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Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804

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Gesetzentwurf<br />

der Landesregierung<br />

Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und<br />

zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation<br />

A. Problem<br />

Für einen funktionierenden Rechtsstaat und eine bürgernahe, in der Fläche präsente<br />

Rechtspflege ist eine effiziente Justiz unerlässlich. Auch die Justiz in <strong>Brandenburg</strong><br />

wird sich reformieren, um so auch künftig ihre Aufgaben in hoher Qualität<br />

sowie zeit- und ortsnah zu erfüllen. Erforderlich dazu ist auch die Schaffung von<br />

zukunftsfähigen und dienstleistungsorientierten Gerichts- und Justizstrukturen.<br />

Derzeit werden zwei Landkreise von Landgerichtsbezirksgrenzen durchschnitten.<br />

Dies soll behoben werden, wenn durch eine Neuordnung die Funktionsfähigkeit<br />

der Rechtspflege, die Effizienz der Rechtsgewährung sowie eine qualitativ hochwertige<br />

Strafverfolgung nicht gefährdet und der Bestand jedes einzelnen Landgerichts<br />

nicht bedroht wird. Soweit es mit diesen Vorgaben zu vereinbaren ist, sollen<br />

die Bezirke der Landgerichte und der künftigen Polizeidirektionen übereinstimmen.<br />

Die Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke sollen so zugeschnitten sein, dass von jedem<br />

Ort des Landes das zuständige Gericht mit zumutbarem Aufwand aufgesucht<br />

werden kann. Ob kleine Gerichte aufrechterhalten werden können, ist anhand von<br />

Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, der Organisations- und Arbeitseffizienz,<br />

des Geschäftsanfalls sowie der Zahl der Berufsrichterinnen und Berufsrichter abzuwägen.<br />

Auch Fragen des Gebäudeunterhalts, vertraglicher Verpflichtungen und die Eigentümerschaft<br />

der Liegenschaften sind zu berücksichtigen.<br />

B. Lösung<br />

Das Amtsgericht Schwedt/Oder wird dem Landgericht Neuruppin zugeordnet und<br />

das Amtsgericht Königs Wusterhausen dem Landgericht Cottbus. Das Amtsgericht<br />

Guben und das Arbeitsgericht Senftenberg werden aufgehoben. Am Sitz der aufgehobenen<br />

Gerichte werden eine Zweigstelle bzw. auswärtige Kammern eingerichtet.<br />

Teile des Amtsgerichtsbezirks Nauen werden in den Amtsgerichtsbezirk<br />

Rathenow verschoben. Damit sollen einige Regelungen verbunden werden, die<br />

aus der Neuzuordnung notwendig folgen, und für weitere Änderungen soll die Gelegenheit<br />

wahrgenommen werden, die sich durch den ohnehin erforderlichen Eingriff<br />

in das Organisationsrecht bietet. Dies sind die Bestimmung des zentralen<br />

Vollstreckungsgerichts und eine umfassende Rechtsbereinigung in der Gerichtsorganisation<br />

und der Dienstaufsicht.

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