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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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216<br />

Wie bereits anfangs bei Haas' Lebensgeschichte erwähnt 625 , hatte der<br />

junge Graf Johann Spaur, Sohn des K<strong>am</strong>merrichters Franz Graf<br />

Spaur, 1781 heimlich die Gräfin Karoline Leopoldine von Sayn-<br />

Wittgenstein-Hohenstein geheiratet. Die F<strong>am</strong>ilie Spaur erkannte die<br />

Heirat jedoch nicht an, trennte das Paar <strong>und</strong> ließ die Ehe durch die<br />

Erzbischöfe von Trier <strong>und</strong> Köln für ungültig erklären. Da die Gräfin<br />

sich dieser Ungültigerklärung widersetzte, k<strong>am</strong> es zum Rechtsstreit.<br />

Wie aus der Schrift hervorgeht, hatte Haas hier zunächst für die Gräfin<br />

einige Rekursschriften verfaßt – an sich schon ein gewagtes Verhalten,<br />

wenn man bedenkt, daß der Rekurs an den Reichstag immer<br />

mehr an die Stelle der Revision gegen k<strong>am</strong>mergerichtliche Urteile<br />

getreten war 626 , deren Einlegung den <strong>Prokuratoren</strong> aber bei Strafe<br />

untersagt war, da man es für „respektlos“ hielt, wenn diese ein Urteil<br />

ihres „Dienstherrn“ anfochten 627 . Haas hatte die Sache dann dem<br />

Grafen August zu Sayn-Wittgenstein übergeben, sich aber erneut<br />

eingemischt, als die von dem <strong>Advokaten</strong> Johann Wilhelm Lorsbach<br />

verfaßte Verteidigungsschrift der Gegenseite herausk<strong>am</strong>. Laut Haas<br />

habe Lorsbach hier ein derart „ehr- <strong>und</strong> pflichtvergessenes Benehmen“<br />

gegenüber der Gräfin an den Tag gelegt <strong>und</strong> diese so schwer<br />

beleidigt, daß er sich gezwungen sah, erneut Partei für die Gräfin zu<br />

ergreifen, einen Nachtrag zu ihrem Rekurs zu verfassen <strong>und</strong> an den<br />

Reichstag zu senden. Am 10.12.1783 wurde deshalb gegen Haas eine<br />

k<strong>am</strong>mergerichtliche Untersuchung mit dem Vorwurf der „Pflichtvergessenheit“<br />

eingeleitet. Man warf ihm vor, seine Amtspflichten verletzt<br />

haben, indem er in der Rekurssache gegen den K<strong>am</strong>merrichter<br />

Franz Graf Spaur die Feder führte, <strong>und</strong> in seinem Nachtrag zum Rekurs<br />

zudem die Mitglieder des ersten Senats, das K<strong>am</strong>mergericht insges<strong>am</strong>t<br />

<strong>und</strong> auch die Protestanten schwer beleidigt haben.<br />

625 S.o. 1. Teil, II. 1..<br />

626 So Haas in: Etwas über den k<strong>am</strong>mergerichtlichen Gemeinen Bescheid vom<br />

13. May 1785 oder Verbesserungsvorschläge, wie selbiger mit ältern Gesetzen<br />

zu verbinden <strong>und</strong> nach diesen die ganze Gerichtsverfassung erst einzurichten<br />

sey, wenn er einen Justizbeförderlichen Endzweck <strong>und</strong> Nutzen haben solle,<br />

II. Teil, S. 693 ff..<br />

627 Weitzel, Anwälte <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht, S. 266 <strong>und</strong> ders., Die Anwaltschaft<br />

an Reichshofrat <strong>und</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht, S. 197 ff.

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