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Ökologische Umstellungen in der industriellen Produktion

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Bestimmungen und Verordnungen sowie<br />

• die Erörterung <strong>der</strong> Umweltvorsorge bei<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung neuer <strong>Produktion</strong>sl<strong>in</strong>ien,<br />

Fragen <strong>der</strong> Lagerung und des Transportes<br />

gefährlicher Güter, Jahresberichte <strong>der</strong><br />

Beu·iebsbeauftragten für Gewässerschutz,<br />

Abfall und Immissionsschutz, Fortbildungsarbeit<br />

auf dem Gebiet des Umweltschutzes.<br />

Die chemische Industrie praktiziert also auf<br />

dem Gebiet des Umweltschutzes e<strong>in</strong>e offensive<br />

Belegschafts<strong>in</strong>formation und enge Zusammenarbeit<br />

aller im Betrieb Zuständigen<br />

unter E<strong>in</strong>schluß des Betriebsrates. Dies war<br />

und ist für uns ke<strong>in</strong>e Frage <strong>der</strong> Erfüllung<br />

gesetzlicher Zwänge. Es folgt aus <strong>der</strong> Erkenntnis,<br />

daß gut <strong>in</strong>formierte Mitarbeiter<br />

besserund verantwortungsvoller im und für<br />

den Betrieb arbeiten können. Auch die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Erfahrung und fachlichen Kompetenz<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> chemischen Industrie Beschäftigten<br />

liegt im Interesse <strong>der</strong> Unternehmen.<br />

Und schließlich liegt es auch im Interesse<br />

<strong>der</strong> Unternehmen, im Betriebsrat e<strong>in</strong>en<br />

auch <strong>in</strong> diesen Fragen kompetenten Gesprächspartner<br />

zu haben.<br />

In jüngster Zeit wird gelegentlich über e<strong>in</strong>e<br />

gesetzliche Erweiterung <strong>der</strong> Mitbestimmungs-<br />

und Mitwi rkungsrechte <strong>der</strong> Betriebsräte<br />

auch bei Umweltschutzfragen diskutiert.<br />

Dies ist nicht nur seit langem e<strong>in</strong>e<br />

For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerkschaften, son<strong>der</strong>n<br />

taucht von Zeit zu Zeit auch bei <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Partei als möglicher Inhalt<br />

e<strong>in</strong>er Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

auf. Dazu so! 1 folgendes angemerkt<br />

werden:<br />

Nach geltendem Recht ist <strong>der</strong> Betriebsrat für<br />

di e Arbeitnehmer und ihren kollektiven<br />

Schutz im Betrieb zuständig. Er ist kollektive<br />

Vertretung <strong>der</strong> Belegschafts<strong>in</strong>teressen<br />

gegenüber dem Arbeitgeber. In dieser Eigenschaft<br />

ist er bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Arbeitssicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes im Betrieb umfassend<br />

beteiligt. Er ist <strong>in</strong> den zuständigen Ausschüssen<br />

und Arbeitsgruppen vertreten und<br />

wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> betrieblichen Praxis auch über<br />

betriebliche Maßnahmen des Umweltschutzes<br />

<strong>in</strong>formiert. E<strong>in</strong> gesetzliches Mitwirkungsrecht<br />

des Betriebsrates im Zusammenh<br />

ang mit dem Umweltschutz ist demgemäß<br />

auf Vorgänge beschränkt, die sich<br />

im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em Arbeitsverhältnis<br />

unmittelbar auf Mitarbeiter des Unternehmens<br />

beziehen. Für vom Unternehmen<br />

ausgelöste, die Umwelt berührende<br />

Vorgänge, die über das Unternehmen und<br />

se<strong>in</strong>e Mitarbeiter h<strong>in</strong>ausgehen, besteht dagegen<br />

ke<strong>in</strong> gesetzliches Mitwirkungsrecht<br />

des Betriebsrates.<br />

Durch das Betriebsverfassungsgesetz werden<br />

also nur die unmittelbaren Auswirkungen<br />

unternehmerische n Handelns auf die<br />

eigenen Mitarbeiter zum Gegenstand e<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung des Betriebsrates gemacht. Auswirkungen<br />

