Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
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120<br />
mergerichts, seiner Verhältnisse, seiner Vollkommenheit <strong>und</strong> Schwäche,<br />
entworfen“ 410 .<br />
Im ersten Teil seiner „Vermischten Briefe“ legt von Zwierlein im<br />
ersten Stück kurz die Veranlassung der Schrift dar: Er war von der<br />
kaiserlichen Kommission nach deren Vers<strong>am</strong>mlung auf der Reichsdeputation<br />
aufgefordert worden, Vorschläge zur Verbesserung des<br />
k<strong>am</strong>mergerichtlichen Justizwesens beizubringen. Dies verdeutlicht<br />
die herausragende Stellung der Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsanwälte, deren<br />
Sachverstand <strong>und</strong> Fachwissen dasjenige eines durchschnittlichen,<br />
nicht <strong>am</strong> Reichsk<strong>am</strong>mergericht zugelassenen Anwalts zur d<strong>am</strong>aligen<br />
Zeit sicher bei weitem überstiegen. Und es zeigt auch, daß diese wahre<br />
Rechts-Gelehrtheit der Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsanwälte in der Öffentlichkeit<br />
<strong>und</strong> auch von staatlicher Seite durchaus entsprechend<br />
gewürdigt <strong>und</strong> geschätzt wurden. Ganz so schlecht, wie von Zwierlein<br />
im fünften Stück des dritten Teils 411 seiner vorliegend untersuchten<br />
„Vermischten Briefe“ meint, war das Ansehen der <strong>Prokuratoren</strong><br />
also nicht.<br />
Im zweiten Stück verteidigt von Zwierlein das Reichsk<strong>am</strong>mergericht<br />
auf den Seiten 10 bis 24 gegen den Vorwurf der Parteilichkeit, der<br />
völlig unbegründet sei <strong>und</strong> im wesentlichen von denen genährt werde,<br />
die in einem Prozeß <strong>am</strong> K<strong>am</strong>mergericht unterlegen seien. Im<br />
dritten Stück bemerkt er auf den Seiten 25 bis 32, daß die Langs<strong>am</strong>keit<br />
der Erledigung der Prozesse zu einem gewissen Teil unvermeidbar<br />
sei, wenn der Richter „nach den Methoden des Rechtsstaats den<br />
Fall genau abwägen <strong>und</strong> zu einem gerechten Urteil kommen wolle“.<br />
Es gebe jedoch auch einige Fehler in der Gerichtsverfassung, die die<br />
Prozesse zusätzlich verlangs<strong>am</strong>ten <strong>und</strong> die im folgenden aufgezeigt<br />
<strong>und</strong> zu lösen versucht werden sollen. Hier seien dreierlei Arten von<br />
Fehlern zu unterscheiden, solche, die „im Plan der ersten Einrichtung<br />
liegen“, solche, die ihren Gr<strong>und</strong> in den veralteten Prozeßgesetzen<br />
fänden, die mit der im Laufe der Zeit veränderten Justizverfassung<br />
nicht mehr im Einklang stünden <strong>und</strong> solche, die „aus einer nicht<br />
410 Fahnenberg, Literatur, S. 152<br />
411 C. J. v. Zwierlein, a.a.O., S. 241 ff.. Der Inhalt dieses Stückes mit dem Titel<br />
„Von denen <strong>Prokuratoren</strong>“ wird nachfolgend noch näher dargestellt.