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UND LANDWIRTSCHAFT - Schweizer Fleisch

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4.3 Bewertung der neuen<br />

Tierschutzverordnung<br />

(TSchV)<br />

Der Wille des Bundesrats, dem vom Parlament<br />

beschlossenen höheren Schutzniveau<br />

des Gesetzes, aber auch Erkenntnissen<br />

zum Tierwohl aus Wissenschaft und<br />

Praxis Rechnung zu tragen, ist in der<br />

neuen TSchV sichtbar. Davon können im<br />

Vergleich zur Situation vor 2008 gleich<br />

mehrere Tierarten profitieren. Beispielsweise<br />

die rund sieben Millionen Heimtiere<br />

sowie Pferde, Ziegen, Schafe, Truten und<br />

Fische. Diese bisher von der TSchV «vergessenen»<br />

Tierarten erhalten nun konkrete<br />

Schutzbestimmungen.<br />

Trotzdem: Die neue Tierschutzgesetzgebung<br />

ist nicht der grosse Wurf zugunsten<br />

der Nutztiere geworden, wie es<br />

etwa seinerzeit das Käfigbatterieverbot<br />

für Hühner darstellte. Nachdem Nutztiere<br />

jahrzehntelang ohne Rücksicht auf ihre<br />

Bedürfnisse ausgebeutet wurden, hätte<br />

unserer Gesellschaft ein konsequenterer<br />

Schritt zur Wiedergutmachung sehr wohl<br />

angestanden. Doch einmal mehr walzte<br />

die Agrarlobby mit einer Antitierschutzkampagne<br />

solche Überlegungen nieder.<br />

Wasser für alle Nutztiere<br />

Die neue TSchV ist strenger als die bisherige<br />

und bringt mit vielen Detailverbesserungen<br />

den allermeisten Nutztieren wenigstens<br />

etwas Erleichterung. Beispielsweise<br />

das Recht auf Wasser für alle. Bislang<br />

wurde nämlich jenen Mastschweinen<br />

und -kälbern, die mit flüssigen, salzreichen<br />

Abfällen aus der Käseerzeugung gefüttert<br />

wurden, Wasser vorenthalten – mit<br />

gerade bei Kälbern verheerenden Folgen<br />

für die Gesundheit und deutlich erhöhter<br />

Mortalitätsrate.<br />

Weniger Schmerz<br />

Zu begrüssen sind auch die geltend gemachte<br />

spezifischere Ausbildung und Information<br />

von Tierhaltern, der verbesserte<br />

Schutz von im Freien gehaltenen<br />

Tieren, die Forderung nach Sozialkontakt<br />

und Gruppenhaltung sowie der Schutz<br />

vor übermässigem Lärm. Endlich wurde<br />

auch eine tierschonende Regelung der allermeisten,<br />

teilweise extrem schmerzhaften<br />

Eingriffe getroffen wie beispielsweise<br />

für das Zähneabklemmen und Schwanzcoupieren<br />

bei Ferkeln, das Einsetzen von<br />

Nasenringen/-klammern bei Schweinen,<br />

das Kastrieren von Jungtieren oder das<br />

Schnabel- und Flügelcoupieren beim Geflügel.<br />

Punkto schmerzhafter Eingriffe<br />

sind <strong>Schweizer</strong> Nutztiere damit weltweit<br />

am besten geschützt.<br />

Lücken geschlossen<br />

Zu den Glückspilzen der Verordnungsrevision<br />

zählen Schafe, Ziegen, Truten<br />

und Pferde. Für sie gab es bislang keine<br />

konkreten und verbindlichen Schutzvorschriften,<br />

nun hat der Bundesrat welche<br />

erlassen. Seit 2010 dürfen die 76 000 Ziegen<br />

und 450 000 Schafe in der Schweiz<br />

weich auf Einstreu liegen. Dieses wissenschaftlich<br />

belegte Grundbedürfnis aller<br />

Bauernhoftiere – eine Ausnahme bildet<br />

das Geflügel, welches Einstreu zwar zum<br />

Picken, Scharren und Staubbaden benötigt,<br />

aber seiner Natur gemäss auf erhöhten<br />

Sitzstangen zu ruhen pflegt – gesteht<br />

der Bundesrat unseren Nutztieren allerdings<br />

nur selektiv zu. Zwei der drei Pechvögel<br />

der Revision, die Mastschweine und<br />

Bis 2008 gab es in der Tierschutzverordnung<br />

für Schafe<br />

gar keine Vorschriften<br />

Mastrinder, müssen weiterhin in kahlen,<br />

engen Buchten ohne Einstreu und ohne<br />

Auslauf ins Freie leben. Auch für die Kühe<br />

gab es keine relevanten Verbesserungen.<br />

Sie dürfen weiterhin den grössten Teil ihres<br />

Lebens angekettet im Stall gehalten<br />

werden, und auch der Kuhtrainer bleibt<br />

in bestehenden Ställen legal.<br />

Schluss mit fehlernährten<br />

Kälbern?<br />

Bessere Zeiten sollen für Mastkälber und<br />

Kalbfleischfreunde anbrechen. Der oft<br />

mangelnden Gesundheit von Mastkälbern<br />

aufgrund ihrer widernatürlichen<br />

Fütterung muss bislang mit häufigen Antibiotikagaben<br />

nachgeholfen werden. Ab<br />

Herbst 2013 sollen die natürlichen Abwehrkräfte<br />

von Kälbern gestärkt werden<br />

durch eine artgerechte, rohfaserreichere<br />

Zufütterung mit Heu, Silage oder Gras, die<br />

auch die Eisenversorgung verbessert. Die<br />

Konsumenten müssen deshalb endgültig<br />

Abschied nehmen vom hellen Kalbfleisch,<br />

haben aber dafür Gewähr, dass das in Zukunft<br />

rosa-rötliche Kalbfleisch von gesunden<br />

Kälbern stammt und der Antibiotikaeinsatz<br />

in der Kälbermast zurückgeht.<br />

Schweine können jetzt wenigstens<br />

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS<br />

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