"nach draußen" werden dagegen<br />

vom Betriebsverfassungsgesetz nicht<br />

erfaßt. Ei ne solche Abgrenzung ist schon<br />

deshalb erfor<strong>der</strong>lich, weil dem Betriebsrat<br />

für diesen Bereich jedes Mandat fehlt. Der<br />

Umweltschutz betrifft die Außenwirkungen<br />

des Handelns des Betriebes auf die Umwelt<br />

und auf die Menschen außerhalb des Betriebes.<br />

E<strong>in</strong>e Erweiterung <strong>der</strong> Zuständigkeiten<br />

des Betriebsrates würde ihn <strong>in</strong> erhebliche<br />

Interessenkonflikte br<strong>in</strong>gen können, nämlich<br />

immer dann, wenn sich e<strong>in</strong> Konflikt<br />

zwischen den Interessen <strong>der</strong> im Betrieb Beschäftigten<br />

und dem Schutz <strong>der</strong> Umwelt<br />

ergibt. Dies wird beson<strong>der</strong>s deutlich, wenn<br />

Umweltschutz zu <strong>Produktion</strong>se<strong>in</strong>schränkungen<br />

und damit zu Arbeitsplatzverlusten führt.<br />

Dieser Konflikt muß schon heute <strong>in</strong> Kauf<br />

genommen und gelöst werden, wenn e<strong>in</strong>e<br />

Umweltschutzmaßnahme aufgrund gesetzlicher<br />

Vorschriften zw<strong>in</strong>gend durchgeführt<br />

werden muß. Hier ist die Lösung des Interessenkonfliktes<br />

sozusagen durch das Gesetz<br />

vorherbestimmt. Wiesiehtesaberaus, wenn<br />

bei entsprechenden betriebsverfassungsrechtlichen<br />

Kompetenzen des Betriebsrates<br />

die Alternative lautet: Freiwillig mehr Umweltschutz<br />

durch Schließung e<strong>in</strong>er Fertigung<br />

und damit Verlust <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Arbeitsplätze o<strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Arbeitsplätze<br />

unter Verzicht auf e<strong>in</strong> Mehr an Umweltschutz.<br />

Und wie soll sich e<strong>in</strong> Betriebsrat<br />

mit eigener Kompetenz und entsprechen<strong>der</strong><br />

Verantwortung im Umweltschutz verhalten?<br />

We<strong>der</strong> die Betriebsräte noch die Gewerkschaft,<br />

noch die Aufsichtsräte mitbestimmter<br />

Aktiengesellschaften können die Verantwortung<br />

<strong>in</strong> Fragen des Umweltschutzes mit<br />

Vorständen und Geschäftsleitungen von<br />

Unternehmen teilen. Die letzte Verantwortung<br />

für das Funktionieren des Umweltschutzes<br />

muß bei den Unternehmensleitungen<br />

selbst verbleiben. Anlagensicherheit und<br />

Umweltschutz verlangen volle Kontrolle des<br />

Betriebsgeschehens. Der Verantwortliche<br />

kann nur für das haftbar gemacht werden,<br />

was er kontrollieren und worüber er eigenverantwortlich<br />

entscheiden kann. Der Gesetzgeber<br />

hat deshalb zu Recht, ebenso wie<br />

er e<strong>in</strong> Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates<br />

im Bereich <strong>der</strong> unternehmerisch-wirtschaftlichen<br />

Entscheidungen ausgeschlossen<br />

hat, dem Betriebsrat auch <strong>in</strong> Fragen des<br />

Umweltschutzes ke<strong>in</strong>e Mitwirkungsrechte<br />

zugewiesen und ihm dadurch auch e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Verantwortung erspart.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Chemieverände Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

haben sich die freiwilligen<br />

Sozialpartnerregelungen auf dem Gebiet des<br />

Umweltschutzes und <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> chemischen Industrie bewährt. Gerade<br />

wegen <strong>der</strong> Komplexität des Umweltschutzes<br />

und <strong>der</strong> häufigen Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong><br />

