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UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

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mittelversorgung der einheimischen Bevölkerung<br />

durch die <strong>Schweizer</strong> Bauern<br />

wieder ein höherer Stellenwert beigemessen<br />

werden. Dabei müssen die Bedürfnisse<br />

der Konsumenten sowie die Qualität und<br />

Nachhaltigkeit der Produkte ins Zentrum<br />

gestellt werden.<br />

2. Massnahme: Ziel gerichtete<br />

Direktzahlungen<br />

Die jährlich entrichteten 2.8 Milliarden<br />

Franken Direktzahlungen sollen nicht wie<br />

bis anhin im Giesskannenprinzip, sondern<br />

zielgerichteter und für konkrete Leistungen<br />

der Bauern ausgeschüttet werden.<br />

Ökologie und Tierwohl müssen besser<br />

gefördert werden, das ist der Dreh- und<br />

Angelpunkt der angepeilten Qualitätsstrategie.<br />

Die Bio- und Tierwohlbeiträge<br />

sollen ergänzend zum Markt und den Labelprogrammen<br />

ausgerichtet und ausgebaut<br />

werden. Markt und staatliche Förderung<br />

ergänzen sich damit optimal. Nur<br />

mit Qualität und hohem Tierwohl kann<br />

sich die Schweiz im offenen Agrar-/Lebensmittelmarkt<br />

profilieren und erfolgreich<br />

behaupten. Mit zielführend festgelegten<br />

Bio- und Tierwohlbeiträgen werden<br />

unsere Bauern in der Lage sein wird,<br />

modern, effizient und trotzdem naturnah<br />

und tierfreundlich zu produzieren.<br />

Der Biolandbau stellt eine energieund<br />

ressourcensparende sowie umweltschonende<br />

Landbaumethode dar. Nachdem<br />

in der Schweiz die weltweit verbreitetste<br />

Biomethode, der organisch-biologische<br />

Landbau, entwickelt worden ist,<br />

spielt unser Land hier bis heute eine Pionier-<br />

und Vorreiterrolle. In Zeiten von<br />

knapper werdenden Ressourcen kommt<br />

dem Biolandbau inskünftig eine wichtige<br />

Rolle bei der Welternährung zu.<br />

Obwohl das Tierwohl das wichtigste<br />

Anliegen der SteuerzahlerInnen an die<br />

Bauern und die Agrarpolitik darstellt,<br />

wurde es bislang vom Bundesrat nur bescheiden<br />

gefördert. Lediglich 9 % der<br />

jährlich 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen<br />

wurden in das Tierwohl investiert.<br />

Die Konsequenz: Noch immer müssen<br />

Millionen Nutztiere in der Schweiz<br />

ihr Dasein in ständiger, beengter Stallhaltung<br />

ohne adäquate Liegeflächen und<br />

ohne Auslauf ins Freie fristen. Der STS<br />

fordert deshalb eine Verlagerung der Direktzahlungen:<br />

Die allgemeinen Tierhaltungsbeiträge<br />

sollen gestrichen und dafür<br />

die Förderbeiträge für tierfreundliche<br />

Ställe und den regelmässigen Auslauf ins<br />

Freie massiv erhöht werden. Ziel: Alle<br />

Tiere sollen ins Freie können!<br />

Im Weiteren fordert der STS den Aufbau<br />

eines Weideprogramms für raufutterverzehrende<br />

Nutztiere und damit die<br />

Abkehr von extremen Hochleistungstieren<br />

und übermässigem Kraftfuttereinsatz.<br />

Selbst der Bundesrat hat mittlerweile erkannt:<br />

«Der Trend bei der Wiederkäuerfütterung<br />

geht in Richtung eines verstärkten<br />

Kraftfuttereinsatzes. Dadurch droht<br />

ein strategischer Wettbewerbsvorteil der<br />

<strong>Schweizer</strong> Milch- und <strong>Fleisch</strong>produktion<br />

langfristig verloren zu gehen.» (Botschaft<br />

zu «Agrarpolitik 2014–17»)<br />

Der Bundesrat will deshalb Betriebe<br />

fördern, die den Futterbedarf überwiegend<br />

durch Gras, Heu, Emd und Grassilage<br />

decken. Betriebe mit geringem Kraftfuttereinsatz<br />

und hohem Weideanteil sind<br />

tierfreundlicher und ökologischer. Die<br />

Weidehaltung garantiert wichtige Vorteile<br />

für Mensch, Tier und Umwelt, wie einen<br />

substanziellen Beitrag zum Umwelt- und<br />

Klimaschutz, bessere Produkte (z. B. mehr<br />

CLA- und Omega-3-Fettsäuren in Milch<br />

und <strong>Fleisch</strong>) sowie gesündere und langlebigere<br />

Tiere mit weniger gesundheitsbedingten<br />

Ausfällen und Abgängen.<br />

Direktzahlungen trotz Tierquälerei:<br />

Schluss damit<br />

3. Massnahme: Konsequente<br />

Kontrollen und Sanktionen<br />

Mit einem bundesgerichtlichen Urteil<br />

vom Sommer 2011 mussten einem rechtsgültig<br />

verurteilten Thurgauer Bauern, der<br />

unter anderem ein Jungpferd beim Beschlagen<br />

derart hart angefasst hatte, dass<br />

es verstarb, die vom Kanton teilweise verweigerten<br />

Direktzahlungen am Ende doch<br />

noch ausgerichtet werden. Dieses skandalöse<br />

Bundesgerichtsurteil kommt insbesondere<br />

Tierquälern extrem entgegen<br />

und muss raschestmöglich revidiert werden.<br />

Der STS fordert, dass Tierschutzsünder<br />

nicht nur ihre gerechte Strafe erhalten<br />

wegen der Tierschutzverstösse, sondern<br />

ihnen wegen Nichterfüllen der Leistungen<br />

die Direktzahlungen gekürzt oder gestrichen<br />

werden können. Das Streichen von<br />

Direktzahlungen stellt keine Strafe dar,<br />

vielmehr hat der Landwirt die geforderte<br />

60<br />

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

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