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UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

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4. Tierschutzgesetz<br />

4.1 Entwicklung<br />

Tierschutzgesetzgebung von<br />

1981 bis 2011<br />

Anders als im Ausland, wo selbst in der<br />

EU die intensive Tierproduktion bis heute<br />

politisch nicht ernsthaft in Frage gestellt<br />

wird und der Nutztierschutz einen extrem<br />

schweren Stand hat, rief der tierquälerische<br />

Umgang mit Nutztieren in<br />

der Schweiz bereits früh starke und wirkungsvolle<br />

Gegenkräfte auf den Plan.<br />

Tierschützer wehrten sich zusammen mit<br />

verantwortungsbewussten Bauern und<br />

Konsumenten für einen umfassenden gesetzlichen<br />

Schutz der Nutztiere.<br />

1981 Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung<br />

tritt in Kraft. Wegen des Käfigbatterieverbots<br />

für Hühner und der<br />

umfassenden Haltungsregelung (Nutz-,<br />

Heim-, Wild- und Versuchstiere) sorgt sie<br />

für internationale Aufmerksamkeit und<br />

stellt auch heute noch – nach einer umfassenden<br />

Überarbeitung 2008 – das weltweit<br />

fortschrittlichste Tierschutzgesetzeswerk<br />

dar. Um die wirtschaftlichen Konsequenzen<br />

abzufedern, wird bestehenden<br />

nonkonformen Tierhaltungen eine zehnjährige<br />

Anpassungsfrist gewährt.<br />

1985 Die Tierschutzorganisationen thematisieren<br />

zunehmend die tierschützerischen<br />

Defizite der Tierschutzverordnung.<br />

Mittels Petitionen und parlamentarischen<br />

Vorstössen wird der Bund zum Handeln<br />

aufgefordert. Bemängelt werden Lücken,<br />

unbestimmte Rechtsbegriffe und ungenügende<br />

qualitative Vorgaben zur Tierhaltung.<br />

Ein weiteres Dauerthema stellt der<br />

Vollzug dar. Stark kritisiert werden lasche<br />

oder gar inexistente Kontrollen in gewissen<br />

Kantonen, die mangelhafte Oberaufsicht<br />

des BVET sowie die Überbetonung<br />

des «Zentimetertierschutzes» der Behörden<br />

auf Kosten des qualitativen Tierschutzes<br />

wie etwa Beleuchtung, Bewegung<br />

oder Beschäftigung von Tieren.<br />

1988 Eine STS-Postkartenaktion an den<br />

Bundesrat führt zu einem Verbot von<br />

Schildkrötenprodukten in der Schweiz.<br />

1989 Der STS veranstaltet in Basel ersten<br />

internationalen Kongress gegen Gentechnik<br />

an Tieren. Er fordert, dass die Tierzucht<br />

die Würde der Kreatur zu gewährleisten<br />

habe. 1992 wird die STS-Forderung nach<br />

der Würde der Kreatur in die Bundesverfassung<br />

aufgenommen. Seit 2008 findet<br />

sich diese auch im Tierschutzgesetz.<br />

1990 Der Bundesrat ergänzt die Tierschutzverordnung<br />

um Vorschriften zum<br />

Schutz von Kaninchen.<br />

1991 Die zehnjährige Übergangsfrist für<br />

die Umsetzung der Tierschutzvorschriften<br />

läuft ab. Mit Abstand am konsequentesten<br />

haben die Legehennenhalter die neuen<br />

Vorschriften umgesetzt. Sämtliche Käfigbatterien<br />

sind vor Ablauf der Frist verschrottet<br />

worden. Als tierfreundliche und<br />

wirtschaftliche neue Haltungsform setzt<br />

sich die an der ETH Zürich entwickelte<br />

Volierenhaltung durch. Diese gilt heute<br />

europaweit als die Alternative zur Käfighaltung,<br />

indem sie den Hühnern Einstreu<br />

zum Picken, Scharren und Staubbaden,<br />

geschützte Nester zum Eierlegen und erhöhte<br />

Ruhe- und Rückzugsorte anbietet.<br />

1993/1994 Als Konsequenz der permanenten<br />

Kritik am Tierschutzvollzug befassen<br />

sich die Geschäftsprüfungskommissi-<br />

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS<br />

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