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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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218<br />

hinter dem Rücken des Reichsk<strong>am</strong>mergerichts habe drucken <strong>und</strong><br />

verteilen lassen, um sie gegen das Gericht zu gebrauchen <strong>und</strong> die<br />

Richter darin erneut zu verunglimpfen. Er habe sich dadurch in<br />

höchstem Maße respektlos gegenüber dem Gericht verhalten.<br />

Haas verteidigt sich gegen die neuerlichen Vorwürfe dahingehend,<br />

daß er sich mit den beiden Schriften nur habe verteidigen wollen. Es<br />

sei keinesfalls seine Absicht gewesen, hiermit das Gericht oder den<br />

K<strong>am</strong>merrichter zu beleidigen. Zum Vorwurf der heimlichen<br />

Verbreitung der Schriften sagt er, daß es völlig unüblich sei, daß bei<br />

den das K<strong>am</strong>mergericht betreffenden Schriften Verfasser <strong>und</strong> Druckort<br />

bekannt gemacht <strong>und</strong> diese zuvor dem Gericht angezeigt werden<br />

müßten. Es herrsche schließlich <strong>am</strong> K<strong>am</strong>mergericht keine Zensur. Im<br />

übrigen habe der Herr K<strong>am</strong>merrichter (gemeint ist Franz Graf Spaur)<br />

dies bei den in der Ehesache seines Sohnes verfaßten Schriften gerade<br />

auch nicht getan. Er habe die Schriften zudem noch nicht verbreitet,<br />

sondern nur seinen Fre<strong>und</strong>en einige Exemplare zur Rezension<br />

gegeben. Vor der Verbreitung habe er sie mit einem Begleitschreiben<br />

zur Information an das Gericht geben wollen. Da die Untersuchung<br />

für ihn sehr nachteilige Folgen haben könne, habe er eine öffentliche<br />

Verteidigung für geboten gehalten. Haas führt weiter aus, daß die von<br />

ihm in den beiden Schriften behaupteten Tatsachen aktenmäßig erwiesen,<br />

keinesfalls also eine bloße Verleumdung oder Verunglimpfung<br />

seien <strong>und</strong> entschuldigt sich abschließend für eventuell unbewußt<br />

doch gebrauchte „empfindliche Ausdrücke“.<br />

Auf diese von Haas formulierte Bitte hin wurde das Suspensionsurteil<br />

gegen Entrichtung einer Geldstrafe <strong>und</strong> nach dem Versprechen, dem<br />

Gericht <strong>und</strong> seinen Mitgliedern künftig mehr Respekt <strong>und</strong> Gehors<strong>am</strong><br />

zu erweisen, r<strong>und</strong> einen Monat später tatsächlich wieder aufgehoben.<br />

Haas wurde die „unrücksichtliche Entfernung aus seinem Amt“ für<br />

den Wiederholungsfall angedroht, die gut drei Jahre später wegen<br />

seiner „Verbesserungsvorschläge“ 628 dann ja auch tatsächlich erfolgte<br />

629 .<br />

628 Anonymos (Haas), Etwas über den k<strong>am</strong>mergerichtlichen Gemeinen Bescheid<br />

vom 13. May 1785 oder Verbesserungsvorschläge, wie selbiger mit ältern<br />

Gesetzen zu verbinden <strong>und</strong> nach diesen die ganze Gerichtsverfassung erst

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