UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch
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Enthornen: Die meisten einheimischen<br />
Milch-Ziegenrassen haben natürlicherweise<br />
Hörner. Wie bei den Rindern wird<br />
auch bei Ziegen zunehmend enthornt,<br />
unter Schmerzausschaltung und mit definierten<br />
Methoden. Die Hörner spielen bei<br />
der Kommunikation, der Festlegung der<br />
Rangordnung und der Körperpflege eine<br />
wichtige Rolle bei Rind und Ziege. Das<br />
Enthornen stellt eine Anpassung an den<br />
Menschen (Unfallgefahr) oder ans Haltungssystem<br />
dar.<br />
Kaninchen<br />
Verbreitete Einzelhaltung und kaum<br />
Auslauf ins Freie: Der Grossteil an Kaninchen<br />
wird in der Schweiz von Rassezüchtern<br />
für das Schauwesen und in<br />
Privathaushalten als Kuscheltiere gehalten.<br />
Wie diese präferiert auch die Wirtschaftskaninchenzucht<br />
auf Bauernhöfen<br />
die noch immer legale Einzelhaltung von<br />
Zibben. Erst 26 % der Kaninchen dürfen<br />
ihrer Natur gemäss frei in Gruppen und in<br />
strukturierten Freilaufställen leben. Praktisch<br />
inexistent ist die Auslaufhaltung, in<br />
deren Genuss nur knapp 2 % der Kaninchen<br />
kommen. Allerdings ist zu sagen,<br />
dass die Erwerbskaninchen-Freilandhaltung<br />
teilweise mit Mortalitätsraten von 30<br />
bis 40 % aufwartet, was hinter die Tierfreundlichkeit<br />
dieser Haltungsform ein<br />
grosses Fragezeichen setzt.<br />
Einsatz von Hilfsmitteln, etwa Zäume und<br />
Hilfszügel, können extremen Einfluss auf<br />
das Wohl und die Gesundheit von Pferden<br />
haben. Bis heute regelt die Tierschutzverordnung<br />
diesen tierschutzsensiblen Bereich<br />
allerdings nicht.<br />
8.7 Tierschutzprobleme<br />
Transporte<br />
Die Schweiz verfügt über die strengste<br />
Tiertransportgesetzgebung weltweit, mit<br />
einer Ausbildungspflicht für Transporteure,<br />
einer maximalen Transportdauer<br />
von sechs Stunden und konkreten Vorgaben<br />
zu Transportmitteln und zum Umgang<br />
mit transportierten Tieren. Aus tierschützerischen<br />
Gründen ist der Transit<br />
von Schlachttieren aus dem EU-Raum<br />
durch die Schweiz verboten. In der<br />
Schweiz werden jährlich rund 3 Millionen<br />
Kälber, Kühe, Rinder, Schweine, Schafe<br />
und Ziegen sowie 45 Millionen Hühner<br />
zum Schlachthof gefahren. Werden noch<br />
die Zuchtvieh- und Jungtiertransporte<br />
dazugerechnet, ergeben sich pro Jahr gegen<br />
60 Millionen zu befördernder Nutztiere.<br />
Pro Arbeitstag kommen so auf unseren<br />
Strassen im Durchschnitt fast eine<br />
Viertelmillion Tiere zusammen.<br />
Zunahme Tiertransporte: Für viele Tiere<br />
haben die Transportwege im Vergleich zu<br />
früher streckenmässig zugenommen, denn<br />
das Schlachten wird in der Schweiz aus<br />
wirtschaftlichen Gründen auf immer weniger<br />
und immer «leistungsstärkere» Grossbetriebe<br />
konzentriert. Auch die fortschreitende<br />
Arbeitsteilung und Spezialisierung<br />
in der Nutztierhaltung kurbeln Handel<br />
und Transporte von Tieren an. So werden<br />
heute die meisten zur Mast bestimmten<br />
Tiere früh in ihrem Leben verkauft und<br />
aus den Geburts- in spezialisierte Mastbetriebe<br />
verbracht. Legehennen werden in<br />
ihrem Leben gar drei Mal transportiert: als<br />
Eintagsküken von der Brüterei in den Aufzuchtbetrieb,<br />
mit knapp vier Monaten auf<br />
den Legebetrieb, und im Alter von rund<br />
18 Monaten, nach der Produktion von 350<br />
Eiern, in den Schlachthof.<br />
Transport hochträchtiger Tiere: Unverständlicherweise<br />
lässt die Tierschutzgesetzgebung<br />
den Transport solcher Tiere,<br />
die sich in einer extrem belasteten Lebensphase<br />
befinden, zu. Mit dem Aufkommen<br />
der arbeitsteiligen Ferkelproduktion hat<br />
insbesondere der Transport hochträchtiger<br />
Muttersauen stark zugenommen.<br />
8.6 Tierschutzprobleme Pferde<br />
Verbreitete Einzelhaltung: Ein erheblicher<br />
Teil der Pferde wird ausserhalb<br />
der Landwirtschaft gehalten. Tendenziell<br />
dürfte es den auf Bauernhöfen gehaltenen<br />
Pferden besser gehen, da hier mehr<br />
Platz und insbesondere Weiden vorhanden<br />
sind. Während rund 80 % der in der<br />
Landwirtschaft gehaltenen Pferde erfreulicherweise<br />
über Auslauf und Weidegang<br />
verfügen, ist die Einzelhaltung von Stuten<br />
und Wallachen noch sehr verbreitet. Nur<br />
eines von acht erwachsenen Pferden darf<br />
artgemäss in Gruppen leben.<br />
Umgang und Hilfsmittel: Die Art und<br />
Weise der Ausbildung und der Beanspruchung<br />
des Tieres beim Reiten wie auch der<br />
Pferdeleben wie es sein<br />
soll: in einer Gruppe mit<br />
Weidegang und Auslauf<br />
SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS<br />
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