Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
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III. Von den <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> verfaßte Lehrschriften<br />
Auch bei der Abfassung spezieller Lehrschriften für die nach Wetzlar<br />
kommenden Praktikanten hat sich ganz besonders Friedrich Jacob<br />
Dietrich von Bostell hervorgetan. Er hat eine Reihe von Lehrschriften<br />
zum Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß verfaßt, die größtenteils zum unterrichtsbegleitenden<br />
Gebrauch bestimmt waren. Vor allem seine<br />
Lehrschriften werden also im folgenden näher untersucht werden.<br />
Daneben ist hier eine Schrift von Johann Joseph Benedikt Maria<br />
Loskant (Johann Loskannt dem Jüngeren) „Praktische Anleitung zur<br />
Verfassung der an dem kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergericht üblichen<br />
Schriftsätzen mit mehreren beigefügten Schriften aus den verschiedenen<br />
alda vorkommenden Prozeßgattungen“, erschienen in Lemgo<br />
1795, zu nennen. Loskant der Jüngere hielt, wie bereits angesprochen,<br />
ebenfalls Vorlesungen zum K<strong>am</strong>eralprozeß <strong>und</strong> wird diese<br />
Schrift wohl auch begleitend zu seinen Vorlesungen gebraucht haben.<br />
Diese Lehrschriften, die in erster Linie praktisches Wissen zum Agieren<br />
des <strong>Advokaten</strong> <strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> im Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß,<br />
besonders im Hinblick auf die Formulierung der verschiedenen<br />
Schriftsätze vermitteln wollten, standen d<strong>am</strong>it in direktem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
zur diesbezüglichen Unterrichtstätigkeit der <strong>Advokaten</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Prokuratoren</strong> <strong>und</strong> sind insoweit besonders interessant.<br />
Aus der im folgenden an erster Stelle untersuchten Schrift Friedrich<br />
Jacob Dietrichs von Bostells „Praktische Anleitung, den C<strong>am</strong>mergerichtlichen<br />
Proceß zu erlernen <strong>und</strong> andre darinnen zu unterrichten“<br />
(Lemgo 1774), erschließen sich unmittelbar vor allem die thematischen<br />
Inhalte der Vorlesungen von Bostells im Detail, so daß sich<br />
hier nun die bereits gewonnen Erkenntnisse über Gestaltung, Ablauf,<br />
Dauer <strong>und</strong> Kosten der von Bostellschen Lehrveranstaltungen entsprechend<br />
ergänzen lassen.<br />
Johann Baptist Obrists „Breviculum theoretico-practicum Processus<br />
C<strong>am</strong>erae Imperialis“ (Freiburg i. Breisgau 1725), erläutert ebenfalls<br />
sehr eingehend den Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß <strong>und</strong> enthält dabei