Jahrbuch 2008 - Sozialhilfe - Kanton Basel-Stadt
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Coaching<br />
Ist aus dem Integrationsplan nicht eine eindeutige Zuweisung in eine Massnahme oder in einen Kurs<br />
möglich, so ist ein Coaching angesagt. Innerhalb des Coachings werden weitere Abklärungen der<br />
Arbeitsfähigkeit und Motivation vorgenommen und ausgewertet. Neben regelmässigen Coachinggesprächen<br />
geht es darum, Arbeitseinsätze, Praktika im ersten Arbeitsmarkt oder Kurse zu ermöglichen,<br />
damit Schlüsselqualifikationen gestärkt werden und durch neue Arbeitsmarktreferenzen eine<br />
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert und realisiert wird. Im Coachingprozess ist das<br />
Ziel, dass die Klientin/der Klient eine nachhaltige und feste Anstellung findet. Die Coachingbegleitung<br />
ist auf zwölf Monate beschränkt. Auf begründeten Antrag kann eine Verlängerung um drei<br />
oder maximal sechs Monate bewilligt werden.<br />
Reassessment<br />
Ein Reassessment erfolgt aus einer veränderten Klienten-/Klientinnensituation entweder in der Fallbegleitung<br />
oder im Coaching. Damit wird eine neu eingetretene Situation im Kontext neu beurteilt<br />
(zum Beispiel gesundheitliche Veränderungen oder abgeschlossene Sprachschulen, welche eine Neubeurteilung<br />
des Integrationsplanes nötig machen). Nach Erstellung des ‹neuen› Integrationsplans<br />
erfolgt gleiches Vorgehen wie vorgängig beschrieben.<br />
Soziale Integration<br />
Ist mittelfristig keine Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglich, kann die soziale Integration<br />
gestärkt werden. Sie kann als Arbeitsmassnahme ohne direkte Hinführung in den ersten Arbeitsmarkt<br />
angeboten werden, kann auch eine Vernetzung in sozialem Kontext sein. Hier können wir<br />
Möglichkeiten in der Kirche, in Sport- und Freizeitvereinen und natürlich in Institutionen wie Benevol,<br />
<strong>Stadt</strong>helfer usw. prüfen und anbieten. Bei Erfolg werden die Klientinnen und Klienten wieder<br />
via Integrationsplan in den ersten Arbeitsmarkt geführt.<br />
Arbeitslosenhilfe<br />
Die kantonale Arbeitslosenhilfe (ALH) fördert die Integration arbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt.<br />
Von dieser Förderung profitieren in erster Linie bedürftige, erwerbsfähige Personen mit<br />
guten Erfolgsaussichten, die keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung mehr<br />
haben.<br />
Zu diesem Personenkreis gehören:<br />
• Versicherte, die nach Ausschöpfung ihres Anspruchs auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung<br />
eine offene Rahmenfrist gemäss Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung<br />
(AVIG) aufweisen.<br />
• Personen, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Aufgabe einer ehemaligen selbstständigen<br />
und der Aufnahme der Suche einer unselbstständigen Tätigkeit anmelden.<br />
• Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung<br />
bezogen und mindestens sechs Monate gearbeitet haben.<br />
Die ALH erbringt Leistungen in Form von entlöhnter Beschäftigung im <strong>Kanton</strong> oder finanziell unterstützter<br />
Bildung. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Coaching angeboten werden, das die Stellensuche<br />
unterstützt.<br />
Sozialberatung<br />
Arbeitslose Menschen, die in ihrer Vermittelbarkeit durch persönliche Probleme beeinträchtigt<br />
sind (z.B. durch psychische/körperliche Behinderungen, Suchtmittelabhängigkeit, Schulden, Obdachlosigkeit,<br />
Krankheit/Unfall, Trennung/Scheidung usw.), werden durch Fachleute informiert, beraten,<br />
begleitet und in ihrer Gesamtsituation unterstützt. Das Ziel ist es, die Vermittelbarkeit zu<br />
verbessern. Falls das nicht möglich ist, werden existenzsichernde Anschlusslösungen in die Wege<br />
geleitet und der Weg in die soziale Integration vorbereitet. Voraussetzungen für eine Beratung sind<br />
die Bereitschaft zum Gespräch mit der Sozialberatung sowie die Motivation, an den eigenen Problemen<br />
zu arbeiten