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Ökologische Umstellungen in der industriellen Produktion

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96<br />

• Schaffung <strong>der</strong> Möglichkeit zur Erhebung<br />

differenzierter Gebühren mit dem Ziel,<br />

zusätzlich Anreize für Müllvermeidung<br />

zu schaffen;<br />

• Erweiterung <strong>der</strong> Regelung zur Getrennthaltung<br />

und Sammlung (Br<strong>in</strong>g- und Holsysteme)<br />

von Abfällen und<br />

• Optimierung des Lizenzmodells Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

2 TA-Siedlungsabfall<br />

Selten ist e<strong>in</strong>e Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong><br />

Bundesregierung bis zur abschließenden<br />

Beratung im Bundesrat so streitig gewesen,<br />

sowohl zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n als<br />

auch zwischen den Län<strong>der</strong>n. Umweltverbände<br />

versuchten bis zuletzt E<strong>in</strong>fluß zu nehmen<br />

auf die Entscheidung im Bundesrat.<br />

Jetzt, nach dem Inkrafttreten <strong>der</strong> TA Siedlungsabfall,<br />

haben die Umweltverbände die<br />

Oberkreisdirektoren und Oberstadtdirektoren<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

sich nicht leichtfertig auf e<strong>in</strong>e angeblich<br />

ebenso teure wie unverantwortbare<br />

Müllverbre nnung e<strong>in</strong>zulassen. Zum e<strong>in</strong>en<br />

sei die Bundesregierung durch die Entschließung<br />

des Bundesrates vom 12. Februar 1993<br />

zur TA Siedlungsabfall aufgefor<strong>der</strong>t, bis<br />

spätestens Ende 1995 "die Maßstäbe für<br />

e<strong>in</strong>e ausnahmsweise o<strong>der</strong> une<strong>in</strong>geschränkte<br />

Zulassung <strong>der</strong> umweltverträglichen Ablagerung<br />

von Rückständen aus biologischmechanischen<br />

Behandlungsanlagen für<br />

Siedlungsabfälle" zu benennen; zum an<strong>der</strong>en<br />

ließe sich die Umsetzung <strong>der</strong> TA Siedlungsabfall<br />

trotz an<strong>der</strong>slauten<strong>der</strong> Erlasse des<br />

nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Umweltm<strong>in</strong>isteriums<br />

für die Dauer <strong>der</strong> 12-jährigen Übergangsfrist<br />

h<strong>in</strong>ausschieben. Im übrigen könnten<br />

die entsorgungspflichtigen Körperschaften<br />

"zweigleisig" planen - sprich biologische<br />

Verfahren und thermische Verfahren;<br />

vorrangig sei jedoch die biologisch-mechanische<br />

Abfallbehandlung zu verfolgen. Soweit<br />

die Handlungsempfehlungen <strong>der</strong> Umweltverbände.<br />

In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen müssen<br />

biologische Aufbereitungsanlagen für<br />

Grün- und Bioabfälle, dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Kompostierungsanlagen, fester Bestandteil<br />

<strong>der</strong> kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte<br />

se<strong>in</strong>. Dies ergibt sich aus dem Verwertungsgebot<br />

im Abfallgesetz und aus dem im<br />

Landesabfallgesetz von Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

ergänzend festgelegten V OITang <strong>der</strong> stofflichen<br />

Ven\'ertung.<br />

Der E<strong>in</strong>satz sogenannter"kalter Verfahren"<br />

zur Behandlung von Restabfällen kann nur<br />

dann akzeptiert werden, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fällen diese Verfahren für begrenzte und<br />

geeignete Restabfallmengen erprobt und<br />

weiterentwickelt werden sollen. E<strong>in</strong>e rn weitergehen<br />

<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>satz von biologischen<br />

Verfahren zur Restabfallbehandlung kann<br />

nicht zugestimmt werden.<br />

Hiermit will das Land die kreisfreien Städte<br />

und Kreise vor folgenschweren Fehl<strong>in</strong>vestitionen<br />

bewahren. Restabfälle müssen nämlich<br />

nach <strong>der</strong> TA Siedlungsabfall, selbst<br />

wenn sie biologisch behandelt worden s<strong>in</strong>d,<br />

für die Ablagerung thermisch behandelt<br />

werden. Es ist nicht verantwortbar, biologisch<br />

behandelte Restabfälle o<strong>der</strong> Reststoffe,<br />

die durch organische Schadstoffe wie<br />

PCB und Diox<strong>in</strong>e kontam<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> den<br />

Stoffkreislauf zurückzugeben o<strong>der</strong> über die<br />

Deponie künftigen Generationen zu überantworten.<br />

Nun e<strong>in</strong>ige Punkte zu <strong>der</strong> Entschließung des<br />

Bundesrates folgen, nach <strong>der</strong> die B undesregierung<br />

bis spätestens 1995 die Maßstäbe<br />

benennen soll, unter denen die Ablagerung<br />

von Rückständen aus biologisch-mechanischen<br />

Behandlungsverfahren ausnahmsweise<br />

o<strong>der</strong> une<strong>in</strong>geschränkt zugelassen werden<br />

kann. Das Deponieverhalten von mechanisch-biologisch<br />

behandelten Abfällen ist<br />

zwar gegenüber dem von unbehandeltem<br />

Hausmüll verbessert, gleichwohl entspri cht<br />

dieses nicht dem Stand <strong>der</strong> Technik. Ob e<strong>in</strong><br />

