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Weiterentwicklung der amtlichen Haushaltsstatistiken - RatSWD

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Alle Stichprobenhaushalte bzw. ihre Haushaltsmitglie<strong>der</strong> werden, wie bisher im<br />

MZ, bis zu viermal mit Auskunftspflicht befragt.<br />

Inhaltlich sind die Module über ein Kern-Frageprogramm verknüpft, das<br />

bei allen ausgewählten Haushalten erhoben wird. Dieses umfasst neben den EU-<br />

Core-Variablen 6 auch den Teil <strong>der</strong> bisherigen MZ- bzw. LFS-Merkmale, für die zu<br />

Auswertungszwecken in fachlicher und regionaler Hinsicht weiterhin ein sehr<br />

großer Stichprobenumfang realisiert werden muss. Damit wird auch ein Teil <strong>der</strong><br />

bisherigen EU-SILC- und IKT-Merkmale abgedeckt.<br />

Zusätzlich zu den Kernmerkmalen werden bei einem Teil <strong>der</strong> Haushalte die<br />

verbleibenden LFS-Merkmale (insbeson<strong>der</strong>e Konjunkturmerkmale) sowie weitere<br />

Merkmale des bisherigen MZ-Zusatzprogramms (MZ-ZP) in einem eigenen<br />

Modul LFS/MZ-ZP erhoben. Für die verbleibenden LFS-Merkmale und Teile des<br />

MZ-ZP besteht Auskunftspflicht 7 . Eine zweite Substichprobe wird zum Modul<br />

<strong>der</strong> EU-SILC-Merkmale befragt, sofern diese Merkmale nicht bereits im Kernprogramm<br />

enthalten sind. Mit einem dritten Modul werden IKT-Merkmale bei einer<br />

Teilmenge <strong>der</strong> Haushalte erhoben, wobei jene Merkmale <strong>der</strong> jetzigen IKT-Erhebung<br />

nicht im Modul erfragt werden, die bereits Teil des Kernprogramms sind.<br />

Auch für Befragungen, die als Erhebungen nach §7 BStatG durchgeführt werden,<br />

lassen sich zusätzliche Module als Substichproben <strong>der</strong> Gesamtstichprobe<br />

nutzen. Die Module für EU-SILC, IKT sowie Erhebungen nach §7 BStatG werden<br />

auf freiwilliger Basis durchgeführt. Bei Modulen, die ohne Auskunftspflicht erhoben<br />

werden, liegen für Haushalte, welche eine freiwillige Befragung verweigern,<br />

zumindest die Angaben zum Kernprogramm vor, da für diese Auskunftspflicht<br />

besteht. Dies ermöglicht detailliertere Analysen <strong>der</strong> auftretenden Verzerrungen<br />

durch Antwortausfälle und eine bessere Modellierung <strong>der</strong> Ausfallprozesse für die<br />

Hochrechnung als dies gegenwärtig <strong>der</strong> Fall ist.<br />

Die Gesamtstichprobe wird in Anlehnung an das gegenwärtige Mikrozensus-<br />

Design gezogen. Für das Modul LFS/MZ-ZP ist eine a priori-Zuordnung von Stichprobenelementen<br />

zur Substichprobe des Moduls möglich. Das heißt bereits bei<br />

<strong>der</strong> Ziehung <strong>der</strong> Gesamtstichprobe kann eine Teilmenge <strong>der</strong> Haushalte bestimmt<br />

werden, welche für das Modul LFS/MZ-ZP befragt werden. Für die Module EU -<br />

SILC und IKT ist aufgrund <strong>der</strong> wünschenswerten weitergehenden fachlichen, ggf.<br />

disproportionalen Schichtung <strong>der</strong> Substichproben eine zweite Stufe <strong>der</strong> Zufallsauswahl<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

6 Bei den EU-Core-Variablen handelt es sich um ca. 16 ausgewählte soziodemographische und sozioökonomische<br />

Variablen, die auf Empfehlung von Eurostat in allen Haushaltserhebungen in möglichst harmonisierter<br />

Form erhoben bzw. bereitgestellt werden sollen. Ziel dieser Harmonisierung ist es, für bestimmte<br />

soziale Gruppen und Ergebnisdarstellungen möglichst einheitliche Abgrenzungen über alle Statistiken<br />

hinweg zu schaffen.<br />

7 Dies setzt voraus, dass für den LFS durch ein nationales Gesetz eine Auskunftspflicht vorgeschrieben<br />

wird. Davon betroffen sind ggf. auch Teile des MZ-ZP.<br />

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