Das Buch des Fastens, Herausgegeben von: Usama Ayoub
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Tage, an denen das Fasten untersagt ist:<br />
Alle Gelehrten sind sich darüber einig, dass das<br />
Fasten an den Festtagen verboten ist, gemäß dem <strong>von</strong><br />
‘Umar ibn al-Khattab überlieferten Hadith, der besagt:<br />
„Der Gesandte Allahs () hat das Fasten an den beiden<br />
Festtagen untersagt: „Am Tage <strong>des</strong> Fastenbrechens<br />
brecht euer Fasten, und am Opferfest esst <strong>von</strong> eurem<br />
Dargebotenen.““ 70<br />
Der 11., 12. und 13. Dhu-l-hijja: Die Tage heißen<br />
Ayam at-Taschriq (Taschriq-Tage) und sind drei Tage<br />
nach dem Opferfest (‛Id al-Adhha). An denen ist<br />
ebenfalls vom Fasten abzuraten: At-Tabarani berichtet<br />
über Ibn ‘Abbas, dass der Prophet () an diesen Tagen<br />
einen Ausrufer entsandte, der ausrufen sollte, dass man<br />
diese Tage nicht fasten durfte, weil die Tage für Essen,<br />
Trinken und Beischlaf waren.“<br />
Allein am Freitag zu fasten ist verpönt, weil der<br />
Freitag der wöchentliche Feiertag der Muslime ist. Wer<br />
sich trotzdem dem Fasten nicht enthalten möchte, sollte<br />
zusätzlich am Donnerstag oder am Samstag fasten.<br />
Fällt der zehnte Muharram (‘Aschura’) oder der ‘Arafa-<br />
Tag hingegen auf einen Freitag, ist das Fasten<br />
unabhängig da<strong>von</strong> sogar empfehlenswert. Al-Bazzar<br />
hält fest, dass ‘Amir al-Asch‘ari <strong>von</strong> dem Propheten,<br />
() folgen<strong>des</strong> berichtet: „Ich hörte den Gesandten<br />
70 [Überliefert <strong>von</strong> Ahmad und den Vieren]<br />
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