28.02.2014 Aufrufe

Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

148<br />

teten, angegriffen <strong>und</strong> zu widerlegen gesucht 484 . Gegen die von Hurlebusch<br />

vorgebrachten Einwände verteidigt Haas seine Aussagen nun<br />

speziell in diesem Anhang. Hurlebuschs Beschuldigungen <strong>und</strong> Einwände<br />

gaben auch den Anstoß zur Weiterführung seiner Vorschläge<br />

zur Verbesserung der Taxeinnahmen der Kanzlei in diesem Werk.<br />

cc) Johann Ferdinand Wilhelm Brandt: „Rechtliches Bedenken<br />

über die allgemeine Befreyung aller C<strong>am</strong>mer-<br />

Gerichts-Personen in Ansehung der Nachsteuer oder des<br />

Zehnten Pfennigs, wenn denselben Erbschafften im Reiche<br />

zufallen“, Wetzlar 1764<br />

Johann Ferdinand Wilhelm Brandt wurde <strong>am</strong> 6.3.1726 geboren. Am<br />

10.5.1748 wurde er Advokat <strong>und</strong> nur ein Jahr später <strong>am</strong> 7.7.1749<br />

Prokurator <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht. Er war dort unter anderem als<br />

Geheimer Rat der Reichsfürsten von Baden-Baden tätig. Johann Ferdinand<br />

Wilhelm Brandt starb <strong>am</strong> 3.1.1786 485 .<br />

Die vorliegende kurze Abhandlung von 23 Seiten war von Brandt,<br />

wie der Untertitel sagt, ursprünglich an einen hohen Reichsstand eingesandt<br />

worden, um die von ihm geäußerte Meinung, daß alle K<strong>am</strong>eralpersonen<br />

von der Nachsteuer oder dem Zehnten Pfennig stets befreit<br />

seien, auch wenn ihnen eine Erbschaft an einem anderen Ort im<br />

Reich, als an dem Sitz des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts zufalle, näher zu<br />

begründen <strong>und</strong> zu rechtfertigen.<br />

Brandt erläutert hier zunächst die verschiedenen Ursachen einer Befreiung<br />

ganzer Personengruppen oder nur einzelner Personen von einer<br />

bestimmten Abgabe 486 <strong>und</strong> macht sich dann Gedanken über die<br />

genaue rechtliche Einordnung der Nachsteuer oder des Zehnten Pfennigs<br />

487 . Er kommt zu dem Schluß, daß die Nachsteuer eine Gattung<br />

des Zolls sei <strong>und</strong> sagt, daß insoweit schon die K<strong>am</strong>mergerichtsordnung<br />

festsetze, daß alle K<strong>am</strong>eralpersonen, solange sie <strong>am</strong><br />

484 Vgl. hierzu Fahnenberg, Literatur, S. 181.<br />

485 StAW RöSt; K<strong>am</strong>eralkalender<br />

486 J. F. W. Brandt, a.a.O., S. 1 ff.<br />

487 J. F. W. Brandt, a.a.O., S. 6 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!