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Ökologische Umstellungen in der industriellen Produktion

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Die E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten fü r bestimmte<br />

Lösemittel werden auch durch sicherheitstechnische<br />

Notwendigkeiten e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

E<strong>in</strong>e ganze Reihe gebräuchlicher<br />

Lösemittel gehört zu den leichtentzündlichen<br />

Flüssigkeiten mit Flammpunkten<br />

9 i unter 21 ° C (Alkane bis Oktan, Toluol,<br />

Ethanol, i-Propanol, Ethylacetat, Aceton,<br />

Butanon). Die Chlorkohlenwasserstoffe, die<br />

mittlerweile für viele Anwendungsbereiche<br />

nicht mehr zugelassen s<strong>in</strong>d, verdankten ihren<br />

Durchbruch dem Umstand, daß sie leichtflüchtig<br />

s<strong>in</strong>d und zugleich nichtbrennbar<br />

o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest schwer entflammbar.<br />

Weitere E<strong>in</strong>schränkungen ergaben sich aus<br />

<strong>der</strong> zunehmenden Erkenntnis toxikologischer<br />

Eigenschaften <strong>der</strong> verwendeten Lösemittel.<br />

Viele mußten für die offene Anwendung<br />

ersetzt werden, da sie als krebserzeugend<br />

(Benzol), giftig (Phenol, Kresol, Methanol),<br />

fruchtschädigend/ reproduktionstoxisch<br />

(Methoxyethanol, Ethoxyethanol, <strong>der</strong>en<br />

Acetate, Toluol), sensibilisierend o<strong>der</strong> auf<br />

an<strong>der</strong>e Weise überdurchschnittlich schädigend<br />

e<strong>in</strong>gestuft worden s<strong>in</strong>d. Die Maximalen<br />

Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-<br />

Werte) für die üblicherweise verbleibenden<br />

Lösemittel liegen zwischen 100 und 2 400<br />

mg/m 3 . Dieser zuletzt aufgeführte MAK-<br />

Wert gilt für Ethanol (Tr<strong>in</strong>kalkohol). Die<br />

allgeme<strong>in</strong>e Schadwirkung von Lösemitteln<br />

basiert auf ihrem charakteristischen Lösevermögen<br />

für Fette. Im Körper greifen sie<br />

deshalb bevorzugt fettreiche Organe und<br />

Gewebe an, z.B . Haut, Umhüllungen von<br />

Nerven, Leber, Gehirn u.a. Das allgeme<strong>in</strong>e<br />

Schadensbild entspricht dem des übermäßigen<br />

Alkoholkonsums. Spezifische Schadwirkungen<br />

kommen füre<strong>in</strong>zelneLösemittel<br />

h<strong>in</strong>zu. Die MAK-Werte erlauben e<strong>in</strong>e relative<br />

Wichtung <strong>der</strong> Gesundheitsschädlichkeitnach<br />

<strong>der</strong> Faustformel: halber Grenzwert<br />

- doppelte Schädlichkeit.<br />

2 Gesetzliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

2.1 Genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

nach Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

Im Anhang <strong>der</strong> 4. Bundes- Immissionsschutzverordnung<br />

s<strong>in</strong>d unter Nummer 5 diejenigen<br />

Anlagen zur Oberflächenbehandlung<br />

aufgelistet, die e<strong>in</strong>er immissionsrechtlichen<br />

Genehmigung bedürfen. Hierfür ist<br />

meistens <strong>der</strong> Lösemittele<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> Anlagen,<br />

teilweise auch <strong>der</strong> Kunstharze<strong>in</strong>satz<br />

ausschlaggebend. Die Anzahl <strong>der</strong> Anlagen<br />

wird bundesweit auf etwa 500 geschätzt.<br />

Dies s<strong>in</strong>d lediglich etwa 1 So <strong>der</strong> Betriebe<br />

im Bereich <strong>der</strong> Oberflächenbehandlung mit<br />

lösemittelhaltigen Materialien. Da die<br />

Schwelle zur Genehmigungsbedürftigkeit<br />

z.B. bei Lackierbetrieben bei e<strong>in</strong>er Anlagenkapazität<br />

von 25 kg/h Lösemittele<strong>in</strong>satz liegt,<br />

ergibt sich e<strong>in</strong> Anteil dieser Betriebe am<br />

Gesamte<strong>in</strong>satz von Lösemitteln von etwa<br />

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