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Handbuch Kindertagespflege: 1. Wegweiser zur Kindertagespflege,

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Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen<br />

Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen<br />

Erteilung der Erlaubnis <strong>zur</strong> <strong>Kindertagespflege</strong> gem. § 43 SGB VIII<br />

Vermittlung geeigneter Tagespflegepersonen<br />

Finanzielle Förderung der Tagespflegepersonen<br />

Erhebung eines Elternbeitrages<br />

Interessierte Eltern werden im zentralen Beratungsservice des Stadtbetriebes ausführlich zu den<br />

verschiedenen Angeboten der Kindertagesbetreuung beraten. Neben der Klärung von rechtlichen und<br />

finanziellen Fragen nimmt die Information über die Möglichkeiten der <strong>Kindertagespflege</strong> und die<br />

Aufgaben der Tagespflegeperson großen Raum ein. Die Beratungsgespräche werden regelmäßig nach<br />

Terminabsprache durchgeführt, um insbesondere Störungen und Zeitdruck bei der Beratung zu<br />

vermeiden. Entscheiden sich Eltern, das Angebot der <strong>Kindertagespflege</strong> wahrzunehmen, erhalten sie bei<br />

Erfüllen der Voraussetzungen nach den geltenden Richtlinien einen Leistungsbescheid. Er legt den<br />

Rahmen der finanziellen Hilfen durch den Stadtbetrieb fest. Bei Inanspruchnahme erfolgt unter<br />

Berücksichtigung des Leistungsumfangs die Forderung von Elternbeiträgen. Zur Unterstützung der Eltern<br />

mit mehreren Kindern ist eine systemübergreifende Geschwisterermäßigung bezogen auf<br />

<strong>Kindertagespflege</strong>, Kindertageseinrichtung und Offene Ganztagsgrundschule vorgesehen. Die Eltern<br />

zahlen ausschließlich den höchsten festgesetzten Beitrag, alle anderen Kinder sind befreit.<br />

Nach der Vermittlung einer Tagespflegeperson stehen die Mitarbeiterinnen des Beratungsservice den<br />

Eltern auch weiterhin für konkrete Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Tagespflege ergeben, <strong>zur</strong><br />

Verfügung. Personen, die sich für die Aufgabe einer Tagesmutter/eines Tagesvaters interessieren,<br />

werden vom Kooperationspartner „Sozialdienst katholischer Frauen Wuppertal e.V.“ vorab beraten und<br />

auf ihre generelle Eignung hin geprüft. Erst nach diesem Erstkontakt und einer positiven Einschätzung ist<br />

die Teilnahme an dem verpflichtenden Lehrgang nach dem Curriculum des DJI möglich. Die persönliche<br />

Eignung wird außerdem im Rahmen eines Hausbesuches festgestellt.<br />

Die Lehrgänge nach dem Curriculum des DJI (164 Stunden) werden von den Kooperationspartnern in<br />

enger Abstimmung mit dem Stadtbetrieb durchgeführt. Erst nach erfolgreichem Abschluss und einem<br />

Hausbesuch, in dem die Geeignetheit der <strong>zur</strong> Betreuung vorgesehenen Räume geprüft wird, wird die<br />

Erlaubnis <strong>zur</strong> <strong>Kindertagespflege</strong> erteilt und die Tagespflegeperson in das interne Verzeichnis <strong>zur</strong><br />

Vermittlung aufgenommen. Die Tagespflegepersonen erhalten mit der Erlaubnis zusammen ein<br />

umfangreiches Paket an Informationsmaterialien zu rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Fragen.<br />

Nach Abschluss der Schulung werden mindestens zweimal im Jahr zusätzliche<br />

Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Fachthemen angeboten und regelmäßige<br />

Vernetzungstreffen durchgeführt. Bei wichtigen Änderungen erfolgen aktuell zusätzliche Informationen,<br />

bei Bedarf auch im Rahmen einer eigenen Veranstaltung.<br />

Der Stadtbetrieb gewährt seit 0<strong>1.</strong>08.2009 den Tagespflegepersonen 2,50 € je Betreuungsstunde und<br />

Zuschüsse zu Haftpflicht-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu den Rentenbeiträgen.<br />

Förderliche und hinderliche Faktoren<br />

Die Akzeptanz der <strong>Kindertagespflege</strong> konnte seit Start des Modellprojektes insbesondere durch<br />

konsequente Beratung und Informationsaustausch z.B. mit den Familienzentren und bei Veranstaltungen<br />

erhöht werten, so dass die Nachfrage nach <strong>Kindertagespflege</strong> deutlich ansteigt. Angesichts der<br />

Reglementierung im Steuerrecht oder dem Baurecht (Antrag auf Nutzungsänderung) ist die Gewinnung<br />

einer ausreichenden Anzahl an Tagespflegepersonen für alle Stadtbezirke deutlich erschwert. Zukünftig<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />

( www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />

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