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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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11<br />

Praktika in den Schreibstuben der <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> oder<br />

Assessoren <strong>und</strong> eben den Besuch von Vorlesungen zum K<strong>am</strong>eralprozeß<br />

Gerichtsverfassung <strong>und</strong> Prozeß des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />

<strong>und</strong> insbesondere auch die praktischen Erfordernisse der anwaltlichen<br />

Tätigkeit dort zu erlernen 29 . Durch den Besuch der universitären<br />

Lehrveranstaltungen konnten die Studenten sich offenbar nicht ausreichend<br />

auf die Rechtswirklichkeit <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht vorbereiten.<br />

Zwischen der an der Universität gelehrten Theorie <strong>und</strong> der tatsächlichen<br />

Praxis des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts scheint es einige Unterschiede<br />

gegeben haben. So gab ein Herr Johann Josef Günther in der<br />

ersten Hälfte des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts in einem ausführlichen Ratschlag<br />

für einen unbekannten Adressaten dem nach Wetzlar kommenden<br />

Praktikanten auf, das an der Universität Gehörte mit der reichsk<strong>am</strong>mergerichtlichen<br />

Praxis zu vergleichen <strong>und</strong> zu prüfen, was hiervon<br />

übereinstimme <strong>und</strong> was anders sei 30 . Den Unterschied zwischen<br />

der theoretischen Ausbildung der Universität <strong>und</strong> der Rechtswirklichkeit<br />

<strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht <strong>und</strong> den daraus resultierenden Nutzen<br />

eines praktischen Studiums in Wetzlar <strong>am</strong> Sitz des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts<br />

betont Ende des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts auch Heinrich<br />

Wilhelm Bergsträsser in seinen „Briefen über das Studium eines<br />

Praktikanten an dem Reichsk<strong>am</strong>mergerichte zu Wezlar“ 31 . Zur Dauer<br />

dieser Aufenthalte der Praktikanten in Wetzlar existieren unterschiedliche<br />

Angaben. Der Gemeine Bescheid vom 30. September<br />

1672 schrieb einen zweijährigen Aufenthalt <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />

vor 32 , in der Praxis scheint man sich hieran jedoch nicht gehalten zu<br />

haben <strong>und</strong> die tatsächliche Dauer der Praktika in Wetzlar war wesentlich<br />

kürzer. Der Wetzlarer Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsadvokat <strong>und</strong><br />

Prokurator, außerdem der wohl bekannteste Rechtslehrer unter seinen<br />

Kollegen, Friedrich Jacob Dietrich von Bostell nennt in seiner<br />

„Ausführlichen Nachricht von Dr. Friedrich Jacob Dietrich von<br />

29 Vgl. dazu Bergsträsser, Briefe, S. 1 ff., 15 f.; Jahns, Universität, S. 191 f.;<br />

Döhring, Geschichte, S. 21; Köbler, Art. Juristenausbildung, HRG II, Sp. 484-<br />

488.<br />

30 Auf diese, auf die Zeit vor 1728 datierte Aufzeichnung, die sich im Hessischen<br />

Staatsarchiv Darmstadt, Abt. E 9, Konv. 3 Fasc. 15, befindet, verweist<br />

Diestelk<strong>am</strong>p, Ungenutzte Quellen, S. 126 ff..<br />

31 Bergsträsser, Briefe, S. 1 ff.<br />

32 Jahns, Universität, S. 191 f.

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