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Jahrbuch 2008 - Sozialhilfe - Kanton Basel-Stadt

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Arbeitsbemühungen oder Lehrstellenbewerbungen von vorläufig Aufgenommenen gleichberechtigt<br />

geprüft werden können wie diejenigen von B-Aufenthaltern.<br />

Koordination Integrationsförderung <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Damit für die unterschiedlichen Zielgruppen ein übersichtliches, koordiniertes Programmangebot<br />

entwickelt werden kann, wurde das Gremium ‹<strong>Kanton</strong>ale Integrationsförderung <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong>› (KIF BS)<br />

als Kerngruppe des bereits bestehenden Gremiums ‹Interdepartementales Netzwerk Integration›<br />

(INI) gebildet. In diesem Gremium sind alle wichtigen kantonalen Akteure im Bereich Integration<br />

vertreten und legen gemeinsam Leitlinien, Schwerpunkte und Wirksamkeitsprüfung fest. Das<br />

Gremium setzt sich zusammen aus Vertretungen des Erziehungsdepartements (Sprachförderung,<br />

Frühförderung), des Wirtschafts- und Sozialdepartements (Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie<br />

Asyl- und Flüchtlingskoordination), der <strong>Sozialhilfe</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Basel</strong>, der Kontaktstelle für Quartierarbeit,<br />

der Ausländerberatung der GGG sowie der Integrationsstelle des Sicherheitsdepartements.<br />

Federführend in Sachen Berichtwesen gegenüber Regierung und Bund ist die Integrationsstelle des<br />

Sicherheitsdepartements, welche die Sitzungen der KIF <strong>Basel</strong> einberuft und leitet. Mit diesen Abläufen<br />

wird der Forderung des Bundes, bezüglich Integration nur noch eine Ansprechstelle in den<br />

<strong>Kanton</strong>en zu haben, Rechnung getragen.<br />

Mit einer engen Zusammenarbeit der Fachstellen Asyl und Integration wird sichergestellt, dass vorläufig<br />

Aufgenommenen der Zugang zu allen Integrationsprogrammen möglicht ist.

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