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Die gesamte Ausgabe 1/2010 als pdf-Datei - Senioren Zeitschrift ...

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Soziales und <strong>Senioren</strong>politik<br />

Rentenbescheid<br />

Eine genaue Prüfung<br />

des Rentenbescheids ist<br />

im Zweifelsfall durchaus<br />

angezeigt<br />

<strong>Die</strong> Nachzahlung an eine Rentnerin<br />

von 16.000 Euro war zwar<br />

nur die Spitze des Eisbergs, aber<br />

der Rentenskandal des vergangenen<br />

Herbstes war damit in aller Munde. Denn<br />

dam<strong>als</strong> hatten sich bei einer stichprobenartigen<br />

Routineuntersuchung des<br />

Bundesversicherungsamtes von nur<br />

450 Rentenfällen teils gravierende Fehler<br />

beim Auszahlungsergebnis gezeigt.<br />

Das ging aus dem Tätigkeitsbericht der<br />

Aufsichtsbehörde hervor. Ein anschließender<br />

Suchlauf nach den exemplarisch<br />

ermittelten Mängeln in breiterem<br />

Umfang bescherte schließlich 8.000<br />

Rentnerinnen eine teils beträchtliche<br />

Nachzahlung.<br />

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“,<br />

sagte Wladimir Lenin einmal und<br />

hatte dabei den politischen Widersacher<br />

im Blick. <strong>Die</strong>ser Ausspruch hat<br />

im Volksmund <strong>als</strong> geflügeltes Wort seinen<br />

festen Platz gefunden. Bei der<br />

Deutschen Rentenversicherung sind<br />

bestimmt keine Widersacher zu finden,<br />

auch wenn die Rentenpanne vom<br />

Herbst vergangenen Jahres Politiker<br />

dazu veranlasst hatte, dies zu argwöhnen<br />

– aus billigem politischem Kalkül<br />

freilich.<br />

Immer mehr Ausnahmen<br />

Vielmehr ist es das komplizierte<br />

Rentensystem und die noch kompliziertere<br />

Berechnung, die diese Fehlerquellen<br />

hervorbringen. <strong>Die</strong> Komplexität<br />

entsteht vor allem daher, dass in<br />

einem Rentenfall vom ersten Arbeitstag,<br />

dem Beginn aller Einzahlungen, bis<br />

zum letzten Lebenstag, dem Ende aller<br />

Auszahlungen naturgemäß eine Menge<br />

Zeit vergeht. Dazwischen werden jede<br />

Menge neue Gesetze, Anpassungen und<br />

Verordnungen geschaffen. Sämtliche<br />

Gesetzesänderungen bewirken dann<br />

auch jede Menge Ausnahmen für die<br />

laufenden Fälle, weil jede laufende<br />

Rente oder Rentenanwartschaft auch<br />

einen Vertrauensschutz genießen soll.<br />

30 SZ 1/<strong>2010</strong><br />

Hinschauen lohnt sich<br />

Aber: Ein Recht, auf das gebaut wurde,<br />

darf nicht abrupt unter den Füssen weggezogen<br />

werden, um Rechtssicherheit<br />

und Berechenbarkeit für jede Rentenbiografie<br />

zu gewährleisten. Also gibt es Ausnahmen<br />

für jede Rentenart und für<br />

viele unterschiedliche Zeitabschnitte<br />

beim Geburtszeitpunkt, des Rentenbezugzeitraums<br />

oder der unterschiedlichen<br />

Art des Arbeitsverdienstes.<br />

Keine Rente wird einfach nach<br />

Abschluss eines Erwerbslebens ausgezahlt,<br />

sondern erfordert einen aktiven<br />

Antrag. Da es unzählige Rentenarten<br />

gibt, müssen auch die richtige(n)<br />

Rente(n) beantragt werden. Und wenn<br />

es eine Auswahl mit „entweder oder“<br />

gibt, muss die günstigste Rentenart gewählt<br />

werden. Welche das ist, lässt sich<br />

oft nicht pauschal sagen, sondern ist<br />

abhängig von verschiedenen Faktoren<br />

wie beispielsweise dem Bezugszeitraum.<br />

<strong>Die</strong> richtige Rentenart zu beantragen<br />

war eine häufige Fehlerquelle<br />

bei der oben zitierten fehlerhaften und<br />

nachteiligen Rentenermittlung.<br />

Zudem muss jede Rentenbiografie „geklärt“<br />

werden. Es müssen alle Beitragszeiten<br />

erfasst und dafür – gegebenenfalls<br />

von den Hinterbliebenen – aufwändig<br />

ermittelt werden. Das bedeutet,<br />

dass unter Umständen Akteneinsicht<br />

von Beteiligten, <strong>als</strong>o Beitragszahlern<br />

oder Rentenempfängern, beantragt<br />

werden muss. <strong>Die</strong> zum Teil detektivisch<br />

zu nennenden Ermittlungen führen in<br />

aller Regel zu den Krankenkassen, zu<br />

Firmen, die <strong>als</strong> ehemalige Arbeitgeber<br />

in Frage kommen können, zu Einwoh-<br />

nermeldebehörden, die Aufschluss über<br />

die Wohnorte machen können, bis hin<br />

zu den Standesämtern.<br />

Bei all diesen Fragen hilft das Versicherungsamt<br />

der Stadt Frankfurt (siehe<br />

Kasten). Selbst denjenigen, die nicht in<br />

der Mainmetropole gemeldet sind, sondern<br />

nur dort arbeiten, wird hier geholfen.<br />

Das Amt hilft auch bei einem eventuell<br />

gegebenen Widerspruch oder Überprüfungsantrag.<br />

Zu beachten ist hierbei,<br />

dass Widerspruch, Klage und Berufung<br />

kostenfrei sind und kein Anwaltszwang<br />

besteht. Jeder durch einen<br />

Bescheid Belastete kann sich selbst vertreten.<br />

Der Instanzenweg führt von<br />

einem Widerspruch beim Rentenversicherungsträger<br />

über die Klage beim<br />

Sozialgericht bis zur Berufung beim<br />

Landessozialgericht. Erst die Revision<br />

vor dem Bundessozialgericht muss<br />

durch einen Prozessbevollmächtigten<br />

(z. B. einen Rechtsanwalt) eingelegt<br />

werden. Als letzte Möglichkeit nach<br />

Ausschöpfung aller Instanzen besteht<br />

sogar die Option des Gangs vor das<br />

Bundesverfassungsgericht.<br />

Felix Holland/Roman Fehr<br />

Das Versicherungsamt, Sandgasse 6 (Sandhofpassage), Telefon 0 69/212-4 40 77,<br />

wird für alle Einwohner der Stadt Frankfurt am Main wie auch für dort Beschäftigte<br />

(auch ohne Wohnsitz in Frankfurt) tätig. <strong>Die</strong> Sprechzeiten beginnen<br />

Montag bis Freitag um 8 Uhr und enden Montag bis Mittwoch um 15 Uhr,<br />

Donnerstag um 18 Uhr und Freitag um 13 Uhr. Terminvereinbarungen sind<br />

möglich, aber nicht zwingend. <strong>Die</strong> Außenstelle Höchst in der Bolongarostraße<br />

109 (Bolongaropalast) berät ebenfalls. Hier ist eine Vorsprache nur nach telefonischer<br />

Terminabsprache möglich.<br />

Café Karussell (im Switchboard, Alte Gasse 36)<br />

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