UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch
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4. Tierschutzgesetz<br />
4.1 Entwicklung<br />
Tierschutzgesetzgebung von<br />
1981 bis 2011<br />
Anders als im Ausland, wo selbst in der<br />
EU die intensive Tierproduktion bis heute<br />
politisch nicht ernsthaft in Frage gestellt<br />
wird und der Nutztierschutz einen extrem<br />
schweren Stand hat, rief der tierquälerische<br />
Umgang mit Nutztieren in<br />
der Schweiz bereits früh starke und wirkungsvolle<br />
Gegenkräfte auf den Plan.<br />
Tierschützer wehrten sich zusammen mit<br />
verantwortungsbewussten Bauern und<br />
Konsumenten für einen umfassenden gesetzlichen<br />
Schutz der Nutztiere.<br />
1981 Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung<br />
tritt in Kraft. Wegen des Käfigbatterieverbots<br />
für Hühner und der<br />
umfassenden Haltungsregelung (Nutz-,<br />
Heim-, Wild- und Versuchstiere) sorgt sie<br />
für internationale Aufmerksamkeit und<br />
stellt auch heute noch – nach einer umfassenden<br />
Überarbeitung 2008 – das weltweit<br />
fortschrittlichste Tierschutzgesetzeswerk<br />
dar. Um die wirtschaftlichen Konsequenzen<br />
abzufedern, wird bestehenden<br />
nonkonformen Tierhaltungen eine zehnjährige<br />
Anpassungsfrist gewährt.<br />
1985 Die Tierschutzorganisationen thematisieren<br />
zunehmend die tierschützerischen<br />
Defizite der Tierschutzverordnung.<br />
Mittels Petitionen und parlamentarischen<br />
Vorstössen wird der Bund zum Handeln<br />
aufgefordert. Bemängelt werden Lücken,<br />
unbestimmte Rechtsbegriffe und ungenügende<br />
qualitative Vorgaben zur Tierhaltung.<br />
Ein weiteres Dauerthema stellt der<br />
Vollzug dar. Stark kritisiert werden lasche<br />
oder gar inexistente Kontrollen in gewissen<br />
Kantonen, die mangelhafte Oberaufsicht<br />
des BVET sowie die Überbetonung<br />
des «Zentimetertierschutzes» der Behörden<br />
auf Kosten des qualitativen Tierschutzes<br />
wie etwa Beleuchtung, Bewegung<br />
oder Beschäftigung von Tieren.<br />
1988 Eine STS-Postkartenaktion an den<br />
Bundesrat führt zu einem Verbot von<br />
Schildkrötenprodukten in der Schweiz.<br />
1989 Der STS veranstaltet in Basel ersten<br />
internationalen Kongress gegen Gentechnik<br />
an Tieren. Er fordert, dass die Tierzucht<br />
die Würde der Kreatur zu gewährleisten<br />
habe. 1992 wird die STS-Forderung nach<br />
der Würde der Kreatur in die Bundesverfassung<br />
aufgenommen. Seit 2008 findet<br />
sich diese auch im Tierschutzgesetz.<br />
1990 Der Bundesrat ergänzt die Tierschutzverordnung<br />
um Vorschriften zum<br />
Schutz von Kaninchen.<br />
1991 Die zehnjährige Übergangsfrist für<br />
die Umsetzung der Tierschutzvorschriften<br />
läuft ab. Mit Abstand am konsequentesten<br />
haben die Legehennenhalter die neuen<br />
Vorschriften umgesetzt. Sämtliche Käfigbatterien<br />
sind vor Ablauf der Frist verschrottet<br />
worden. Als tierfreundliche und<br />
wirtschaftliche neue Haltungsform setzt<br />
sich die an der ETH Zürich entwickelte<br />
Volierenhaltung durch. Diese gilt heute<br />
europaweit als die Alternative zur Käfighaltung,<br />
indem sie den Hühnern Einstreu<br />
zum Picken, Scharren und Staubbaden,<br />
geschützte Nester zum Eierlegen und erhöhte<br />
Ruhe- und Rückzugsorte anbietet.<br />
1993/1994 Als Konsequenz der permanenten<br />
Kritik am Tierschutzvollzug befassen<br />
sich die Geschäftsprüfungskommissi-<br />
SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS<br />
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