Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
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202<br />
d) Jacob Ad<strong>am</strong>i: „Disputatio juridica inauguralis de feriis<br />
divinis et illarum effectibus; pro summos in utroque jure<br />
honores ac privilegia doctoralia rite obtinendi“, Marburg<br />
11.8.1730<br />
Jacob Ad<strong>am</strong>i, geboren 1709, schwor <strong>am</strong> 23.12.1739 als Advokat <strong>am</strong><br />
Wetzlarer Reichsk<strong>am</strong>mergericht auf, <strong>am</strong> 5.9.1763 wurde er dort Prokurator<br />
596 . Seine Doktorarbeit schrieb er über die christlichen Feiertage<br />
<strong>und</strong> ihre Wirkung.<br />
In einem ersten Kapitel beschreibt er dabei auf den Seiten 1 bis 15<br />
zunächst allgemein das Wesen der christlichen Feiertage. Im zweiten<br />
Kapitel spricht er auf den Seiten 16 bis 49 über die Zeit der Festlichkeiten<br />
<strong>und</strong> die sie betreffenden Rechtsgr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> handelt abschließend<br />
im dritten Kapitel auf den Seiten 49 bis 60 vom Osterzyklus<br />
<strong>und</strong> der Verbesserung des Osterkalenders.<br />
e) Johann Deckherr: „Dissertatio inauguralis juridica de<br />
dubio; pro licentia summos in utroque jure honores et privilegia<br />
doctoralia legitime consequendi“, s.l. 11.10. 1669<br />
Johann Deckherr, geboren 1650 in Straßburg, Advokat <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />
seit 1673, Prokurator seit 1675 war <strong>am</strong> Wetzlarer<br />
Reichsk<strong>am</strong>mergericht nur noch sehr kurz tätig. Er starb 1694, nur ein<br />
Jahr nach dem Umzug des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts von Speyer nach<br />
Wetzlar 597 . Seine Doktorarbeit schrieb Deckherr über das rechtliche<br />
Bedenken, eine Art Gutachten, dessen sich vor allem die Richter des<br />
Reichsk<strong>am</strong>mergerichts, aber auch andere Rechtsk<strong>und</strong>ige oft bedienten,<br />
um darzulegen, welche Mißstände des geltenden Rechtsgebrauchs<br />
ihnen in der Praxis aufgefallen waren <strong>und</strong> eine diesbezügliche<br />
Reform anzuregen.<br />
Deckherrs 43 seitige Arbeit ist in fünf Kapitel unterteilt. Im ersten<br />
Kapitel erläutert Deckherr auf den Seiten 3 bis 8 den Ursprung der<br />
rechtlichen Bedenken <strong>und</strong> kommt im zweiten dann zu ihrem Inhalt,<br />
596 Ranieri/Härter, Biographisches Repertorium; StAW RöSt; K<strong>am</strong>eralkalender<br />
597 Ranieri/Härter, Biographisches Repertorium; Fahnenberg, Literatur, S. 104