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Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg

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120<br />

mergerichts, seiner Verhältnisse, seiner Vollkommenheit <strong>und</strong> Schwäche,<br />

entworfen“ 410 .<br />

Im ersten Teil seiner „Vermischten Briefe“ legt von Zwierlein im<br />

ersten Stück kurz die Veranlassung der Schrift dar: Er war von der<br />

kaiserlichen Kommission nach deren Vers<strong>am</strong>mlung auf der Reichsdeputation<br />

aufgefordert worden, Vorschläge zur Verbesserung des<br />

k<strong>am</strong>mergerichtlichen Justizwesens beizubringen. Dies verdeutlicht<br />

die herausragende Stellung der Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsanwälte, deren<br />

Sachverstand <strong>und</strong> Fachwissen dasjenige eines durchschnittlichen,<br />

nicht <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht zugelassenen Anwalts zur d<strong>am</strong>aligen<br />

Zeit sicher bei weitem überstiegen. Und es zeigt auch, daß diese wahre<br />

Rechts-Gelehrtheit der Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsanwälte in der Öffentlichkeit<br />

<strong>und</strong> auch von staatlicher Seite durchaus entsprechend<br />

gewürdigt <strong>und</strong> geschätzt wurden. Ganz so schlecht, wie von Zwierlein<br />

im fünften Stück des dritten Teils 411 seiner vorliegend untersuchten<br />

„Vermischten Briefe“ meint, war das Ansehen der <strong>Prokuratoren</strong><br />

also nicht.<br />

Im zweiten Stück verteidigt von Zwierlein das Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />

auf den Seiten 10 bis 24 gegen den Vorwurf der Parteilichkeit, der<br />

völlig unbegründet sei <strong>und</strong> im wesentlichen von denen genährt werde,<br />

die in einem Prozeß <strong>am</strong> K<strong>am</strong>mergericht unterlegen seien. Im<br />

dritten Stück bemerkt er auf den Seiten 25 bis 32, daß die Langs<strong>am</strong>keit<br />

der Erledigung der Prozesse zu einem gewissen Teil unvermeidbar<br />

sei, wenn der Richter „nach den Methoden des Rechtsstaats den<br />

Fall genau abwägen <strong>und</strong> zu einem gerechten Urteil kommen wolle“.<br />

Es gebe jedoch auch einige Fehler in der Gerichtsverfassung, die die<br />

Prozesse zusätzlich verlangs<strong>am</strong>ten <strong>und</strong> die im folgenden aufgezeigt<br />

<strong>und</strong> zu lösen versucht werden sollen. Hier seien dreierlei Arten von<br />

Fehlern zu unterscheiden, solche, die „im Plan der ersten Einrichtung<br />

liegen“, solche, die ihren Gr<strong>und</strong> in den veralteten Prozeßgesetzen<br />

fänden, die mit der im Laufe der Zeit veränderten Justizverfassung<br />

nicht mehr im Einklang stünden <strong>und</strong> solche, die „aus einer nicht<br />

410 Fahnenberg, Literatur, S. 152<br />

411 C. J. v. Zwierlein, a.a.O., S. 241 ff.. Der Inhalt dieses Stückes mit dem Titel<br />

„Von denen <strong>Prokuratoren</strong>“ wird nachfolgend noch näher dargestellt.

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