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Ökologische Umstellungen in der industriellen Produktion

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144 Schr.-R. d. Deutschen Rates für Landespflege (1994), Heft 65, S. 144-148<br />

Ulrich Petschow, Jürgen Meyerhoff<br />

Ökonomische Instrumente zur Steuerung von<br />

<strong>Produktion</strong>sprozessen<br />

1 E<strong>in</strong>leitung<br />

In <strong>der</strong> umweltpolitischen Praxis haben bis<br />

heute die ordnungsrechtlichen Maßnahmen<br />

den zentralen Stellenwert. Dies kann nicht<br />

zuletzt aus <strong>der</strong> Entwicklung des Politikfeldes<br />

Umweltpolitik erklärt werden: Auflagen<br />

können e<strong>in</strong> breites Spektrum haben, sie<br />

setzen jedoch zumeist an bestimmten Tatbeständen<br />

an, die verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> vermieden<br />

werden sollen. Als typisches Beispiel für<br />

e<strong>in</strong>e solche Politik wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel das<br />

BimSchG bezeichnet, das allen Betreibern<br />

genehmigungspflichtiger Anlagen auferlegt,<br />

so wenig schädliche Umwelte<strong>in</strong>wirkungen<br />

wie möglich zu verursachen. Dies soll durch<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Emissionsverm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

und -vermeidung, die dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />

entsprechen, erreicht werden: Anfal !ende<br />

Reststoffe sollen, soweit möglich, verwertet<br />

werden (Reststoffm<strong>in</strong>imierungsgebot).<br />

Ausfüllende und weitergehende Vorschriften<br />

können durch Rechtsverordnungen<br />

und Verwaltungsvorschriften erlassen<br />

werden.<br />

Typisch an dieser Herangehensweise ist es,<br />

daß anlagenbezogene Regulierungstatbestände<br />

geschaffen werden. Die grundsätzliche<br />

Vorstellung ist, daß die angestrebten<br />

umweltentlastenden Wirkungen umfassend<br />

und zielsicher erreicht werden können. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

werden diese Überlegungen mehr<br />

und mehr <strong>in</strong> Frage gestellt, nicht zuletzt<br />

durch die zunehmende Gesetzes- und Verordnungsflut,<br />

mit <strong>der</strong> die Umweltprobleme<br />

<strong>in</strong> den Griff bekommen werden sollen. Nach<br />

nunmehr über 25jähriger Erfahrung mit diesem<br />

Instrumentarium werden aber auch die<br />

Grenzen deutlich:<br />

• Unter Effizienzgesichtspunkten s<strong>in</strong>d die<br />

ordnungsrechtlichen Maßnahmen nur begrenzt<br />

s<strong>in</strong>nvoll, da letztlich vorgeschrieben<br />

wird, wie mit dem Umweltproblem<br />

umgegangen werden soll und den Unternehmen<br />

<strong>in</strong>sofern nur e<strong>in</strong> begrenzter Spielraum<br />

für Suchprozesse eröffnet wird.<br />

• Die Auflagen gelten zumeist nur für neue<br />

Anlagen. Dies bedeutet letztlich, daß die<br />

Auflagen strukturkonservierend wirken<br />

können.<br />

• Es bestehen <strong>in</strong> <strong>der</strong> R egel wenig Anreize,<br />

unter die vorgeschriebenen Normen zu<br />

gehen, da daraus letztlich ke<strong>in</strong> Vorteil für<br />

die Unternehmen resultiert. Umwelttechnischer<br />

Fortschritt muß damit z.T. gegen<br />

den Markt durchgesetzt werden. Die<br />

Handlungsspielräume <strong>der</strong> Unternehmen<br />

werden e<strong>in</strong>geschränkt. Allerd<strong>in</strong>gs gibt es<br />

<strong>in</strong> den Gesetzen auch Orientierungen <strong>in</strong><br />

Richtung e<strong>in</strong>er Dynamisierung <strong>der</strong> Grenzwerte,<br />

was letztlich auch zu entsprechenden<br />

Anpassungen führt bzw. fü hren kann.<br />

•Nicht zuletzt die Diskussion um die Notwendigkeit<br />

<strong>der</strong> Stoffflußreduktionen, die<br />

mit <strong>der</strong> Klimadebatte aufkam, verdeutlichte<br />

auch, daß e<strong>in</strong> Stoffflußmanagement<br />

und die Stoffflußreduktion außerordentlich<br />

differenzierte Aspekte be<strong>in</strong>halten wie sehr<br />

verschiedene Akteure bzw. <strong>der</strong>en Verhalten<br />

dabei jeweils reguliert werden müßte.<br />

In <strong>der</strong> umweltökonomischen Diskussion<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die folgenden Kriterien<br />

zur Beurteilung von umweltpolitischen Instrumenten<br />

zugrunde gelegt (ENDRES<br />

1994, 97 ff):<br />

- die Effizienz <strong>der</strong> Maßnahmen,<br />

- die dynamische Anreizwirkung,<br />

- Wettbewerbs- und strukturpolitische<br />

Aspekte sowie<br />

- die ökologische Treffsicherheit.<br />

Nachdem die Diskussion um die marktwirtschaftlichen<br />

Instrumente <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

von seiten <strong>der</strong> Ökonomen sehr stark<br />

alle<strong>in</strong> auf die idealtypischen markt wirtschaftlichen<br />

Instrumente h<strong>in</strong> orientiert war, s<strong>in</strong>d<br />

spätestens seit Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> 90er Jahre Relativierungen<br />

vorgenommen worden, die davon<br />

ausgehen, daß die marktwirtschaftlichen<br />

Instrumente letztlich neben an<strong>der</strong>en<br />

Instrumententypen stehen und <strong>in</strong>sofern die<br />

Perspektive eher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gemischt-<strong>in</strong>strumentellen<br />

