Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804
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Um die gleiche Stellenzahl verringert sich der Bedarf der Staatsanwaltschaft<br />
Frankfurt (Oder).<br />
Um für das von Landgericht und Staatsanwaltschaft neu aufzunehmende Personal<br />
in Neuruppin ausreichend Räume zur Verfügung zu stellen, werden Baumaßnahmen<br />
erforderlich. Das Inkrafttreten der neuen Zuordnung des Amtsgerichts<br />
Schwedt/Oder hängt vom Abschluss dieser Bauarbeiten ab und ist deshalb auf<br />
den Jahresbeginn 2013 festgesetzt.<br />
Die Außenstelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in Eberswalde wird erhalten<br />
bleiben. Es ist vorgesehen, die Verkleinerung des Zuständigkeitsbereichs um<br />
den Amtsgerichtsbezirk Schwedt/Oder durch eine Einbeziehung des Amtsgerichtsbezirks<br />
Bad Freienwalde (Oder) auszugleichen. Im hier vorgelegten Gesetzentwurf<br />
ist diese Kompensation nicht enthalten, weil eine Allgemeinverfügung als<br />
Regelungsinstrument ausreicht.<br />
1B2. Amtsgericht Königs Wusterhausen<br />
Der Landkreis Dahme-Spreewald ist aufgeteilt auf die Amtsgerichtsbezirke Königs<br />
Wusterhausen und Lübben (Spreewald). Er wird gemeinsam mit den Landkreisen<br />
Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt<br />
Cottbus zu einer Polizeidirektion gehören. Damit sich der Bezirk der Polizeidirektion<br />
mit dem der Staatsanwaltschaft deckt, ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen,<br />
das derzeit dem Landgericht Potsdam nachgeordnet ist, dem Landgericht<br />
Cottbus zuzuordnen, zu dem bereits alle anderen Amtsgerichte der gerade genannten<br />
Landkreise gehören. Diese Veränderung wirkt sich nicht ungünstig auf<br />
das Verhältnis zwischen den Landgerichten aus. Hier ist die Angleichung der Gerichtsbezirke<br />
sowohl an die Polizeidirektionen als auch an die Landkreise mit dem<br />
vorrangigen Prinzip arbeitsfähiger Landgerichte vereinbar.<br />
Der Übergang der Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen aus dem Amtsgerichtsbezirk<br />
Königs Wusterhausen vom Landgericht Potsdam zum Landgericht Cottbus<br />
wird – geschätzt – zu einer Personalverlagerung von sieben Richterinnen und<br />
Richtern, zwei Stellen im gehobenen Dienst und sieben Bediensteten im mittleren<br />
und einfachen Dienst führen.<br />
Durch den Wechsel des Amtsgerichtsbezirks Königs Wusterhausen vom Landgerichtsbezirk<br />
Potsdam in den Landgerichtsbezirk Cottbus werden zudem ungefähr<br />
acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, vier Bedienstete des gehobenen und<br />
elf des mittleren und einfachen Dienstes von der Staatsanwaltschaft Potsdam zur<br />
Staatsanwaltschaft Cottbus wechseln müssen. Diese Schätzung beruht auf dem<br />
Arbeitsumfang der aus dem Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen in seinem<br />
jetzigen Bestand, also einschließlich des Flughafens Schönefeld, auf die Staatsanwaltschaft<br />
Potsdam entfällt. Der Betrieb des neuen Großflughafens Berlin-<strong>Brandenburg</strong><br />
wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu einem Mehrbedarf von<br />
mindestens weiteren vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, drei Bediensteten<br />
des gehobenen und sechs des mittleren und einfachen Dienstes führen. Eine<br />
Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Cottbus in Königs Wusterhausen könnte eine<br />
ausreichende Größe erhalten, um Dezernatsarbeit und Sitzungsvertretung nebeneinander<br />
zu bewältigen. Ob sie eingerichtet wird, braucht nicht in diesem Gesetzgebungsverfahren<br />
entschieden zu werden, weil eine Allgemeine Verfügung als<br />
Regelungsinstrument ausreicht. Für die sorgfältige Vorbereitung dieser Entschei-