Das Buch des Fastens, Herausgegeben von: Usama Ayoub
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wenn ihr etwas versehentlich tut, sondern nur, wenn ihr<br />
es vorsätzlich tut.“ [Sura al-Ahzab:5]<br />
Ibn Maja, al-Tabarani und al-Hakim berichten über Ibn<br />
‘Abbas, dass der Prophet () sagte: „Allah vergibt<br />
meiner Ummah ihre Fehler, das Vergessen und die<br />
Taten, die sie unter Zwang ausführen.“<br />
Absichtliches Erbrechen: Wer erbricht, ohne dies<br />
durch eigenes Zutun hervorgerufen zu haben, braucht<br />
weder das Fasten nachzuholen noch eine Sühne zu<br />
leisten. Abu Huraira berichtet, dass der Prophet, Allahs<br />
Frieden und Wohlgefallen auf ihm, gesagt hat: „Den<br />
Fasttag nicht nachzuholen braucht, wen das Erbrechen<br />
überkommt. Doch wer das Erbrechen absichtlich<br />
herbeiführt, ist dazu verpflichtet.“ 62 Mit absichtlichem<br />
Erbrechen ist hier das Erbrechen gemeint, das<br />
hervorgerufen wird, indem man an etwas<br />
Ekelerregendem riecht oder seine Finger in den Hals<br />
steckt. Al-Khattabi schreibt, „die Gelehrten seien sich<br />
darin einig, dass den Fasttag nicht nachzuholen<br />
brauche, wen das Erbrechen überkomme, doch wer<br />
absichtlich erbreche, sei dazu verpflichtet.“<br />
Kindbett und Menstruation: Sogar kurz vor<br />
Sonnenuntergang muss eine Frau ihr Fasten brechen,<br />
wenn bei ihr die Monatsblutung einsetzt. Den dadurch<br />
62 Ahmad, Abu Dawud, al-Tirmidhi, Ibn Maja, Ibn Hibban, ad-<br />
Daraqutni und al-Hakim, wobei Letzterer es überdies zu sahih<br />
erklärt.<br />
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