Das Buch des Fastens, Herausgegeben von: Usama Ayoub
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seine Tugend verletzen.) Die Zeit <strong>von</strong> al-I‛tikaf ist dazu da,<br />
dem Muslim die Schädlichkeit dieser Gebräuche zu<br />
zeigen und die Vorstellung zunichte zu machen, dass<br />
man sich diese Gebräuche und Gewohnheiten nicht<br />
abgewöhnen könne.<br />
Diese dauerhaften Gottesdienste für Allah, dem<br />
Erhabenen, bedürfen dauerhafter Geduld seitens <strong>des</strong><br />
I‛tikaf-Verrichtenden. Darin besteht das Training für<br />
den Willen, die Unterdrückung der bösen Seele, die<br />
den Gottesdienst auslassen und sich den Gelüsten<br />
zuwenden möchte, und die Angewöhnung an die<br />
Nachtgebete und die Qur‘an-Rezitation.<br />
Die Ramadan-Ende-Almosensteuer (Zakat al-fitr)<br />
und ihre Regeln:<br />
Definition: <strong>Das</strong> ist die Almosensteuer, die der<br />
Muslim am Ende <strong>von</strong> Ramadan, in der Nacht auf den<br />
ersten Schawwal, den Ramadanfesttag, oder früh am<br />
Ramadanfesttag vor dem Ramadanfesttagsgebet zahlen<br />
muss. Sie heißt „Zakat al-fitr“ (dt. Almosensteuer am<br />
Fastmonatsende), weil sie am Ende <strong>des</strong> Fastmonats zu<br />
zahlen ist.<br />
Ihre Regel: Es liegt kein Zweifel daran, dass sie<br />
Pflicht ist. In den beiden Sahih-Büchern steht über Ibn<br />
‛Umar: „Der Gesandte Allahs () erlegte zakat al-fitr<br />
ein Hohlmaß Datteln oder Gersten (…) auf.“ <strong>Das</strong><br />
Auferlegen bedeutet die Pflicht. <strong>Das</strong> beweist, dass Zakat<br />
al-fitr zu den Pflicht-Gottesdiensten gehört. Ibn al-<br />
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