Advokaten und Prokuratoren am ... - OPUS Würzburg
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Seine Wintervorlesungen hielt Friedrich Jacob von Bostell zunächst 83<br />
vom 12. November bis März. Im Winter 1776/77 wollte er die Vorlesung<br />
zwar weiterhin nach der in seiner oben erwähnten „Praktischen<br />
Anleitung den c<strong>am</strong>mergerichtlichen Proceß zu erlernen ...“ 84 dargestellten<br />
Ordnung abhalten, bis zu Niederschrift <strong>und</strong> Abdruck seiner<br />
eigenen Gr<strong>und</strong>sätze aber Tafingers „Institutiones Jurisprudentiae<br />
C<strong>am</strong>eralis“ 85 zugr<strong>und</strong>e legen <strong>und</strong> zu jedem Kapitel seiner „Praktischen<br />
Anleitung ...“ die Stellen aus diesem von ihm wegen seiner<br />
Vollständigkeit geschätzten Lehrbuch zuvor anzeigen, d<strong>am</strong>it die Zuhörer<br />
sich anhand dessen auf die Vorlesung vorbereiten wie auch das<br />
Gehörte nochmals nachlesen könnten.<br />
Neben seinen Vorlesungen bot von Bostell im Winter 1776 „für diejenigen<br />
Herrren Praktikanten, welche die theoretischen Gr<strong>und</strong>sätze<br />
dieser Wissenschaft schon erlernet haben, oder sich neben der Theorie<br />
auch noch besonders der Praxis befleißigen <strong>und</strong> hiezu noch einige<br />
wöchentliche St<strong>und</strong>en verwenden wollten“ auch ein „Collegio practico<br />
disputatorio, ex<strong>am</strong>inatorio et relatorio c<strong>am</strong>erali“ an, in dem er<br />
keinerlei theoretische Vorlesungen halten <strong>und</strong> sich stattdessen ausschließlich<br />
der Behandlung der Akten <strong>und</strong> Fertigung der Schriftsätze<br />
widmen, sowie Gutachten über die wichtigsten Fragen der k<strong>am</strong>mergerichtlichen<br />
Gerichtsbarkeit <strong>und</strong> des K<strong>am</strong>eralprozesses fertigen lassen<br />
<strong>und</strong> darüber disputieren wollte. Ferner wollte er hier zum<br />
Reichsk<strong>am</strong>mergerichtsprozeß selbst nur das Referieren <strong>und</strong> Votieren<br />
aus wirklichen K<strong>am</strong>eralakten <strong>und</strong> die kollegiale Behandlung <strong>und</strong> Abschließung<br />
der Fälle lehren, für ihn „das sicherste Mittel, einem<br />
83 So zumindest im Winter 1776/77 laut seiner „Vorläufigen Nachricht von<br />
meinen diesen Winter zu haltenden theoretisch praktischen Vorlesungen über<br />
die c<strong>am</strong>mergerichtliche Rechtsgelahrtheit“ in: Friedrich Jacob Dietrich von<br />
Bostell, Von der Methode die c<strong>am</strong>mergerichtliche Rechtsgelahrtheit zu studiren,<br />
Wetzlar 1776.<br />
84 Diese Schrift, aus der sich Ablauf <strong>und</strong> Inhalte der von Bostellschen Vorlesungen<br />
bis ins Detail erschließen, wird nachfolgend unter Punkt III. 1. a) noch<br />
genauer untersucht.<br />
85 Friedrich Wilhelm Tafinger, Institutiones Jurisprudentiae C<strong>am</strong>eralis, 8. Aufl.<br />
Tübingen 1754