Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804
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Artikel 2<br />
TÄnderung des <strong>Brandenburg</strong>ischen Gerichtsorganisationsgesetzes<br />
TDas <strong>Brandenburg</strong>ische Gerichtsorganisationsgesetz (Artikel 1) wird wie folgt geändert:<br />
1. § 4 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Nummer 1 werden vor dem Wort „Lübben“ die Wörter „Königs Wusterhausen“<br />
und ein nachfolgendes Komma eingefügt.<br />
b) In Nummer 2 werden die Wörter „Schwedt/Oder“ und das ihnen nachfolgende<br />
Komma gestrichen.<br />
c) In Nummer 3 werden vor dem Wort „Zehdenick“ die Wörter<br />
„Schwedt/Oder“ und ein nachfolgendes Komma eingefügt.<br />
d) In Nummer 4 werden die Wörter „Königs Wusterhausen“ und das ihnen<br />
nachfolgende Komma gestrichen.<br />
2. Die folgenden §§ 20 bis 25 werden angefügt:<br />
„§ 20<br />
Schöffinnen und Schöffen des Landgerichts Frankfurt (Oder)<br />
(1) Die am 1. Januar 2013 vom Amtsgericht Schwedt/Oder für das Landgericht<br />
Frankfurt (Oder) gewählten Schöffinnen und Schöffen werden für den<br />
Rest ihrer Amtszeit dem Landgericht Neuruppin zugewiesen.<br />
(2) Nach Absatz 1 dem Landgericht Neuruppin zugewiesene Schöffinnen und<br />
Schöffen, die an einer Hauptverhandlung des Landgerichts Frankfurt (Oder)<br />
teilnehmen, die vor dem 1. Januar 2013 begonnen hat und dort fortgesetzt<br />
wird, bleiben für die Dauer der Hauptverhandlung auch dem Landgericht<br />
Frankfurt (Oder) zugewiesen.<br />
§ 21<br />
Handelsrichterinnen und Handelsrichter des Landgerichts Frankfurt<br />
(Oder)<br />
Die am 1. Januar 2013 bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) ernannten ehrenamtlichen<br />
Richterinnen und Richter der Kammern für Handelssachen, die<br />
im Bezirk dieses Gerichts weder wohnen noch eine Handelsniederlassung haben<br />
noch einem Unternehmen angehören, das in diesem Bezirk seinen Sitz<br />
oder seine Niederlassung hat, werden für den Rest ihrer Amtszeit dem Landgericht<br />
Neuruppin zugewiesen, wenn sie im Bezirk des Amtsgerichts<br />
Schwedt/Oder wohnen oder eine Handelsniederlassung haben oder einem<br />
Unternehmen angehören, das in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine Niederlassung<br />
hat.