Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...
Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...
Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1400, Mai 2469, Mai 2570 <strong>und</strong> Juni 571 wirkte <strong>Die</strong>trich I. von Bickenbach n<strong>am</strong>entlich<br />
mit bei Feststellung <strong>und</strong> Tilgung der Forderungen des Herbrecht Truchsess von<br />
Baldersheim, Paul Brewnlein <strong>und</strong> Andreas Zolner von Rimbach.<br />
1400, August 1572, war derselbe unter den Bürgen bei dem Vertrag, in dem Bischof<br />
Gerhard von Würzburg, Statthalter Graf Rudolf von Wertheim <strong>und</strong> das Domkapitel<br />
des Stiftes Würzburg <strong>die</strong> Hälfte des Schlosses <strong>und</strong> der Stadt Widern an Hans<br />
Hofwart, Eberhards seligen Sohn, verkauften.<br />
1400, August 2873, verliehen <strong>die</strong> Brüder <strong>Die</strong>trich I. <strong>und</strong> Konrad IX. von Bickenbach<br />
ihren Hof zu Külsheim, den sie von ihrem Ahnherrn ererbt hatten, <strong>und</strong> den<br />
bisher Gernant Yrmut von ihnen als Lehen innehatte, forthin als ein Zinslehen an<br />
Peter Fischer zu Bischofsheim <strong>und</strong> Ulrich Gerhard zu Külsheim, welche ebenso wie<br />
ihre Erben davon jährlich 5 Malter Korn Erbzins nach <strong>Klingenberg</strong> zu liefern hatten,<br />
den Hof nur mit Wissen <strong>und</strong> Genehmigung der Verleiher veräußern durften <strong>und</strong><br />
zwar nur an Käufer, <strong>die</strong> denselben Jahreszins <strong>und</strong> 10 Prozent Handlohn für jeden<br />
Besitzwechsel zu zahlen bereit waren. <strong>Die</strong> genannten Pächter stellten ihren Reversbrief<br />
über <strong>die</strong> Erfüllung des Vertrages aus.74<br />
1401, Juli 1875, verlieh König Ruprecht den Rittern <strong>Die</strong>trich I. <strong>und</strong> Konrad IX.<br />
von Bickenbach den Zoll zu <strong>Klingenberg</strong> auf dem Main, auf beiden Ufern zu <strong>Klingenberg</strong><br />
<strong>und</strong> Trennfurt („Drybenfurtl'), <strong>und</strong> den zu Wernfeld zu Wasser <strong>und</strong> zu<br />
Land, dann zu Theres auf dem Wasser <strong>und</strong> schliefllich auch was <strong>die</strong> Mannen in der<br />
Wetterau hatten, <strong>die</strong> von ihnen Lehen besaßen <strong>und</strong> weitere Mann~chaft~~. König<br />
Wenzel war von den Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln <strong>und</strong> der Pfalz <strong>am</strong> 20. August<br />
1400 abgesetzt <strong>und</strong> <strong>am</strong> nächsten Tag Kurfürst Ruprecht von der Pfalz an seiner Stelle<br />
gewählt worden.<br />
1401, Juli 1877, wurde <strong>Die</strong>trich I. von Bickenbach auch in einem Spruchbrief des<br />
Landgerichts des Herzogtums Franken genannt, in dem das Stift Neumünster auf<br />
Gütern Arnolds von Speckfeld als Beklagten eingesetzt <strong>und</strong> ihm unter andern auch<br />
<strong>Die</strong>trich von Bickenbach als Schirmer gegeben wurde.<br />
Im Jahre 140378 wurde <strong>Die</strong>trich I. von Bickenbach <strong>und</strong> sein Sohn <strong>Die</strong>trich 11. unter<br />
den bei der Stiftung einer Ewigen Messe in der Burg <strong>Klingenberg</strong> anwesenden<br />
Ganerben <strong>und</strong> Zeugen genannt.<br />
1403, April 1979, bescheinigte <strong>Die</strong>trich der Ältere, Herr zu Bickenbach, dem Bischof<br />
<strong>und</strong> Domstift zu Würzburg, mit denen er sich wegen seines Guthabens auf<br />
1600 Gulden verglichen hatte, abschläglich 620 Gulden empfangen zu haben <strong>und</strong> bewilligte,<br />
dass als weitere Abschlagszahlung 400 Gulden an Eberhard von Randersacker,<br />
dem er <strong>die</strong>sen Betrag schuldete, geleistet werden sollten. 1403, April 2lS0,<br />
quittierte der Letzgenannte <strong>die</strong>se 400 Gulden. Es dürfte sich bei <strong>die</strong>ser Abrechnung<br />
um Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben <strong>Die</strong>trichs aus dem „daz"*' gehandelt haben. <strong>Die</strong>trich I.<br />
schien eine Ahnung vom Herannahen seines Todes gehabt <strong>und</strong> deshalb um Enthebung<br />
von seiner Stelle als Steuerkommissär <strong>und</strong> von seiner d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>enen Haft-<br />
69 Vgl. MB 44, S. 610.<br />
70 StAW, Würzburger Lehenrepertorium 6/V, S. 539.<br />
71 Vgl. MB 44, S. 611.<br />
72 Vgl. MB 44, S. 602.<br />
73 StAAb, Urk<strong>und</strong>e 1764.<br />
74 StAAb. Urk<strong>und</strong>e 1757.<br />
75 Vgl. chmel, Joseph, a.a.O., S. 29 Nr. 566.<br />
76 Vgl. Scharold, Auszüge aus den Urk<strong>und</strong>en des röm. Königs Ruprecht in Beziehung auf<br />
das ehemalige Fürstbisthum Würzburg: AU 6/1 (1840), S. 1-24, speziell S. 6.<br />
77 StAW, Würzburger Urk<strong>und</strong>en 91/98.<br />
78 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 42, S. 183.<br />
79 StAW, Liber diversarum formarum (J. von Egloffstein) 2, S. 123'-124 (neu S. 248-249).<br />
80 StAW, Liber diversarum formarum (J. von Egloffstein) 2, S. 124 (neu S. 249).<br />
Vgl. Anmerkung 68 der Untersuchung.