Das Buch des Fastens, Herausgegeben von: Usama Ayoub
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der Moschee war. 105<br />
Es ist nichts einzuwenden, wenn man al-I‛tikaf<br />
zusammen mit seinem Freund oder Verwandten<br />
verrichtet. Man befürchtet aber, dass al-I‛tikaf eine<br />
Gelegenheit für Unterhaltungen, Abendgesellschaften<br />
und Gereden wird. Der Imam Ibn al-Qayim sagte,<br />
nachdem er auf einige Unwissende hinwies, die den al-<br />
I‛tikaf-Ort für einen Ort für Gesellschaften, Besuchen<br />
und Unterhaltungen hielten: „Dieses I‛tikaf ist eine Art,<br />
und der I‛tikaf <strong>des</strong> Propheten ist eine ganz andere Art.“<br />
[zad al-ma‘ad]«<br />
Was al-I‛tikaf ungültig macht:<br />
<strong>Das</strong> Verlassen der Moschee: Wenn jemand ohne<br />
Bedarf die Moschee verlässt, ist sein I‛tikaf nicht mehr<br />
gültig, weil der Prophet () die Moschee nur <strong>des</strong>wegen<br />
verließ, weil es um dringende Sachen ging - wie das<br />
Essen, wenn es nicht möglich war, ihm das Essen in<br />
sein I‛tikaf-Versteck zu bringen. Dem Propheten ()<br />
wurde das Essen bis in sein I‛tikaf-Versteck gebracht,<br />
wie im Hadith <strong>von</strong> Salim: „Was sein Essen und Trinken<br />
betrifft, das brachte man ihm ins I‛tikaf-Versteck.“<br />
[Seite 75] Zu den erlaubten Taten gehören auch das<br />
menschliche Bedürfnis und das Gebetswaschen. In<br />
einem Hadith <strong>von</strong> ‛Aischa steht: „Der Gesandte Allahs<br />
() streckte mir seinen Kopf aus, als er in der Moschee<br />
war, und ließ mich ihm die Haare kämmen. Als er al-<br />
105 Berichtet <strong>von</strong> al-Bukhari, 303-304.<br />
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