Verfahren, das man zur abschließenden<br />

Behandlung von Restabfällen vor <strong>der</strong> Ablagerung<br />

e<strong>in</strong>setzen will, dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />

entspricht, läßt sich im übrigen nicht<br />

alle<strong>in</strong> anhand <strong>der</strong> Reduzierung organischer<br />

Bestandteile beurteilen. Zu beachten ist hierbei<br />

auch, ob<br />

• das Volumen <strong>der</strong> abzulagernden Abfälle<br />

entsprechend reduziert wird,<br />

• schwer abbaubare organische Schadstoffe<br />

zerstört werden,<br />

• die Abfälle aufgrund ihrer Eigenschaften<br />

nachsorgearm abgelagert werden können.<br />

In diesen Punkten müssen sich alle abschließenden<br />

Behandlungsverfahren vor <strong>der</strong> Ablagerung<br />

daran messen lassen, was durch<br />

die thermische Behandlung betriebssicher<br />

und umweltverträglich zu erreichen ist.<br />

Die thermische Behandlung von Restabfällen<br />

ist e<strong>in</strong> langjährig erprobtes, ständig verbessertes,<br />

sicheres Verfahren. Die Verbrennung<br />

ist umweltverträglich, weil sie organische<br />

Schadstoffe endgültig zerstört und anorganische<br />

Schadstoffe <strong>in</strong> den Stäuben aufkonzentriert<br />

und damit die Möglichkeit<br />

schafft, sie aus <strong>der</strong> Biosphäre endgültig zu<br />

entfernen.<br />

Bei <strong>der</strong> Vorgabe <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen, denen<br />

die abzulagernden Abfälle zu genügen haben,<br />

hat die Bundesregierung h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Reduzierung organischer Schadstoffgehalte<br />

das Leistungsvermögen von Verbrennungsanlagen<br />

zu Grunde gelegt. Die Zuordnungswerte<br />

für Schwermetalle und Salze<br />

hat <strong>der</strong> Bund überwiegend aus <strong>der</strong> TA Abfall,<br />

Teil 1, abgeleitet, <strong>in</strong>dem dortige Werte<br />

für die Deponieklasse II auf die Hälfte und<br />

diese Werte für die Deponieklasse I noch<br />

e<strong>in</strong>mal auf e<strong>in</strong> Fünftel reduziert worden s<strong>in</strong>d.<br />

Der Bund hat die Deponie "Input-Kriterien"<br />

für Schwermetalle durchweg ohne fachliche<br />

und wasserwirtschaftliche Erfor<strong>der</strong>nisse sehr<br />

eng begrenzt.<br />

Die Ausweitung des Geltungsbereichs <strong>der</strong><br />

TA Siedlungsabfall entspricht dem abfallwi<br />

rtschaftlichen Ziel, daß die Erzeuger Yon<br />

produktionsspezifischen Abfällen <strong>der</strong>en<br />

Schadstoffgehalte und schädliche Eigenschaften<br />

durch gezielte Maßnahmen soweit<br />

reduzieren, daß sie entwe<strong>der</strong> stofflich verwertet<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle<br />

o<strong>der</strong>, sofern es Massenabfälle<br />

s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Anlagen mit diesem Ausstattungsniveau<br />

behandelt bzw. abgelagert werden<br />

können.<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> TA<br />

Siedlungsabfall ist es nicht nur erfor<strong>der</strong>lich,<br />

bestehende Anlagen dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />

anzupassen. Zur Erfüllung <strong>der</strong> Kernanfor<strong>der</strong>ung,<br />

daß die reaktiven organischen Bestandteile<br />

<strong>der</strong> Restabfälle vor <strong>der</strong> Ablagerung<br />

weitestgehend zu reduzieren s<strong>in</strong>d, ist die<br />

Schaffung ausreichen<strong>der</strong> Verbrennungskapazitäten<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Für die Planung, Zulassung<br />

und den Bau solcher Anlagen wird<br />

e<strong>in</strong> Zeitraum von mehreren Jahren benötigt.<br />

Entsprechende Übergangsvorschriften <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

TA Siedlungsabfall s<strong>in</strong>d im Zusammenhang<br />

mit dem Fö<strong>der</strong>alen Konsolidierungsprogramm,<br />

wor<strong>in</strong> auch F<strong>in</strong>anzierungsfragen<br />

dieser Technischen Anleitung angesprochen<br />

s<strong>in</strong>d, um e<strong>in</strong>en Zeitraum von vier Jahren<br />

verlängert worden. Die Übergangsfristen<br />

dürfen nunmehr längstens betragen bei<br />

Deponien<br />

• <strong>der</strong> Klasse I<br />

• <strong>der</strong> Klasse II<br />

acht Jahre,<br />

zwölf Jahre.<br />

Mit diesen Übergangsvorschriften bei Deponien<br />

soll nicht ausgedrückt werden, daß<br />

die technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>T A Siedlungsabfall<br />

erst nach e<strong>in</strong>igen Jahren den<br />

Stand <strong>der</strong> Technik darstellen. Wenn dies <strong>der</strong><br />

Bund und <strong>der</strong> Bundesrat gewollt hätten,<br />

hätte <strong>der</strong> Zeitpunkt des Inkrafttretens <strong>der</strong><br />

TA Siedlungsabfall entsprechend verschoben<br />

werden müssen.<br />

Die TA Siedlungsabfall räumt <strong>der</strong> für die<br />

Zulassung <strong>der</strong> Deponie zuständigen Behörde<br />

fü r den E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>en Ermessensspielraum<br />

e<strong>in</strong>. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen beispiels-

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