Die gesamte Ausgabe 1/2010 als pdf-Datei - Senioren Zeitschrift ...
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Soziales und <strong>Senioren</strong>politik<br />
Rentenbescheid<br />
Eine genaue Prüfung<br />
des Rentenbescheids ist<br />
im Zweifelsfall durchaus<br />
angezeigt<br />
<strong>Die</strong> Nachzahlung an eine Rentnerin<br />
von 16.000 Euro war zwar<br />
nur die Spitze des Eisbergs, aber<br />
der Rentenskandal des vergangenen<br />
Herbstes war damit in aller Munde. Denn<br />
dam<strong>als</strong> hatten sich bei einer stichprobenartigen<br />
Routineuntersuchung des<br />
Bundesversicherungsamtes von nur<br />
450 Rentenfällen teils gravierende Fehler<br />
beim Auszahlungsergebnis gezeigt.<br />
Das ging aus dem Tätigkeitsbericht der<br />
Aufsichtsbehörde hervor. Ein anschließender<br />
Suchlauf nach den exemplarisch<br />
ermittelten Mängeln in breiterem<br />
Umfang bescherte schließlich 8.000<br />
Rentnerinnen eine teils beträchtliche<br />
Nachzahlung.<br />
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“,<br />
sagte Wladimir Lenin einmal und<br />
hatte dabei den politischen Widersacher<br />
im Blick. <strong>Die</strong>ser Ausspruch hat<br />
im Volksmund <strong>als</strong> geflügeltes Wort seinen<br />
festen Platz gefunden. Bei der<br />
Deutschen Rentenversicherung sind<br />
bestimmt keine Widersacher zu finden,<br />
auch wenn die Rentenpanne vom<br />
Herbst vergangenen Jahres Politiker<br />
dazu veranlasst hatte, dies zu argwöhnen<br />
– aus billigem politischem Kalkül<br />
freilich.<br />
Immer mehr Ausnahmen<br />
Vielmehr ist es das komplizierte<br />
Rentensystem und die noch kompliziertere<br />
Berechnung, die diese Fehlerquellen<br />
hervorbringen. <strong>Die</strong> Komplexität<br />
entsteht vor allem daher, dass in<br />
einem Rentenfall vom ersten Arbeitstag,<br />
dem Beginn aller Einzahlungen, bis<br />
zum letzten Lebenstag, dem Ende aller<br />
Auszahlungen naturgemäß eine Menge<br />
Zeit vergeht. Dazwischen werden jede<br />
Menge neue Gesetze, Anpassungen und<br />
Verordnungen geschaffen. Sämtliche<br />
Gesetzesänderungen bewirken dann<br />
auch jede Menge Ausnahmen für die<br />
laufenden Fälle, weil jede laufende<br />
Rente oder Rentenanwartschaft auch<br />
einen Vertrauensschutz genießen soll.<br />
30 SZ 1/<strong>2010</strong><br />
Hinschauen lohnt sich<br />
Aber: Ein Recht, auf das gebaut wurde,<br />
darf nicht abrupt unter den Füssen weggezogen<br />
werden, um Rechtssicherheit<br />
und Berechenbarkeit für jede Rentenbiografie<br />
zu gewährleisten. Also gibt es Ausnahmen<br />
für jede Rentenart und für<br />
viele unterschiedliche Zeitabschnitte<br />
beim Geburtszeitpunkt, des Rentenbezugzeitraums<br />
oder der unterschiedlichen<br />
Art des Arbeitsverdienstes.<br />
Keine Rente wird einfach nach<br />
Abschluss eines Erwerbslebens ausgezahlt,<br />
sondern erfordert einen aktiven<br />
Antrag. Da es unzählige Rentenarten<br />
gibt, müssen auch die richtige(n)<br />
Rente(n) beantragt werden. Und wenn<br />
es eine Auswahl mit „entweder oder“<br />
gibt, muss die günstigste Rentenart gewählt<br />
werden. Welche das ist, lässt sich<br />
oft nicht pauschal sagen, sondern ist<br />
abhängig von verschiedenen Faktoren<br />
wie beispielsweise dem Bezugszeitraum.<br />
<strong>Die</strong> richtige Rentenart zu beantragen<br />
war eine häufige Fehlerquelle<br />
bei der oben zitierten fehlerhaften und<br />
nachteiligen Rentenermittlung.<br />
Zudem muss jede Rentenbiografie „geklärt“<br />
werden. Es müssen alle Beitragszeiten<br />
erfasst und dafür – gegebenenfalls<br />
von den Hinterbliebenen – aufwändig<br />
ermittelt werden. Das bedeutet,<br />
dass unter Umständen Akteneinsicht<br />
von Beteiligten, <strong>als</strong>o Beitragszahlern<br />
oder Rentenempfängern, beantragt<br />
werden muss. <strong>Die</strong> zum Teil detektivisch<br />
zu nennenden Ermittlungen führen in<br />
aller Regel zu den Krankenkassen, zu<br />
Firmen, die <strong>als</strong> ehemalige Arbeitgeber<br />
in Frage kommen können, zu Einwoh-<br />
nermeldebehörden, die Aufschluss über<br />
die Wohnorte machen können, bis hin<br />
zu den Standesämtern.<br />
Bei all diesen Fragen hilft das Versicherungsamt<br />
der Stadt Frankfurt (siehe<br />
Kasten). Selbst denjenigen, die nicht in<br />
der Mainmetropole gemeldet sind, sondern<br />
nur dort arbeiten, wird hier geholfen.<br />
Das Amt hilft auch bei einem eventuell<br />
gegebenen Widerspruch oder Überprüfungsantrag.<br />
Zu beachten ist hierbei,<br />
dass Widerspruch, Klage und Berufung<br />
kostenfrei sind und kein Anwaltszwang<br />
besteht. Jeder durch einen<br />
Bescheid Belastete kann sich selbst vertreten.<br />
Der Instanzenweg führt von<br />
einem Widerspruch beim Rentenversicherungsträger<br />
über die Klage beim<br />
Sozialgericht bis zur Berufung beim<br />
Landessozialgericht. Erst die Revision<br />
vor dem Bundessozialgericht muss<br />
durch einen Prozessbevollmächtigten<br />
(z. B. einen Rechtsanwalt) eingelegt<br />
werden. Als letzte Möglichkeit nach<br />
Ausschöpfung aller Instanzen besteht<br />
sogar die Option des Gangs vor das<br />
Bundesverfassungsgericht.<br />
Felix Holland/Roman Fehr<br />
Das Versicherungsamt, Sandgasse 6 (Sandhofpassage), Telefon 0 69/212-4 40 77,<br />
wird für alle Einwohner der Stadt Frankfurt am Main wie auch für dort Beschäftigte<br />
(auch ohne Wohnsitz in Frankfurt) tätig. <strong>Die</strong> Sprechzeiten beginnen<br />
Montag bis Freitag um 8 Uhr und enden Montag bis Mittwoch um 15 Uhr,<br />
Donnerstag um 18 Uhr und Freitag um 13 Uhr. Terminvereinbarungen sind<br />
möglich, aber nicht zwingend. <strong>Die</strong> Außenstelle Höchst in der Bolongarostraße<br />
109 (Bolongaropalast) berät ebenfalls. Hier ist eine Vorsprache nur nach telefonischer<br />
Terminabsprache möglich.<br />
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