Jahrbuch 2008 - Sozialhilfe - Kanton Basel-Stadt
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rung von Armut muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegengewirkt werden.<br />
Die Schweizerische Konferenz für <strong>Sozialhilfe</strong> (SKOS) hat diesen Beratungsansatz bereits in ihre Richtlinien<br />
aufgenommen, und auch in der Bundesverfassung ist neben dem Rechtsanspruch auf Hilfe in<br />
Notlagen eine Pflicht zur Selbstverantwortung festgeschrieben – grundsätzliche Rahmenbedingungen<br />
also, auf welche sich die zukunftsgerichteten Strategien der <strong>Sozialhilfe</strong> beziehen. Es müssen<br />
daher neue Konzepte, Methoden und Instrumente der Beratung und Begleitung entwickelt und eingesetzt<br />
werden, welche eine Veränderung und Verbesserung der individuellen Problemsituationen<br />
der Betroffenen unterstützen und fördern. Die sozial bedürftigen Menschen sollten ihre eigenen<br />
Ressourcen und Fähigkeiten erkennen lernen, ihre Eigenverantwortung sollte herausgefordert und<br />
begleitet, ihr Wille zur Veränderung und zur Lösung von Problemen geweckt werden, notfalls sogar<br />
mit dafür geeigneten angepassten Zwangsmassnahmen.<br />
Die <strong>Sozialhilfe</strong> bezeichnet sich nicht mehr als ‹Versorgerin von Bedürftigen›. Sie will vielmehr ihre<br />
Klientinnen und Klienten dazu motivieren, Problemsituationen zu erkennen und zu verändern. Sie<br />
will individuell angepasste, bedarfsgerechte Auswege aus der <strong>Sozialhilfe</strong>abhängigkeit zusammen<br />
mit ihrer Klientschaft ausfindig machen und dafür sorgen, dass Selbstverantwortung und Eigenständigkeit<br />
gefördert werden. Aktivierung soll eine Bewusstseinsveränderung bewirken und Denkprozesse<br />
in Gang setzen, ohne jedoch die Wertschätzung und Akzeptanz der Persönlichkeit der Einzelnen<br />
zu missachten, im Bewusstsein, dass angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />
Bedingungen nicht in allen Fällen nachhaltige Problemlösungen ohne langdauernden <strong>Sozialhilfe</strong>bezug<br />
zu realisieren sind.<br />
Die massgeblichen Ziele sind deshalb:<br />
• Integration oder Reintegration in einen Arbeits- oder Ausbildungsprozess<br />
• Integration in sozial tragfähige Beziehungen<br />
• nachhaltige Lösung von akuten Problemsituationen<br />
• Verhinderung von Missbrauch beim Bezug von <strong>Sozialhilfe</strong><br />
DAS PRINZIP: MITWIRKUNG<br />
Basierend auf der Strategie der Aktivierung wird der Mitwirkungspflicht der Klientinnen und Klienten<br />
höchste Bedeutung zugemessen. Die <strong>Sozialhilfe</strong> hat mit entsprechenden Interventionen und<br />
Massnahmen dafür zu sorgen, dass eine persönliche Gegenleistung zur materiellen, finanziellen<br />
Unterstützung erbracht wird. Welches Mass an Eigenverantwortung und welche Möglichkeiten zum<br />
selbstständigen Handeln den Einzelnen zugemutet werden können, ist im Einzelfall angepasst und<br />
differenziert abzuklären. Aufgrund des Prinzips der Mitwirkungspflicht lässt sich die Palette der verschiedenen<br />
Massnahmen und Vorgehensweisen im Einzelfall begründen, wobei jedoch immer die<br />
übergeordneten Zielsetzungen der Aktivierung und der sozialen Integration beachtet werden müssen.<br />
Durch das Prinzip der Mitwirkungspflicht bekräftigt die <strong>Sozialhilfe</strong> zukünftig ihr neues Selbstverständnis:<br />
Sie ist nicht mehr ‹Rentenanstalt für Bedürftige›, sondern Partnerin bei der Suche und<br />
der Erschliessung von bedarfsgerechten Auswegen aus der Abhängigkeit, welche sich individuell<br />
sehr unterschiedlich gestalten können.<br />
Aktivierung im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist also keine frei wählbare Option, sondern direkt<br />
an die finanzielle Unterstützung gekoppelt, wobei unter den gegebenen wirtschaftlichen und<br />
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einzugestehen ist, dass eine nachhaltige Ablösung von<br />
<strong>Sozialhilfe</strong>unterstützung nicht in allen Fällen in absehbarer Zeit zu realisieren ist.<br />
MASSNAHMEN UND INSTRUMENTE ZUR UMSETZUNG<br />
DER AKTIVIERUNGSSTRATEGIE<br />
Damit die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und bedarfsgerecht eingesetzt werden können,<br />
sind eine klientenbezogene Situationsanalyse sowie eine entsprechende Kontrolle im Prozessverlauf<br />
einer jeden Fallführung unerlässlich.<br />
Die <strong>Sozialhilfe</strong> muss in der Lage sein, gerade auch bei Menschen mit schwieriger Mehrfachproblematik<br />
und ohne erkennbare Eigeninitiative, die Motivation zur Veränderung zu wecken und<br />
zu fördern. Sie muss mit geeignetem, differenziertem Instrumentarium die individuell angepassten,<br />
notwendigen Entwicklungsschritte einleiten und begleiten können. Die Klientinnen und Klienten