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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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118<br />

1787, als Bostell diesen letzten Teil seiner „Beyträge“ verfaßte, noch<br />

an.<br />

cc) Johann Wilhelm Ludolf: „Tractatus de differentiis processus<br />

judiciarii C<strong>am</strong>erae Imperii a processu judiciorum<br />

Saxoniae, caput primum, quod speciminis inauguralis loco;<br />

pro licentia summos in utroque jure honores et privilegia<br />

rite adipiscendi“, Erfurt 30.5.1714<br />

Die Dissertation Ludolfs beschäftigt sich auf 29 Seiten mit den Unterschieden<br />

zwischen dem Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozess <strong>und</strong> dem<br />

sächsischen Prozeß.<br />

Er stellt hier nach einer kurzen allgemeinen Einleitung zum Ursprung<br />

des Prozesses in Deutschland im wesentlichen die unterschiedliche<br />

Entstehungsgeschichte des reichsk<strong>am</strong>mergerichtlichen <strong>und</strong> des sächsischen<br />

Prozesses dar 407 .<br />

Nach dem Zusatz zum Titel „Caput Primum“ zu urteilen hat Ludolf<br />

zu diesem Thema offenbar ein ganzes Buch verfaßt, in dem diese<br />

Dissertation das erste Kapitel bildete. Dieses Buch zeigt Fahnenberg<br />

in seinem Verzeichnis der „Literatur des kaiserlichen Reichsk<strong>am</strong>mergerichts“<br />

408 an, es war mir jedoch leider nicht zugänglich.<br />

407 Vgl. zum sächsischen Prozess: Sellert, Art. Prozeß, sächsischer in: HRG IV,<br />

Sp. 36-39.<br />

408 Fahnenberg, Literatur, S. 123

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