13.11.2012 Aufrufe

Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1400, Mai 2469, Mai 2570 <strong>und</strong> Juni 571 wirkte <strong>Die</strong>trich I. von Bickenbach n<strong>am</strong>entlich<br />

mit bei Feststellung <strong>und</strong> Tilgung der Forderungen des Herbrecht Truchsess von<br />

Baldersheim, Paul Brewnlein <strong>und</strong> Andreas Zolner von Rimbach.<br />

1400, August 1572, war derselbe unter den Bürgen bei dem Vertrag, in dem Bischof<br />

Gerhard von Würzburg, Statthalter Graf Rudolf von Wertheim <strong>und</strong> das Domkapitel<br />

des Stiftes Würzburg <strong>die</strong> Hälfte des Schlosses <strong>und</strong> der Stadt Widern an Hans<br />

Hofwart, Eberhards seligen Sohn, verkauften.<br />

1400, August 2873, verliehen <strong>die</strong> Brüder <strong>Die</strong>trich I. <strong>und</strong> Konrad IX. von Bickenbach<br />

ihren Hof zu Külsheim, den sie von ihrem Ahnherrn ererbt hatten, <strong>und</strong> den<br />

bisher Gernant Yrmut von ihnen als Lehen innehatte, forthin als ein Zinslehen an<br />

Peter Fischer zu Bischofsheim <strong>und</strong> Ulrich Gerhard zu Külsheim, welche ebenso wie<br />

ihre Erben davon jährlich 5 Malter Korn Erbzins nach <strong>Klingenberg</strong> zu liefern hatten,<br />

den Hof nur mit Wissen <strong>und</strong> Genehmigung der Verleiher veräußern durften <strong>und</strong><br />

zwar nur an Käufer, <strong>die</strong> denselben Jahreszins <strong>und</strong> 10 Prozent Handlohn für jeden<br />

Besitzwechsel zu zahlen bereit waren. <strong>Die</strong> genannten Pächter stellten ihren Reversbrief<br />

über <strong>die</strong> Erfüllung des Vertrages aus.74<br />

1401, Juli 1875, verlieh König Ruprecht den Rittern <strong>Die</strong>trich I. <strong>und</strong> Konrad IX.<br />

von Bickenbach den Zoll zu <strong>Klingenberg</strong> auf dem Main, auf beiden Ufern zu <strong>Klingenberg</strong><br />

<strong>und</strong> Trennfurt („Drybenfurtl'), <strong>und</strong> den zu Wernfeld zu Wasser <strong>und</strong> zu<br />

Land, dann zu Theres auf dem Wasser <strong>und</strong> schliefllich auch was <strong>die</strong> Mannen in der<br />

Wetterau hatten, <strong>die</strong> von ihnen Lehen besaßen <strong>und</strong> weitere Mann~chaft~~. König<br />

Wenzel war von den Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln <strong>und</strong> der Pfalz <strong>am</strong> 20. August<br />

1400 abgesetzt <strong>und</strong> <strong>am</strong> nächsten Tag Kurfürst Ruprecht von der Pfalz an seiner Stelle<br />

gewählt worden.<br />

1401, Juli 1877, wurde <strong>Die</strong>trich I. von Bickenbach auch in einem Spruchbrief des<br />

Landgerichts des Herzogtums Franken genannt, in dem das Stift Neumünster auf<br />

Gütern Arnolds von Speckfeld als Beklagten eingesetzt <strong>und</strong> ihm unter andern auch<br />

<strong>Die</strong>trich von Bickenbach als Schirmer gegeben wurde.<br />

Im Jahre 140378 wurde <strong>Die</strong>trich I. von Bickenbach <strong>und</strong> sein Sohn <strong>Die</strong>trich 11. unter<br />

den bei der Stiftung einer Ewigen Messe in der Burg <strong>Klingenberg</strong> anwesenden<br />

Ganerben <strong>und</strong> Zeugen genannt.<br />

1403, April 1979, bescheinigte <strong>Die</strong>trich der Ältere, Herr zu Bickenbach, dem Bischof<br />

<strong>und</strong> Domstift zu Würzburg, mit denen er sich wegen seines Guthabens auf<br />

1600 Gulden verglichen hatte, abschläglich 620 Gulden empfangen zu haben <strong>und</strong> bewilligte,<br />

dass als weitere Abschlagszahlung 400 Gulden an Eberhard von Randersacker,<br />

dem er <strong>die</strong>sen Betrag schuldete, geleistet werden sollten. 1403, April 2lS0,<br />

quittierte der Letzgenannte <strong>die</strong>se 400 Gulden. Es dürfte sich bei <strong>die</strong>ser Abrechnung<br />

um Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben <strong>Die</strong>trichs aus dem „daz"*' gehandelt haben. <strong>Die</strong>trich I.<br />

schien eine Ahnung vom Herannahen seines Todes gehabt <strong>und</strong> deshalb um Enthebung<br />

von seiner Stelle als Steuerkommissär <strong>und</strong> von seiner d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>enen Haft-<br />

69 Vgl. MB 44, S. 610.<br />

70 StAW, Würzburger Lehenrepertorium 6/V, S. 539.<br />

71 Vgl. MB 44, S. 611.<br />

72 Vgl. MB 44, S. 602.<br />

73 StAAb, Urk<strong>und</strong>e 1764.<br />

74 StAAb. Urk<strong>und</strong>e 1757.<br />

75 Vgl. chmel, Joseph, a.a.O., S. 29 Nr. 566.<br />

76 Vgl. Scharold, Auszüge aus den Urk<strong>und</strong>en des röm. Königs Ruprecht in Beziehung auf<br />

das ehemalige Fürstbisthum Würzburg: AU 6/1 (1840), S. 1-24, speziell S. 6.<br />

77 StAW, Würzburger Urk<strong>und</strong>en 91/98.<br />

78 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 42, S. 183.<br />

79 StAW, Liber diversarum formarum (J. von Egloffstein) 2, S. 123'-124 (neu S. 248-249).<br />

80 StAW, Liber diversarum formarum (J. von Egloffstein) 2, S. 124 (neu S. 249).<br />

Vgl. Anmerkung 68 der Untersuchung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!