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Jahrbuch 2008 - Sozialhilfe - Kanton Basel-Stadt

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rung von Armut muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegengewirkt werden.<br />

Die Schweizerische Konferenz für <strong>Sozialhilfe</strong> (SKOS) hat diesen Beratungsansatz bereits in ihre Richtlinien<br />

aufgenommen, und auch in der Bundesverfassung ist neben dem Rechtsanspruch auf Hilfe in<br />

Notlagen eine Pflicht zur Selbstverantwortung festgeschrieben – grundsätzliche Rahmenbedingungen<br />

also, auf welche sich die zukunftsgerichteten Strategien der <strong>Sozialhilfe</strong> beziehen. Es müssen<br />

daher neue Konzepte, Methoden und Instrumente der Beratung und Begleitung entwickelt und eingesetzt<br />

werden, welche eine Veränderung und Verbesserung der individuellen Problemsituationen<br />

der Betroffenen unterstützen und fördern. Die sozial bedürftigen Menschen sollten ihre eigenen<br />

Ressourcen und Fähigkeiten erkennen lernen, ihre Eigenverantwortung sollte herausgefordert und<br />

begleitet, ihr Wille zur Veränderung und zur Lösung von Problemen geweckt werden, notfalls sogar<br />

mit dafür geeigneten angepassten Zwangsmassnahmen.<br />

Die <strong>Sozialhilfe</strong> bezeichnet sich nicht mehr als ‹Versorgerin von Bedürftigen›. Sie will vielmehr ihre<br />

Klientinnen und Klienten dazu motivieren, Problemsituationen zu erkennen und zu verändern. Sie<br />

will individuell angepasste, bedarfsgerechte Auswege aus der <strong>Sozialhilfe</strong>abhängigkeit zusammen<br />

mit ihrer Klientschaft ausfindig machen und dafür sorgen, dass Selbstverantwortung und Eigenständigkeit<br />

gefördert werden. Aktivierung soll eine Bewusstseinsveränderung bewirken und Denkprozesse<br />

in Gang setzen, ohne jedoch die Wertschätzung und Akzeptanz der Persönlichkeit der Einzelnen<br />

zu missachten, im Bewusstsein, dass angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />

Bedingungen nicht in allen Fällen nachhaltige Problemlösungen ohne langdauernden <strong>Sozialhilfe</strong>bezug<br />

zu realisieren sind.<br />

Die massgeblichen Ziele sind deshalb:<br />

• Integration oder Reintegration in einen Arbeits- oder Ausbildungsprozess<br />

• Integration in sozial tragfähige Beziehungen<br />

• nachhaltige Lösung von akuten Problemsituationen<br />

• Verhinderung von Missbrauch beim Bezug von <strong>Sozialhilfe</strong><br />

DAS PRINZIP: MITWIRKUNG<br />

Basierend auf der Strategie der Aktivierung wird der Mitwirkungspflicht der Klientinnen und Klienten<br />

höchste Bedeutung zugemessen. Die <strong>Sozialhilfe</strong> hat mit entsprechenden Interventionen und<br />

Massnahmen dafür zu sorgen, dass eine persönliche Gegenleistung zur materiellen, finanziellen<br />

Unterstützung erbracht wird. Welches Mass an Eigenverantwortung und welche Möglichkeiten zum<br />

selbstständigen Handeln den Einzelnen zugemutet werden können, ist im Einzelfall angepasst und<br />

differenziert abzuklären. Aufgrund des Prinzips der Mitwirkungspflicht lässt sich die Palette der verschiedenen<br />

Massnahmen und Vorgehensweisen im Einzelfall begründen, wobei jedoch immer die<br />

übergeordneten Zielsetzungen der Aktivierung und der sozialen Integration beachtet werden müssen.<br />

Durch das Prinzip der Mitwirkungspflicht bekräftigt die <strong>Sozialhilfe</strong> zukünftig ihr neues Selbstverständnis:<br />

Sie ist nicht mehr ‹Rentenanstalt für Bedürftige›, sondern Partnerin bei der Suche und<br />

der Erschliessung von bedarfsgerechten Auswegen aus der Abhängigkeit, welche sich individuell<br />

sehr unterschiedlich gestalten können.<br />

Aktivierung im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist also keine frei wählbare Option, sondern direkt<br />

an die finanzielle Unterstützung gekoppelt, wobei unter den gegebenen wirtschaftlichen und<br />

gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einzugestehen ist, dass eine nachhaltige Ablösung von<br />

<strong>Sozialhilfe</strong>unterstützung nicht in allen Fällen in absehbarer Zeit zu realisieren ist.<br />

MASSNAHMEN UND INSTRUMENTE ZUR UMSETZUNG<br />

DER AKTIVIERUNGSSTRATEGIE<br />

Damit die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und bedarfsgerecht eingesetzt werden können,<br />

sind eine klientenbezogene Situationsanalyse sowie eine entsprechende Kontrolle im Prozessverlauf<br />

einer jeden Fallführung unerlässlich.<br />

Die <strong>Sozialhilfe</strong> muss in der Lage sein, gerade auch bei Menschen mit schwieriger Mehrfachproblematik<br />

und ohne erkennbare Eigeninitiative, die Motivation zur Veränderung zu wecken und<br />

zu fördern. Sie muss mit geeignetem, differenziertem Instrumentarium die individuell angepassten,<br />

notwendigen Entwicklungsschritte einleiten und begleiten können. Die Klientinnen und Klienten

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