförderung sich haben<br />
446 Fahnenberg, Literatur, S. 180