Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
18<br />
gerichtsbezirk einen gemeinsamen Bereitschaftsdienstplan aufstellen (§ 1 Absatz<br />
3 ZwStV-E), so dass für die Zweigstelle kein auf ihren Bezirksteil beschränkter<br />
Bereitschaftsdienst eingerichtet werden muss.<br />
36BZu Absatz<br />
2:<br />
Die Zweigstellenverordnung wird in zweifacher Hinsicht geändert: Eingefügt wird<br />
die Regelung zur Errichtung der Zweigstelle Guben an der Stelle des dort aufgehobenen<br />
Amtsgerichts. Aufgehoben wird der Gerichtstag des Amtsgerichts Bad<br />
Liebenwerda in Finsterwalde.<br />
37BZu Nr.<br />
1: Rechtsbereinigung<br />
Die Überschrift wird angepasst. Da ein Gerichtstag nicht mehr geregelt wird,<br />
braucht er in der Überschrift nicht mehr erwähnt zu werden.<br />
38BZu Nr.<br />
2: Zweigstelle in Guben; Gerichtstag in Finsterwalde<br />
Mit der Neufassung des § 1 wird auf der Ermächtigungsgrundlage des § 13 a GVG<br />
eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus in Guben eingerichtet. Sie tritt für den<br />
Teil des aufgehobenen Amtsgerichtsbezirks Guben, der zukünftig zum Amtsgerichtsbezirk<br />
Cottbus gehören wird, vollständig an die Stelle des aufgehobenen<br />
Amtsgerichts. Für den Bereitschaftsdienst kann das Präsidium einen gemeinsamen<br />
Dienstplan für den gesamten Bezirk aufstellen. Die Zweigstelle erledigt zudem<br />
alle bei dem Amtsgericht Guben bei dessen Aufhebung anhängig gewesenen<br />
Sachen, so dass eine Aufteilung zwischen den Amtsgerichten Cottbus und Lübben<br />
(Spreewald) nicht erforderlich ist.<br />
Bisher war im § 1 der Gerichtstag in Finsterwalde geregelt. Durch das Ersetzen<br />
des Wortlauts wird diese Regelung aufgehoben. Der Gerichtstag hat seine Bedeutung<br />
so weitgehend eingebüßt, dass er entbehrlich geworden ist. Der Gerichtstag<br />
wird – entgegen dem Sinn seiner Einrichtung – nicht mehr genutzt, um Anträge<br />
zum Protokoll einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers zu erklären. Inzwischen<br />
dient er vor allem dazu, der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger, die<br />
odr der den Gerichtstag abhält, Post an das Amtsgericht zu übergeben. Dazu bedarf<br />
es des Aufwandes eines Gerichtstages nicht.<br />
7BZu Artikel 5: Weitere Zuständigkeitsänderungen<br />
39BZu Nr.<br />
1: Zentrales Vollstreckungsgericht<br />
Mit § 3 b 2. GerZV wird das zentrale Vollstreckungsgericht bestimmt, um die Zuständigkeitsregeln<br />
an das ab 2013 geltende neue Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung<br />
anzupassen. Das Amtsgericht Nauen hat schon bislang die Aufgabe<br />
des zentralen Schuldnerinnen- und Schuldnerverzeichnisses wahrgenommen, die<br />
künftig durch die umfassende Zuständigkeit als zentrales Vollstreckungsgericht<br />
ersetzt wird. Die Verordnung zur Errichtung eines Zentralen Schuldnerverzeichnisses<br />
kann deshalb aufgehoben werden (Artikel 7 Absatz 6).