Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804
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Gesetzentwurf<br />
der Landesregierung<br />
Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und<br />
zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation<br />
A. Problem<br />
Für einen funktionierenden Rechtsstaat und eine bürgernahe, in der Fläche präsente<br />
Rechtspflege ist eine effiziente Justiz unerlässlich. Auch die Justiz in <strong>Brandenburg</strong><br />
wird sich reformieren, um so auch künftig ihre Aufgaben in hoher Qualität<br />
sowie zeit- und ortsnah zu erfüllen. Erforderlich dazu ist auch die Schaffung von<br />
zukunftsfähigen und dienstleistungsorientierten Gerichts- und Justizstrukturen.<br />
Derzeit werden zwei Landkreise von Landgerichtsbezirksgrenzen durchschnitten.<br />
Dies soll behoben werden, wenn durch eine Neuordnung die Funktionsfähigkeit<br />
der Rechtspflege, die Effizienz der Rechtsgewährung sowie eine qualitativ hochwertige<br />
Strafverfolgung nicht gefährdet und der Bestand jedes einzelnen Landgerichts<br />
nicht bedroht wird. Soweit es mit diesen Vorgaben zu vereinbaren ist, sollen<br />
die Bezirke der Landgerichte und der künftigen Polizeidirektionen übereinstimmen.<br />
Die Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke sollen so zugeschnitten sein, dass von jedem<br />
Ort des Landes das zuständige Gericht mit zumutbarem Aufwand aufgesucht<br />
werden kann. Ob kleine Gerichte aufrechterhalten werden können, ist anhand von<br />
Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, der Organisations- und Arbeitseffizienz,<br />
des Geschäftsanfalls sowie der Zahl der Berufsrichterinnen und Berufsrichter abzuwägen.<br />
Auch Fragen des Gebäudeunterhalts, vertraglicher Verpflichtungen und die Eigentümerschaft<br />
der Liegenschaften sind zu berücksichtigen.<br />
B. Lösung<br />
Das Amtsgericht Schwedt/Oder wird dem Landgericht Neuruppin zugeordnet und<br />
das Amtsgericht Königs Wusterhausen dem Landgericht Cottbus. Das Amtsgericht<br />
Guben und das Arbeitsgericht Senftenberg werden aufgehoben. Am Sitz der aufgehobenen<br />
Gerichte werden eine Zweigstelle bzw. auswärtige Kammern eingerichtet.<br />
Teile des Amtsgerichtsbezirks Nauen werden in den Amtsgerichtsbezirk<br />
Rathenow verschoben. Damit sollen einige Regelungen verbunden werden, die<br />
aus der Neuzuordnung notwendig folgen, und für weitere Änderungen soll die Gelegenheit<br />
wahrgenommen werden, die sich durch den ohnehin erforderlichen Eingriff<br />
in das Organisationsrecht bietet. Dies sind die Bestimmung des zentralen<br />
Vollstreckungsgerichts und eine umfassende Rechtsbereinigung in der Gerichtsorganisation<br />
und der Dienstaufsicht.