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Untersuchung einer Bullterrier-Zuchtlinie auf Hypertrophie

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Kapitel 5<br />

Die von einem individuellen Hund ausgehende potentielle Gefahr, ist nicht an seine<br />

Rassezugehörigkeit oder Größe gekoppelt, sondern an seine individuelle genetische<br />

Ausstattung in komplexer Wechselwirkung mit den <strong>auf</strong> das Tier einwirkenden<br />

Umwelteinflüssen (FEDDERSEN-PETERSEN u. OHL 1995, LOCKWOOD 1995,<br />

FEDDERSEN-PETERSEN 2000d, 2004).<br />

Die Ergebnisse dieser Studie belegen erneut, daß Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, <strong>auf</strong><br />

ähnliche Reize mit Aggressionen reagieren. Die Reaktion eines Hundes in <strong>einer</strong> bestimmten<br />

Situation ist von s<strong>einer</strong> jeweils aktuellen Motivationslage abhängig. Diese wiederum wird von<br />

verschiedensten endo- und exogenen Faktoren bestimmt. „Sein beobachtbares Verhalten ist<br />

also von zahlreichen Einflüssen und Reizen abhängig - und Ausdruck oder Indikator für den<br />

so differenziert wechselseitig beeinflußbaren inneren Zustand des Tieres - in <strong>einer</strong> ganz<br />

bestimmten Situation“ (FEDDERSEN-PETERSEN u. OHL 1995).<br />

Gerade die hier erzielten Ergebnisse des Hund-Mensch- und Hund-Umwelt-Kontaktes (ein<br />

Großteil der Hunde zeigt nur vereinzelt optisches oder akustisches Drohverhalten und bleibt<br />

wiederum im Großteil der Testsituationen neutral oder freundlich) untermauern eindeutig<br />

erneut die Tatsache, daß Aggressionsverhalten nicht allgemein kennzeichnend für einen Hund<br />

sein kann, da es nicht statisch ist, sondern jeweils situativ angepaßt gezeigt wird<br />

(FEDDERSEN-PETERSEN u. OHL 1995).<br />

Obwohl die Niedersächsische Gefahrtierverordnung am 3. Juli 2002 durch das<br />

Bundesverwaltungsgericht <strong>auf</strong>gehoben wurde, unterliegen auch heute noch einige völlig<br />

willkürlich und bar jeder wissenschaftlicher Grundlage ausgewählte Hunderassen gesetzlichen<br />

Einschränkungen <strong>auf</strong> Bundesebene. Für die Rassen <strong>Bullterrier</strong>, American Staffordshire<br />

Terrier, Staffordshire <strong>Bullterrier</strong> und Hunde vom Pitbull-Typus gilt zur Zeit ein bundesweites<br />

Einfuhr- und Verbringungsverbot. Die Ermächtigung zum Erlass von Einschränkungen der<br />

Zucht dieser Hunde wurde den Ländern übertragen. In Niedersachsen besteht dazu zur Zeit<br />

keine Regelung.<br />

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