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Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804

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Um die gleiche Stellenzahl verringert sich der Bedarf der Staatsanwaltschaft<br />

Frankfurt (Oder).<br />

Um für das von Landgericht und Staatsanwaltschaft neu aufzunehmende Personal<br />

in Neuruppin ausreichend Räume zur Verfügung zu stellen, werden Baumaßnahmen<br />

erforderlich. Das Inkrafttreten der neuen Zuordnung des Amtsgerichts<br />

Schwedt/Oder hängt vom Abschluss dieser Bauarbeiten ab und ist deshalb auf<br />

den Jahresbeginn 2013 festgesetzt.<br />

Die Außenstelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in Eberswalde wird erhalten<br />

bleiben. Es ist vorgesehen, die Verkleinerung des Zuständigkeitsbereichs um<br />

den Amtsgerichtsbezirk Schwedt/Oder durch eine Einbeziehung des Amtsgerichtsbezirks<br />

Bad Freienwalde (Oder) auszugleichen. Im hier vorgelegten Gesetzentwurf<br />

ist diese Kompensation nicht enthalten, weil eine Allgemeinverfügung als<br />

Regelungsinstrument ausreicht.<br />

1B2. Amtsgericht Königs Wusterhausen<br />

Der Landkreis Dahme-Spreewald ist aufgeteilt auf die Amtsgerichtsbezirke Königs<br />

Wusterhausen und Lübben (Spreewald). Er wird gemeinsam mit den Landkreisen<br />

Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt<br />

Cottbus zu einer Polizeidirektion gehören. Damit sich der Bezirk der Polizeidirektion<br />

mit dem der Staatsanwaltschaft deckt, ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen,<br />

das derzeit dem Landgericht Potsdam nachgeordnet ist, dem Landgericht<br />

Cottbus zuzuordnen, zu dem bereits alle anderen Amtsgerichte der gerade genannten<br />

Landkreise gehören. Diese Veränderung wirkt sich nicht ungünstig auf<br />

das Verhältnis zwischen den Landgerichten aus. Hier ist die Angleichung der Gerichtsbezirke<br />

sowohl an die Polizeidirektionen als auch an die Landkreise mit dem<br />

vorrangigen Prinzip arbeitsfähiger Landgerichte vereinbar.<br />

Der Übergang der Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen aus dem Amtsgerichtsbezirk<br />

Königs Wusterhausen vom Landgericht Potsdam zum Landgericht Cottbus<br />

wird – geschätzt – zu einer Personalverlagerung von sieben Richterinnen und<br />

Richtern, zwei Stellen im gehobenen Dienst und sieben Bediensteten im mittleren<br />

und einfachen Dienst führen.<br />

Durch den Wechsel des Amtsgerichtsbezirks Königs Wusterhausen vom Landgerichtsbezirk<br />

Potsdam in den Landgerichtsbezirk Cottbus werden zudem ungefähr<br />

acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, vier Bedienstete des gehobenen und<br />

elf des mittleren und einfachen Dienstes von der Staatsanwaltschaft Potsdam zur<br />

Staatsanwaltschaft Cottbus wechseln müssen. Diese Schätzung beruht auf dem<br />

Arbeitsumfang der aus dem Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen in seinem<br />

jetzigen Bestand, also einschließlich des Flughafens Schönefeld, auf die Staatsanwaltschaft<br />

Potsdam entfällt. Der Betrieb des neuen Großflughafens Berlin-<strong>Brandenburg</strong><br />

wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu einem Mehrbedarf von<br />

mindestens weiteren vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, drei Bediensteten<br />

des gehobenen und sechs des mittleren und einfachen Dienstes führen. Eine<br />

Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Cottbus in Königs Wusterhausen könnte eine<br />

ausreichende Größe erhalten, um Dezernatsarbeit und Sitzungsvertretung nebeneinander<br />

zu bewältigen. Ob sie eingerichtet wird, braucht nicht in diesem Gesetzgebungsverfahren<br />

entschieden zu werden, weil eine Allgemeine Verfügung als<br />

Regelungsinstrument ausreicht. Für die sorgfältige Vorbereitung dieser Entschei-

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