UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch
UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch
UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch
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mittelversorgung der einheimischen Bevölkerung<br />
durch die <strong>Schweizer</strong> Bauern<br />
wieder ein höherer Stellenwert beigemessen<br />
werden. Dabei müssen die Bedürfnisse<br />
der Konsumenten sowie die Qualität und<br />
Nachhaltigkeit der Produkte ins Zentrum<br />
gestellt werden.<br />
2. Massnahme: Ziel gerichtete<br />
Direktzahlungen<br />
Die jährlich entrichteten 2.8 Milliarden<br />
Franken Direktzahlungen sollen nicht wie<br />
bis anhin im Giesskannenprinzip, sondern<br />
zielgerichteter und für konkrete Leistungen<br />
der Bauern ausgeschüttet werden.<br />
Ökologie und Tierwohl müssen besser<br />
gefördert werden, das ist der Dreh- und<br />
Angelpunkt der angepeilten Qualitätsstrategie.<br />
Die Bio- und Tierwohlbeiträge<br />
sollen ergänzend zum Markt und den Labelprogrammen<br />
ausgerichtet und ausgebaut<br />
werden. Markt und staatliche Förderung<br />
ergänzen sich damit optimal. Nur<br />
mit Qualität und hohem Tierwohl kann<br />
sich die Schweiz im offenen Agrar-/Lebensmittelmarkt<br />
profilieren und erfolgreich<br />
behaupten. Mit zielführend festgelegten<br />
Bio- und Tierwohlbeiträgen werden<br />
unsere Bauern in der Lage sein wird,<br />
modern, effizient und trotzdem naturnah<br />
und tierfreundlich zu produzieren.<br />
Der Biolandbau stellt eine energieund<br />
ressourcensparende sowie umweltschonende<br />
Landbaumethode dar. Nachdem<br />
in der Schweiz die weltweit verbreitetste<br />
Biomethode, der organisch-biologische<br />
Landbau, entwickelt worden ist,<br />
spielt unser Land hier bis heute eine Pionier-<br />
und Vorreiterrolle. In Zeiten von<br />
knapper werdenden Ressourcen kommt<br />
dem Biolandbau inskünftig eine wichtige<br />
Rolle bei der Welternährung zu.<br />
Obwohl das Tierwohl das wichtigste<br />
Anliegen der SteuerzahlerInnen an die<br />
Bauern und die Agrarpolitik darstellt,<br />
wurde es bislang vom Bundesrat nur bescheiden<br />
gefördert. Lediglich 9 % der<br />
jährlich 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen<br />
wurden in das Tierwohl investiert.<br />
Die Konsequenz: Noch immer müssen<br />
Millionen Nutztiere in der Schweiz<br />
ihr Dasein in ständiger, beengter Stallhaltung<br />
ohne adäquate Liegeflächen und<br />
ohne Auslauf ins Freie fristen. Der STS<br />
fordert deshalb eine Verlagerung der Direktzahlungen:<br />
Die allgemeinen Tierhaltungsbeiträge<br />
sollen gestrichen und dafür<br />
die Förderbeiträge für tierfreundliche<br />
Ställe und den regelmässigen Auslauf ins<br />
Freie massiv erhöht werden. Ziel: Alle<br />
Tiere sollen ins Freie können!<br />
Im Weiteren fordert der STS den Aufbau<br />
eines Weideprogramms für raufutterverzehrende<br />
Nutztiere und damit die<br />
Abkehr von extremen Hochleistungstieren<br />
und übermässigem Kraftfuttereinsatz.<br />
Selbst der Bundesrat hat mittlerweile erkannt:<br />
«Der Trend bei der Wiederkäuerfütterung<br />
geht in Richtung eines verstärkten<br />
Kraftfuttereinsatzes. Dadurch droht<br />
ein strategischer Wettbewerbsvorteil der<br />
<strong>Schweizer</strong> Milch- und <strong>Fleisch</strong>produktion<br />
langfristig verloren zu gehen.» (Botschaft<br />
zu «Agrarpolitik 2014–17»)<br />
Der Bundesrat will deshalb Betriebe<br />
fördern, die den Futterbedarf überwiegend<br />
durch Gras, Heu, Emd und Grassilage<br />
decken. Betriebe mit geringem Kraftfuttereinsatz<br />
und hohem Weideanteil sind<br />
tierfreundlicher und ökologischer. Die<br />
Weidehaltung garantiert wichtige Vorteile<br />
für Mensch, Tier und Umwelt, wie einen<br />
substanziellen Beitrag zum Umwelt- und<br />
Klimaschutz, bessere Produkte (z. B. mehr<br />
CLA- und Omega-3-Fettsäuren in Milch<br />
und <strong>Fleisch</strong>) sowie gesündere und langlebigere<br />
Tiere mit weniger gesundheitsbedingten<br />
Ausfällen und Abgängen.<br />
Direktzahlungen trotz Tierquälerei:<br />
Schluss damit<br />
3. Massnahme: Konsequente<br />
Kontrollen und Sanktionen<br />
Mit einem bundesgerichtlichen Urteil<br />
vom Sommer 2011 mussten einem rechtsgültig<br />
verurteilten Thurgauer Bauern, der<br />
unter anderem ein Jungpferd beim Beschlagen<br />
derart hart angefasst hatte, dass<br />
es verstarb, die vom Kanton teilweise verweigerten<br />
Direktzahlungen am Ende doch<br />
noch ausgerichtet werden. Dieses skandalöse<br />
Bundesgerichtsurteil kommt insbesondere<br />
Tierquälern extrem entgegen<br />
und muss raschestmöglich revidiert werden.<br />
Der STS fordert, dass Tierschutzsünder<br />
nicht nur ihre gerechte Strafe erhalten<br />
wegen der Tierschutzverstösse, sondern<br />
ihnen wegen Nichterfüllen der Leistungen<br />
die Direktzahlungen gekürzt oder gestrichen<br />
werden können. Das Streichen von<br />
Direktzahlungen stellt keine Strafe dar,<br />
vielmehr hat der Landwirt die geforderte<br />
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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS