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Landtag Brandenburg Drucksache 5/3804

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12<br />

Artikel 2<br />

TÄnderung des <strong>Brandenburg</strong>ischen Gerichtsorganisationsgesetzes<br />

TDas <strong>Brandenburg</strong>ische Gerichtsorganisationsgesetz (Artikel 1) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 4 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Nummer 1 werden vor dem Wort „Lübben“ die Wörter „Königs Wusterhausen“<br />

und ein nachfolgendes Komma eingefügt.<br />

b) In Nummer 2 werden die Wörter „Schwedt/Oder“ und das ihnen nachfolgende<br />

Komma gestrichen.<br />

c) In Nummer 3 werden vor dem Wort „Zehdenick“ die Wörter<br />

„Schwedt/Oder“ und ein nachfolgendes Komma eingefügt.<br />

d) In Nummer 4 werden die Wörter „Königs Wusterhausen“ und das ihnen<br />

nachfolgende Komma gestrichen.<br />

2. Die folgenden §§ 20 bis 25 werden angefügt:<br />

㤠20<br />

Schöffinnen und Schöffen des Landgerichts Frankfurt (Oder)<br />

(1) Die am 1. Januar 2013 vom Amtsgericht Schwedt/Oder für das Landgericht<br />

Frankfurt (Oder) gewählten Schöffinnen und Schöffen werden für den<br />

Rest ihrer Amtszeit dem Landgericht Neuruppin zugewiesen.<br />

(2) Nach Absatz 1 dem Landgericht Neuruppin zugewiesene Schöffinnen und<br />

Schöffen, die an einer Hauptverhandlung des Landgerichts Frankfurt (Oder)<br />

teilnehmen, die vor dem 1. Januar 2013 begonnen hat und dort fortgesetzt<br />

wird, bleiben für die Dauer der Hauptverhandlung auch dem Landgericht<br />

Frankfurt (Oder) zugewiesen.<br />

§ 21<br />

Handelsrichterinnen und Handelsrichter des Landgerichts Frankfurt<br />

(Oder)<br />

Die am 1. Januar 2013 bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) ernannten ehrenamtlichen<br />

Richterinnen und Richter der Kammern für Handelssachen, die<br />

im Bezirk dieses Gerichts weder wohnen noch eine Handelsniederlassung haben<br />

noch einem Unternehmen angehören, das in diesem Bezirk seinen Sitz<br />

oder seine Niederlassung hat, werden für den Rest ihrer Amtszeit dem Landgericht<br />

Neuruppin zugewiesen, wenn sie im Bezirk des Amtsgerichts<br />

Schwedt/Oder wohnen oder eine Handelsniederlassung haben oder einem<br />

Unternehmen angehören, das in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine Niederlassung<br />

hat.

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