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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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III. Von den <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> verfaßte Lehrschriften<br />

Auch bei der Abfassung spezieller Lehrschriften für die nach Wetzlar<br />

kommenden Praktikanten hat sich ganz besonders Friedrich Jacob<br />

Dietrich von Bostell hervorgetan. Er hat eine Reihe von Lehrschriften<br />

zum Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß verfaßt, die größtenteils zum unterrichtsbegleitenden<br />

Gebrauch bestimmt waren. Vor allem seine<br />

Lehrschriften werden also im folgenden näher untersucht werden.<br />

Daneben ist hier eine Schrift von Johann Joseph Benedikt Maria<br />

Loskant (Johann Loskannt dem Jüngeren) „Praktische Anleitung zur<br />

Verfassung der an dem kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergericht üblichen<br />

Schriftsätzen mit mehreren beigefügten Schriften aus den verschiedenen<br />

alda vorkommenden Prozeßgattungen“, erschienen in Lemgo<br />

1795, zu nennen. Loskant der Jüngere hielt, wie bereits angesprochen,<br />

ebenfalls Vorlesungen zum K<strong>am</strong>eralprozeß <strong>und</strong> wird diese<br />

Schrift wohl auch begleitend zu seinen Vorlesungen gebraucht haben.<br />

Diese Lehrschriften, die in erster Linie praktisches Wissen zum Agieren<br />

des <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> im Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß,<br />

besonders im Hinblick auf die Formulierung der verschiedenen<br />

Schriftsätze vermitteln wollten, standen d<strong>am</strong>it in direktem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

zur diesbezüglichen Unterrichtstätigkeit der <strong>Advokaten</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> <strong>und</strong> sind insoweit besonders interessant.<br />

Aus der im folgenden an erster Stelle untersuchten Schrift Friedrich<br />

Jacob Dietrichs von Bostells „Praktische Anleitung, den C<strong>am</strong>mergerichtlichen<br />

Proceß zu erlernen <strong>und</strong> andre darinnen zu unterrichten“<br />

(Lemgo 1774), erschließen sich unmittelbar vor allem die thematischen<br />

Inhalte der Vorlesungen von Bostells im Detail, so daß sich<br />

hier nun die bereits gewonnen Erkenntnisse über Gestaltung, Ablauf,<br />

Dauer <strong>und</strong> Kosten der von Bostellschen Lehrveranstaltungen entsprechend<br />

ergänzen lassen.<br />

Johann Baptist Obrists „Breviculum theoretico-practicum Processus<br />

C<strong>am</strong>erae Imperialis“ (Freiburg i. Breisgau 1725), erläutert ebenfalls<br />

sehr eingehend den Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß <strong>und</strong> enthält dabei

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