27.06.2014 Aufrufe

UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Enthornen: Die meisten einheimischen<br />

Milch-Ziegenrassen haben natürlicherweise<br />

Hörner. Wie bei den Rindern wird<br />

auch bei Ziegen zunehmend enthornt,<br />

unter Schmerzausschaltung und mit definierten<br />

Methoden. Die Hörner spielen bei<br />

der Kommunikation, der Festlegung der<br />

Rangordnung und der Körperpflege eine<br />

wichtige Rolle bei Rind und Ziege. Das<br />

Enthornen stellt eine Anpassung an den<br />

Menschen (Unfallgefahr) oder ans Haltungssystem<br />

dar.<br />

Kaninchen<br />

Verbreitete Einzelhaltung und kaum<br />

Auslauf ins Freie: Der Grossteil an Kaninchen<br />

wird in der Schweiz von Rassezüchtern<br />

für das Schauwesen und in<br />

Privathaushalten als Kuscheltiere gehalten.<br />

Wie diese präferiert auch die Wirtschaftskaninchenzucht<br />

auf Bauernhöfen<br />

die noch immer legale Einzelhaltung von<br />

Zibben. Erst 26 % der Kaninchen dürfen<br />

ihrer Natur gemäss frei in Gruppen und in<br />

strukturierten Freilaufställen leben. Praktisch<br />

inexistent ist die Auslaufhaltung, in<br />

deren Genuss nur knapp 2 % der Kaninchen<br />

kommen. Allerdings ist zu sagen,<br />

dass die Erwerbskaninchen-Freilandhaltung<br />

teilweise mit Mortalitätsraten von 30<br />

bis 40 % aufwartet, was hinter die Tierfreundlichkeit<br />

dieser Haltungsform ein<br />

grosses Fragezeichen setzt.<br />

Einsatz von Hilfsmitteln, etwa Zäume und<br />

Hilfszügel, können extremen Einfluss auf<br />

das Wohl und die Gesundheit von Pferden<br />

haben. Bis heute regelt die Tierschutzverordnung<br />

diesen tierschutzsensiblen Bereich<br />

allerdings nicht.<br />

8.7 Tierschutzprobleme<br />

Transporte<br />

Die Schweiz verfügt über die strengste<br />

Tiertransportgesetzgebung weltweit, mit<br />

einer Ausbildungspflicht für Transporteure,<br />

einer maximalen Transportdauer<br />

von sechs Stunden und konkreten Vorgaben<br />

zu Transportmitteln und zum Umgang<br />

mit transportierten Tieren. Aus tierschützerischen<br />

Gründen ist der Transit<br />

von Schlachttieren aus dem EU-Raum<br />

durch die Schweiz verboten. In der<br />

Schweiz werden jährlich rund 3 Millionen<br />

Kälber, Kühe, Rinder, Schweine, Schafe<br />

und Ziegen sowie 45 Millionen Hühner<br />

zum Schlachthof gefahren. Werden noch<br />

die Zuchtvieh- und Jungtiertransporte<br />

dazugerechnet, ergeben sich pro Jahr gegen<br />

60 Millionen zu befördernder Nutztiere.<br />

Pro Arbeitstag kommen so auf unseren<br />

Strassen im Durchschnitt fast eine<br />

Viertelmillion Tiere zusammen.<br />

Zunahme Tiertransporte: Für viele Tiere<br />

haben die Transportwege im Vergleich zu<br />

früher streckenmässig zugenommen, denn<br />

das Schlachten wird in der Schweiz aus<br />

wirtschaftlichen Gründen auf immer weniger<br />

und immer «leistungsstärkere» Grossbetriebe<br />

konzentriert. Auch die fortschreitende<br />

Arbeitsteilung und Spezialisierung<br />

in der Nutztierhaltung kurbeln Handel<br />

und Transporte von Tieren an. So werden<br />

heute die meisten zur Mast bestimmten<br />

Tiere früh in ihrem Leben verkauft und<br />

aus den Geburts- in spezialisierte Mastbetriebe<br />

verbracht. Legehennen werden in<br />

ihrem Leben gar drei Mal transportiert: als<br />

Eintagsküken von der Brüterei in den Aufzuchtbetrieb,<br />

mit knapp vier Monaten auf<br />

den Legebetrieb, und im Alter von rund<br />

18 Monaten, nach der Produktion von 350<br />

Eiern, in den Schlachthof.<br />

Transport hochträchtiger Tiere: Unverständlicherweise<br />

lässt die Tierschutzgesetzgebung<br />

den Transport solcher Tiere,<br />

die sich in einer extrem belasteten Lebensphase<br />

befinden, zu. Mit dem Aufkommen<br />

der arbeitsteiligen Ferkelproduktion hat<br />

insbesondere der Transport hochträchtiger<br />

Muttersauen stark zugenommen.<br />

8.6 Tierschutzprobleme Pferde<br />

Verbreitete Einzelhaltung: Ein erheblicher<br />

Teil der Pferde wird ausserhalb<br />

der Landwirtschaft gehalten. Tendenziell<br />

dürfte es den auf Bauernhöfen gehaltenen<br />

Pferden besser gehen, da hier mehr<br />

Platz und insbesondere Weiden vorhanden<br />

sind. Während rund 80 % der in der<br />

Landwirtschaft gehaltenen Pferde erfreulicherweise<br />

über Auslauf und Weidegang<br />

verfügen, ist die Einzelhaltung von Stuten<br />

und Wallachen noch sehr verbreitet. Nur<br />

eines von acht erwachsenen Pferden darf<br />

artgemäss in Gruppen leben.<br />

Umgang und Hilfsmittel: Die Art und<br />

Weise der Ausbildung und der Beanspruchung<br />

des Tieres beim Reiten wie auch der<br />

Pferdeleben wie es sein<br />

soll: in einer Gruppe mit<br />

Weidegang und Auslauf<br />

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!