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UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

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im Sommer etwas aufatmen. Da sie nicht<br />

schwitzen und sich in den Ställen nicht<br />

wie in der freien Natur suhlen können,<br />

litten sie bislang an warmen Tagen unter<br />

Überhitzung. Neu muss der Tierhalter<br />

für Abkühlungsmöglichkeiten sorgen. Ein<br />

probates Mittel dazu ist etwa die Schweinedusche,<br />

welche ein hitzegestresstes Tier<br />

selber mit einem Druck der Rüsselscheibe<br />

auslösen kann.<br />

Tiertransporte und<br />

Schlachten<br />

Der Transport von Nutztieren wird mit<br />

der neuen TSchV verbessert, insbesondere<br />

durch die weltweit einzigartige Beschränkung<br />

der Transportzeiten auf maximal<br />

sechs Stunden. Allerdings sind auch hier<br />

noch ungeklärte Fragen zu lösen. Beispielsweise<br />

fehlt eine klare und verbindliche<br />

Definition darüber, ab wann Tiere<br />

nicht mehr als transportfähig gelten und<br />

daher vor Ort oder im nächstgelegenen<br />

Schlachthof zu erlösen wären, statt vorher<br />

noch durch die halbe Schweiz gekarrt<br />

zu werden. Auch die Frage des Transports<br />

hochträchtiger Muttertiere ist bislang unbefriedigend<br />

gelöst. Solche Transporte<br />

sind hierzulande leider zulässig, während<br />

die EU in den letzten 10 % der Trächtigkeit<br />

Ferntransporte verbietet.<br />

Ein grosser Erfolg für die Tiere konnte<br />

im Bereich des Schlachtens erzielt werden.<br />

Die völlig veralteten Vorschriften<br />

wurden im Herbst 2010 endlich dem aktuellen<br />

Wissensstand angepasst<br />

4.4. Vollzug<br />

Der STS spürt trotz klarer Ablehnung der<br />

Tierschutzanwalt-Initiative durch Volk<br />

und Stände im Jahr 2010 den Willen vieler<br />

kantonaler Veterinärämter, den Vollzug<br />

zu verbessern. Offensichtlich scheinen<br />

die neuen Vollzugsinstrumente zu<br />

wirken. Aber auch der politische Wille<br />

für adäquate Kontrollen und Sanktionen<br />

scheint stärker geworden zu sein. Positiv<br />

vermerken die Tierschützer auch die<br />

ersten Versuche zu periodischen nationalen<br />

Tierschutzberichten, die sich im Gang<br />

befindenden Arbeiten zu einer Regelung<br />

von tierschutzrelevanten Extremzuchten<br />

sowie das im Auftrag des BVET erstellte<br />

erste Audit zum Tierschutzvollzug, das<br />

im Sommer 2011 publiziert wurde – auch<br />

wenn der STS darin gravierende Untersuchungslücken<br />

feststellen musste.<br />

Weltweit einzigartig: die<br />

Transportzeit ist auf maximal<br />

sechs Stunden beschränkt<br />

22<br />

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

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