Jahrbuch 2008 - Sozialhilfe - Kanton Basel-Stadt
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DIE AUFGABEN<br />
DER ABTEILUNG MIGRATION<br />
Neue Ausländergesetze<br />
Die neue Ausländergesetzgebung des Bundes hat zu einem Anpassungsbedarf in der Organisation<br />
der <strong>Sozialhilfe</strong> geführt. Die Arbeiten konnten planmässig abgeschlossen werden.<br />
Thomas Mainx, Bereichsleiter Integration, Abteilung Migration<br />
1. KERNINHALTE DER NEUEN AUSLÄNDER- UND ASYLGESETZGEBUNG<br />
Kurz zusammengefasst hat die neue Gesetzgebung folgende Inhalte:<br />
1. Abgewiesene Asylsuchende erhalten seit dem 1. Januar <strong>2008</strong> nach Ende des Verfahrens an<br />
Stelle von <strong>Sozialhilfe</strong> nur noch Nothilfe und verlieren die Wohnung, bei nachgewiesener<br />
Vulnerabilität durch Alter, Kindererziehung oder Krankheit weiterhin reguläre Asylunterstützung<br />
und Wohnen.<br />
2. Vorläufig Aufgenommene (VA) erhalten im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> SKOS-Unterstützung,<br />
verknüpft mit dem erleichterten Zugang und der Verpflichtung zum Spracherwerb<br />
und zur Arbeitsintegration.<br />
3. Die Neuordnung des Finanzsystems in Gestalt einer Kostenverschiebung vom Bund zu den<br />
<strong>Kanton</strong>en fördert unter anderem ein engeres, synergetisches Zusammenwirken aller Akteure<br />
des Migrationsbereiches mit Integrationsauftrag.<br />
Ein Hauptziel der Neuerungen ist es, alle betroffenen Personengruppen aus der Sonderzone der<br />
Vorläufigkeit zu transportieren. Asylsuchende gelten als geduldet, also stehen ihnen ‹nur› Beschäftigungsprogramme,<br />
eine wirtschaftliche Hilfe nach Asyl-Unterstützungsrichtlinien, Unterbringung<br />
und medizinische Basisversorgung zur Verfügung. Für vorläufig Aufgenommene werden hohe kantonale<br />
sowie geringere Bundesinvestitionen für Integrationsprogramme zur Verfügung gestellt.<br />
Diese werden bei einer zentralen Stelle des <strong>Kanton</strong>s gebündelt. Die Integrationspauschalen werden<br />
zweckgebunden über das WSD an die SHB ausgerichtet. Der Gesetzesinhalt hat bezogen auf die<br />
vorläufig Aufgenommenen ein klares Ziel der Integration nach dem Grundsatz: Gleichbehandlung<br />
von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen mit Ausländern und Schweizern.<br />
Der Regierungsrat entschied sich, diese Personengruppen nach SKOS zu unterstützen und die Effekte<br />
durch ein nachgelagertes, wissenschaftlich begleitetes dreijähriges Monitoring zu überprüfen.<br />
Der <strong>Kanton</strong> beauftragte eine neu zu schaffende Abteilung Migration, die sich aus der Abteilung Asyl<br />
weiterentwickeln soll, diese Menschen rasch und nachhaltig zu integrieren. Beachtenswert ist dabei<br />
der Fakt, dass fünfzig Prozent der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge Kinder und Jugendliche<br />
sind.<br />
Die Dienstleistungen für alle benannten Personengruppen sollten effektiv und bedarfsgerecht ausgestaltet<br />
werden. Ein angepasstes Berichtswesen, das Monitoring im direkten Vergleich mit dem<br />
<strong>Kanton</strong> Luzern und ein Reporting an den Regierungsrat <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> über den Integrationserfolg im<br />
‹Soziallabor <strong>Basel</strong>› sollen als Leistungsausweis und Ergebniskontrolle dienen.