E<strong>in</strong>satz zu sehen ist denn <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

ausschließlichen Nutzung e<strong>in</strong>es Instrumentes.<br />

Dabei geht es darum, daß die marktwirtschaftlichen<br />

Instrumente <strong>in</strong> das bestehende<br />

ordnungsrechtliche Instrumentarium mit<br />

e<strong>in</strong>gepaßt werden, wobei letztlich nur <strong>in</strong><br />

begrenztem Umfang Lockerungen auf <strong>der</strong><br />

ordnungsrechtliche n Ebene möglich s<strong>in</strong>d.<br />

2 Subventionen und<br />

Steuererleichterungen - „positive<br />

Anreize"<br />

Wie beschrieben, kann <strong>der</strong> Staat die Wirtschaftsakteure<br />

<strong>in</strong> unterschiedlicher Weise<br />

bee<strong>in</strong>flussen. Dies geschieht auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Seite mit Hilfe des Ordnungsrechtes und auf<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite mit ökonomischen Instrume<br />

nten.<br />

Letztere können unterschiedliche Orientierungen<br />

haben: Sie können versuchen, das<br />

gewünschte Verhalten <strong>der</strong> Wirtschaftssubjekte<br />

(Unternehmen, Konsumenten usw.)<br />

mit Hilfe von positiven wirtschaftlichen<br />

Anreizen zu erreichen, <strong>in</strong>dem für die Erfüllung<br />

ökologisch gewünschter Verhaltensweisen<br />

Subventionen o<strong>der</strong> auch F<strong>in</strong>anzhilfen<br />

gewährt werden. Der Charme dieser<br />

Lösungen besteht dar<strong>in</strong>, daß sche<strong>in</strong>bar positive<br />

Anreize gesetzt werden, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

leichter durchsetzbar s<strong>in</strong>d als es bei den sog.<br />

negativen Anreizen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mi t<br />

zusätzlichen Kosten verbunden s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong><br />

Fall ist. Deutlich wurde dies im Fall des<br />

Katalysators für Automobile, <strong>in</strong> dem „um-<br />

\.\eltgerechtes Verhalten" belohnt wurde.<br />

Der Abbau von Subventionen für umweltschädliches<br />

Verhalten, z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft,<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Befreiung des Flugbenz<strong>in</strong>s<br />

von <strong>der</strong> Besteuerung etc„ würde auf<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite e<strong>in</strong>en erheblichen umweltentlastenden<br />

Effekt haben und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite Mittel für den Umweltschutz zur<br />

Verfügung stellen können.<br />

Die F<strong>in</strong>anzhilfen fürden Umweltschutz können<br />

dabei unterschiedliche Formen annehmen<br />

(WENKE 1994; WICKE 1993):<br />

- Abschreibungserleichterungen nach§ 7d<br />

Ei nkommenssteuergesetz(seit l 990nicht<br />

mehr <strong>in</strong> Kraft), nach dem Wirtschaftsgüter,<br />

die dem Umweltschutz dienen, mit<br />

e<strong>in</strong>em erhöhten Satz abgeschrieben werden<br />

konnten.<br />

- Investitionserleichterungen für Umweltschutz<strong>in</strong>vestitionen,<br />

z.B. über Z<strong>in</strong>svergünstigungen<br />

bei Krediten; dies geschieht<br />

über die Kreditprogramme <strong>der</strong> Deutschen<br />

Ausgleichsbank o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Kreditanstalt<br />

fü r Wie<strong>der</strong>aufbau und ist auf die<br />

verschiedenen Umweltmedien h<strong>in</strong> ausgerichtet.<br />

Dazu wurden auch von den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n verschiedene Programme<br />

vorgelegt.<br />

Diese Formen, die Wirtschaftssubjekte zu<br />

umweltorientierte r Herangehensweise<br />

anzureizen, werden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus den<br />

folgenden Gründen kritisiert:<br />

- Die Belastungen durch bedenkliche Produkte<br />

bzw. auch Verfahren werden auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit, also <strong>der</strong> Steuerzahler,<br />

reduziert. Das Produkt o<strong>der</strong> auch<br />

Verfahren wird <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Auswirkungen<br />

ökologisch entschärft. Die Kosten dieser<br />

Umweltverbesserung hat dann das Unternehmen<br />

nicht zu tragen, mit <strong>der</strong> Folge,<br />

daß diese Güter zu billig angeboten werden<br />

können. Damit wird e<strong>in</strong> Grundpr<strong>in</strong>zip

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