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Jahrbuch 2008 - Sozialhilfe - Kanton Basel-Stadt

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DIE AUFGABEN<br />

DER ABTEILUNG MIGRATION<br />

Neue Ausländergesetze<br />

Die neue Ausländergesetzgebung des Bundes hat zu einem Anpassungsbedarf in der Organisation<br />

der <strong>Sozialhilfe</strong> geführt. Die Arbeiten konnten planmässig abgeschlossen werden.<br />

Thomas Mainx, Bereichsleiter Integration, Abteilung Migration<br />

1. KERNINHALTE DER NEUEN AUSLÄNDER- UND ASYLGESETZGEBUNG<br />

Kurz zusammengefasst hat die neue Gesetzgebung folgende Inhalte:<br />

1. Abgewiesene Asylsuchende erhalten seit dem 1. Januar <strong>2008</strong> nach Ende des Verfahrens an<br />

Stelle von <strong>Sozialhilfe</strong> nur noch Nothilfe und verlieren die Wohnung, bei nachgewiesener<br />

Vulnerabilität durch Alter, Kindererziehung oder Krankheit weiterhin reguläre Asylunterstützung<br />

und Wohnen.<br />

2. Vorläufig Aufgenommene (VA) erhalten im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> SKOS-Unterstützung,<br />

verknüpft mit dem erleichterten Zugang und der Verpflichtung zum Spracherwerb<br />

und zur Arbeitsintegration.<br />

3. Die Neuordnung des Finanzsystems in Gestalt einer Kostenverschiebung vom Bund zu den<br />

<strong>Kanton</strong>en fördert unter anderem ein engeres, synergetisches Zusammenwirken aller Akteure<br />

des Migrationsbereiches mit Integrationsauftrag.<br />

Ein Hauptziel der Neuerungen ist es, alle betroffenen Personengruppen aus der Sonderzone der<br />

Vorläufigkeit zu transportieren. Asylsuchende gelten als geduldet, also stehen ihnen ‹nur› Beschäftigungsprogramme,<br />

eine wirtschaftliche Hilfe nach Asyl-Unterstützungsrichtlinien, Unterbringung<br />

und medizinische Basisversorgung zur Verfügung. Für vorläufig Aufgenommene werden hohe kantonale<br />

sowie geringere Bundesinvestitionen für Integrationsprogramme zur Verfügung gestellt.<br />

Diese werden bei einer zentralen Stelle des <strong>Kanton</strong>s gebündelt. Die Integrationspauschalen werden<br />

zweckgebunden über das WSD an die SHB ausgerichtet. Der Gesetzesinhalt hat bezogen auf die<br />

vorläufig Aufgenommenen ein klares Ziel der Integration nach dem Grundsatz: Gleichbehandlung<br />

von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen mit Ausländern und Schweizern.<br />

Der Regierungsrat entschied sich, diese Personengruppen nach SKOS zu unterstützen und die Effekte<br />

durch ein nachgelagertes, wissenschaftlich begleitetes dreijähriges Monitoring zu überprüfen.<br />

Der <strong>Kanton</strong> beauftragte eine neu zu schaffende Abteilung Migration, die sich aus der Abteilung Asyl<br />

weiterentwickeln soll, diese Menschen rasch und nachhaltig zu integrieren. Beachtenswert ist dabei<br />

der Fakt, dass fünfzig Prozent der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge Kinder und Jugendliche<br />

sind.<br />

Die Dienstleistungen für alle benannten Personengruppen sollten effektiv und bedarfsgerecht ausgestaltet<br />

werden. Ein angepasstes Berichtswesen, das Monitoring im direkten Vergleich mit dem<br />

<strong>Kanton</strong> Luzern und ein Reporting an den Regierungsrat <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> über den Integrationserfolg im<br />

‹Soziallabor <strong>Basel</strong>› sollen als Leistungsausweis und Ergebniskontrolle dienen.

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