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Magen-NHL; umschriebene Stadien

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die Registrierung des Patienten, des Primärpathologen und des beauftragten Referenzpathologen<br />

sowie das Monitoring zum Materialversand und zur Diagnoseverschlüsselung.<br />

Ohne referenzpathologisches Urteil des paraffineingebetteten Gewebes kann ein Patient<br />

nicht in die Endauswertung für die Therapie aufgenommen werden.<br />

Die Referenzpathologie bearbeitet das eingegangene Material in zwei Schritten:<br />

Schritt 1: Nach Eingang der Proben wird vom Referenzpathologen umgehend festgestellt,<br />

welcher histologische Subtyp eines Lymphoms vorliegt. Sollte sich hierdurch eine therapierelevante<br />

Änderung der Diagnose ergeben, so wird diese Feststellung sofort der einsendenden<br />

Praxis/Klinik, den primär untersuchenden Pathologen und der Studienzentrale mitgeteilt. Die<br />

endgültige Referenzdiagnose wird ebenfalls an die Praxis/Klinik, den Primärpathologen und<br />

der Studienzentrale übermittelt. Das Ziel dieses ersten Schrittes ist es, die Diagnose abzusichern.<br />

Schritt 2: Alle Fälle werden im Rahmen einer zweiten, übergeordneten Referenzbeurteilung<br />

in jährlichen Panelsitzungen von jedem Panelpathologen einzeln und unabhängig voneinander<br />

beurteilt. In der anschließenden Diskussion wird in strittigen Fällen eine Konsensusdiagnose<br />

erstellt, die als endgültige wissenschaftliche Diagnose definiert und gespeichert wird. Diese<br />

Daten werden zum Zweck der Metaanalytik (Intra- und Interobserver-Reliabilität) gespeichert.<br />

Über das Ergebnis der endgültigen wissenschaftlichen Klassifikation durch das Gremium<br />

der Referenzpathologen werden die Studienzentrale und der primär untersuchende Pathologe<br />

unterrichtet.<br />

Der Primärpathologe wird in Kenntnis der initialen Referenzdiagnose die histopathologische<br />

Diagnostik im weiteren Verlauf eigenverantwortlich weiterbetreuen können. Er kann, muß<br />

aber nicht, den jeweiligen Referenzpathologen dabei mit einbinden oder konsultieren. Eine<br />

erneute Referenzbeurteilung wird nur dann erforderlich, wenn seitens des Primärpathologen<br />

eine Tumorprogression vermutet oder definitiv diagnostiziert wird. In diesem Fall wiederholen<br />

sich Schritt 1 und Schritt 2.<br />

Diese Studie definiert die referenzpathologische Tätigkeit als studienbegleitende wissenschaftliche<br />

Leistung des jeweiligen referenzpathologischen Instituts.<br />

Die Referenzdiagnostik wird fallbezogen aus Geldern der Studiengruppe finanziert („Fallpauschale“).<br />

Ein „Fall“ ist eine bioptische oder chirurgische Episode, die zu einer histopathologischen<br />

Diagnose führt. So ist eine Primärbiopsie eines Patienten X ein „Fall“ und eine spätere<br />

Kontrollbiopsie vom selben Patienten X ein zweiter „Fall“.<br />

9.2 Referenzstrahlentherapeutische Beurteilung<br />

Die Referenzstrahlentherapie hat die Aufgabe, die Qualität der durchzuführenden Strahlentherapie<br />

sicherzustellen. Zusammen mit den der Protokollkommission angehörenden Strahlentherapeuten<br />

organisiert sie darüber hinaus klinisch-wissenschaftliche Begleitforschung radiotherapeutischer<br />

Aspekte. Die Aufgabe der Qualitätssicherung in der Studie wird folgendermaßen<br />

bearbeitet:<br />

Auf der Basis der Eingangsdokumentation der gemeldeten Patienten erstellt die Referenzstrahlentherapie<br />

einen Bestrahlungsvorschlag, den sie an den behandelnden Strahlentherapeuten<br />

versendet. Nach Abschluß der Bestrahlungsplanung schickt der behandelnde Strahlentherapeut<br />

die wesentlichen diagnostischen CT-Bilder vor Chemotherapie, nach Chemotherapie<br />

(dies können auch Planungs-CT’s sein) sowie Isodosenplan, Simulationsbilder und erste Verifikationsbilder<br />

an die Referenzstrahlentherapie in Münster. Dies soll unmittelbar zu Beginn<br />

der therapeutischen Bestrahlungen erfolgen. Die Referenzstrahlentherapie prüft innerhalb von<br />

48 Stunden die Unterlagen, gibt eine Rückmeldung über etwaig erforderliche Änderungen des<br />

Protokollversion 1.2 mit Amendment 2 v. 15.03.2011 (aktiviert 01.06.2011)

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