Gesetzen und Verordnungen brauchen die<br />

Betriebe e<strong>in</strong>en flexible n Rahmen, den sie<br />

nach den jeweiligen technischen, personellen<br />

und wirtschaftlichen Gegebenheiten ausfüllen<br />

können. E<strong>in</strong>e gesetzliche Erweiterung<br />

<strong>der</strong> Zuständigkeiten des Betriebsrates<br />

auch auf Umweltschutzfragen ist deshalb<br />

aus unserer Sicht nicht erfor<strong>der</strong>lich und eher<br />

kontraproduktiv. Gesetzlicher Zwang und<br />

starre Regelungen för<strong>der</strong>n eher Bürokratismus<br />

und e<strong>in</strong>en Rückzug aufVorschri ften als<br />

verantwortungsbewußtes Handeln.<br />

Nach diesem kle<strong>in</strong>en Ei nschub zurück zu<br />

dem Thema Schulung <strong>der</strong> Betriebsräte. Das<br />

ungebrochene Interesse an diesen Schulungen,<br />

die zum Teil beu·ächtliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

stellen e<strong>in</strong>erseits, aber auch die zunehmende<br />

Kompetenz <strong>der</strong> Betriebsräte, die zum<br />

Teil bereits an mehreren <strong>der</strong>artigen Veranstaltungen<br />

teilgenommen haben, an<strong>der</strong>erseits,<br />

bestätigen den e<strong>in</strong>geschlagenen Weg.<br />

Es konnte von Anfang an nicht das Ziel se<strong>in</strong>,<br />

Betriebsratsmitglie<strong>der</strong> über e<strong>in</strong>e echte zusätzliche<br />

Ausbildung sozusagen zu Fachleuten<br />

des Umweltschutzes weiterzubilden.<br />

Das geschieht auf an<strong>der</strong>en Ebe nen und mit<br />

an<strong>der</strong>en Mitteln für diejenigen, die im Betrieb<br />

<strong>in</strong> diesen Fragen unmittelbare Verantwortung<br />

zu tragen haben. Die Kompetenz<br />

<strong>der</strong> Betriebsräte hat auch <strong>in</strong> Fragen des<br />

Umweltschutzes erheblich zugenommen.<br />

Die Bedeutung umweltschutzrelevanter und<br />

-erfor<strong>der</strong>licher Investitionen und <strong>der</strong>en Auswirkungen<br />

auf <strong>Produktion</strong> und Arbeitsplätze<br />

gehören heute ebenso wie die Schwierigkeit<br />

und Zeitaufwendigkeit von Genehmigungsverfahren<br />

zu den Themen, die zwischen<br />

Firmenleitung und Betriebsrat erörtert<br />

werden. Betriebsräte leisten auch zum<br />

Thema Umweltschutz wichtige Beiträge und<br />

Anstöße und dienen sozusagen als Informationsbrücke<br />

zwischen Belegschaft und Unternehmen.<br />

Die Scheu vieler Beu·iebsräte, sich zum Thema<br />

Umweltschutz an <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion<br />

zu beteiligen o<strong>der</strong> gar sich selbst zu<br />

Wort zu melden, ist geschwunden. Die Betriebsräte<br />

trauen sich <strong>in</strong>zwischen durchaus<br />

zu - und das zu Recht - auch bei diesem<br />

Thema mitreden zu können. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite zeigt sich, daß gerade Stellungnahmen<br />

von Betriebsräten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit

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