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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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Von Bostell sagt selbst 230 , daß seine in diesem Werk gegebenen<br />

Hinweise sehr ausführlich seien, dies jedoch deshalb, weil die Schrift<br />

hauptsächlich Anfängern gewidmet sei. Habe man erst einige Praxis<br />

erlangt, gebe es sicher kürzere <strong>und</strong> bequemere Methoden, den Inhalt<br />

der verschiedenen Schriften schnell zu überblicken <strong>und</strong> diese möglichst<br />

effizient für einzelne Ausarbeitungen zu nutzen.<br />

Für den ungeübten Anfänger dagegen ist die von Bostell vorgeschlagene<br />

Exzerptionsmethode bestimmt die geeignetste, um sicherzugehen,<br />

daß zu einer rechtlichen Thematik alles gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nicht<br />

einzelne, wichtige Sätze übersehen werden.<br />

d) Von Bostells: „Praktische Abhandlung von den präokkupatorischen<br />

Vorstellungen beym K<strong>am</strong>mergericht“,<br />

Lemgo 1779<br />

Bei dieser 55 kleinformatige Seiten umfassenden Schrift von Bostells<br />

handelt es sich unzweifelhaft ebenfalls um ein Lehrbuch, wie die detaillierte<br />

Erläuterung der Präokkupationslibelle, ihres Wesens,<br />

Zwecks <strong>und</strong> ihrer Vorteile <strong>und</strong> die Beifügung zahlreicher veranschaulichender<br />

Beispiele zeigen. Hier wird dem mit dem<br />

Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß wenig vertrauten Anfänger der spezielle<br />

Schriftsatz des Präokkupationslibells in allen Einzelheiten dargestellt.<br />

Das Buch ist unterteilt in zwei Abschnitte, von denen der erste das<br />

Präokkupieren in der Appellationsinstanz, der zweite das Präokkupieren<br />

in erster Instanz behandelt.<br />

In der Einleitung definiert Bostell auf Seiten 1 bis 6 kurz das Präokkupationslibell,<br />

das eingeführt worden sei, weil bei der Entscheidung<br />

über die Annahme neuer Klagen <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht der Beklagte<br />

oder in zweiter Instanz der Appellat nicht gehört werde, diesem<br />

aber natürlich viel an der Abschlagung des Prozesses liege. Mit<br />

dem Präokkupationslibell könne er einen auf diesen Zweck gerichteten<br />

Schriftsatz einreichen.<br />

230 F. J. D. v. Bostell, a.a.O., S. 26

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